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Nr. 16/89

; in der Schutzhtttte Simmern ijtione^ ygj-anstaltet die Freiw. Feuerwehr Sim-

r öitionelle Hüttenfest.

*e Wohl ist bestens gesorgt.

Nachmittagen werden auch Kaffee und Kuchen ' d Wir würden uns freuen, auch Sie auf unserem Fest u können. Beginn der Veranstaltung ist jeweils um

Versammlung des Tischtennisclubs Einladung

i findet um 21.00 Uhr im Gasthaus Walter Wirges «Versammlung des Tischtennisclubs Siebenbom, t tt Alle Tischtennisfreunde und Gönner sind herz- len Das Training für Jugendliche findet jeden r, us Siebenbom von 18.00 bis 19.00 Uhr statt. Die j trainieren anschließend bis 22.00 Uhr.

tifi tersuchung Landwirtschaftlicher Zugmaschinen Men noc hmals auf den Tfermin der Untersuchung am J ^26.4.1989, morgens 8.00 auf dem Gemeindeplatz hin weisen.

Seniorennachmittag in Simmern t8 berichtet, veranstaltet die Kirchengemeinde und Zi- jjndeam23. April 1989, nachmittags 14.30 Uhr im Haus (bomden Seniorennachmittag. Alle älteren Bürgerinnen Mr sind herzlich eingeladen.

\ Ortsbürgermeister

SPD-Kandidaten stellen sich vor »Veranstaltung am Dienstag, 25.4.89, um 20.00 Uhr im «Waldhof« informieren die Kandidaten der Simmemer |ber ihr Sünmemer Wahlprogramm, iwird nochmals das neue Wahlverfahren erläutert, nen und Bürger sind herzlich eingeladen.

GACKENBACH bigungsaktion brachte großem Erfolg

avergangenen Samstag durchgeführte Reinigungsaktion lemMotto: »Saubere Umwelt in Gackenbach« zeigte, daß himmer sehr viele unbelehrbare Zeitgenossen gibt, die ih- fchlstandsmüll einfach in der freien Natur abladen. «Müllsäcke wohlgefüllt mit Unrat aller Axt, sowie Auto- [Altöl-Kanister, ja sogar eine alte Waschmaschine zählte inte der bei schlechtem Wetter durchgeführten Säube- iktion.

ligen Helfern, besonders der Jugendgruppe |nbach unter der Leitung des Gruppensprechers Peter ei an dieser Stelle noch einmal herzlich gedankt. leAktionen dieser Art sind geplant; sie werden frühzeitig chenblatt angekündigt, öfeller, Ortsbürgermeister

HORBACH

öffentliche Bekanntmachung shaltssatzung der Ortsgemeinde Horbach für das Jahr 1989 vom 11.4.1989

rtsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeinde- agfür Rheinland-Pfalz vom 14. Dezember 1973 (GVBL S. "Sande Haushaltssatzung beschlossen, die nach Geneh- igdurch die Kreis Verwaltung Montabaur als Auf sichtsbe- wm 6.4.1989 hiermit bekanntgemacht wird.

§1

t für das Haushaltsjahr 1989 gLTUNGSHAUSHALT

Annahme auf. 560.500,00 DM

[Ausgabe auf. 560.000,00 DM

PÖGEN SHAUSH ALT

[Einnahme auf. 481.600,00 DM

(Ausgabe auf. 481.500,00 DM

TvlZt,

§2

Es werden festgesetzt:

1. der Gesamtbetrag der Kredite auf. 36.500,00 DM

2. der Gesamtbetrag der

Verpflichtungsermächtigungen auf . 0,00 DM

§3

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haus­haltsjahr wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer:

a) für die land- und forstwirtschaftL Betriebe

(Grundsteuer A). 220 v.H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B). 240 v.H.

2. Gewerbesteuer:

nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital. 300 v.H.

Die HUNDESTEUER beträgt für Hunde,

die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden

für den ersten Hund. 36,00 DM

für den zweiten Hund. 54,00 DM

für jeden weiteren Hund. 72,00 DM

§4

Der Oberflächenentwässerungsanteil für Verkehrsanlagen be- rägt 11,50 DM pro qm Verkehrsfläche

Genehmigung der Haushaltssatzung:

Dienach§95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVBL S. 419) erforderliche Genehmigung zu folgenden Tteilen der Haushaltsatzung der Ortsgemeinde Hor­bach für das Haushaltsjahr 1989 wird hiermit erteilt:

Zu dem Gesamtbetrag der Kredite in Höhe von 36.500,00 DM 5430 Montabaur, 5. April 1989 Kreisverwaltung des Westerwaldkreises

Abt. 1 Az. 029/901-10 (S.) Im Auftrag: Meckel

III.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 24.4.1989 bis 5.5.1989 während der allgemeinen Dienst stunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 110, öffentlich aus.

Horbach, 11.4.1989 Ortsgemeindeverwaltung Horbach (S.) Wilhelmi, Ortsbürgermeister

Hinweis:

Eine Verletzung der Bestimmungen über

1. Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und

2. die Ein berufungund die Tagesordnung von Sitzungen des Ge­meinderates (§ 34 GemO)

ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach die­ser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeich­nung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begrün­den können, gegenüber dem Ortshürgermeister von Horbach oder der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, geltend ge­macht worden ist, (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz -GemO- vom 14.12.1973 (GVBl. S. 419, BS 2020-1) zuletzt geändert durch das Landesgesetz vom 22.07.1988 (GVBL S. 135).

HÜBINGEN

Einladung zu einer Wahlversammlung aller wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger

Die im Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Hübingen vertrete­ne freie (nicht mitghedschaftlich organisierte) Wählergruppe Hoffmann beabsichtigt, für die bevorstehende Wahl zum Ge­meinderat einen Wahlvorschlag aufzustellen. Dieses muß nach den gesetzlichen Bestimmungen erfolgen.

Die Wahlberechtigtenversammlung findet statt am Dienstag, dem 25. April 1989,19.30 Uhr im Feierraum der Buchfinkenlandhalle. Tagesordnung:

1. Feststellung des Wahlrechts der Versammlungsteilnehmer

2. Bestellung eines Schriftführers

3. Beschlußfassung über das Verfahren zur Wahl der Bewer­ber

4. Wahl der Bewerber

5. Wahl von zwei Versammlungsteilnehmern zur Abgabe ei­ner Versicherung an Eides Statt

6. Wahl des Vertrauensmannes und seines Stellvertreters Alle wahlberechtigten Einwohner von Hübingen sind zu dieser Wahlberechtigtenversammlung herzlich eingeladen.

S. Hoffmann, Ortsbürgermeister