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Montabaur

Seite 22

Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch

die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 30.3.1989 hiermit bekanntgemacht wird.

§1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1989

wird im

VERWALTUNGSHAUSHALT

in der Einnahme auf. 389.000,-DM

in der Ausgabe auf. 389.000,- DM

im VERMÖGENSHAUSHALT

in der Einnahme auf. 98.000,- DM

in der Ausgabe auf. 98.000,-DM

festgesetzt.

§2

Es werden festgesetzt:

1. der Gesamtbetrag der Kredite auf. 0,- DM

2. der Gesamtbetrag der

Verpflichtungsermächtigungen auf. 0,- DM

§3

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haus­haltsjahr wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer:

a) für die land- und forstwirtschaftL Betriebe

(Grundsteuer A). 220 v.H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B). 240 v.H.

2. Gewerbesteuer:

nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital. 300 v.H.

Die HUNDESTEUER beträgt für Hunde,

die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden

für den ersten Hund. 30,00 DM

für den zweiten Hund. 60,00 DM

für jeden weiteren Hund. 70,00 DM

§4

Der Oberflächenentwässerungsanteil für Verkehrsanlagen be- rägt 11,50 DM pro qm Verkehrsflächa

Genehmigung der Haushaltssatzung:

Gegen die Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Untershausen für das Haushaltsjahr 1989 werden gemäß § 24 Abs. 2 der Ge­meindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419) keine Bedenken wegen Rechtsverletzung erhoben.

6430 Montabaur, 30.3.1989

Kreisverwaltung

des Westerwaldkreises

Abt. 1 Az. 029/901-10 (S.) Im Auftrag: Meckel

III.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 17.4.1989 bis 26.4.1989 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 110, öffentlich aus.

Untershausen, 5.4.1989 Ortsgemeindeverwaltung Untershausen Müller, Ortsbürgermeister Hinweis:

Eine Verletzung der Bestimmungen über

1. Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und

2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Ortsgemeinderates (§ 34 GemO)

ist un beachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines J ahres nach die­ser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeich­nung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begrün­den können, gegenüber dem Ortsbürgermeister von Untershau­sen oder der VerbandsgemeindeverwaltungMontabaur, geltend gemacht worden ist. (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz -GemO vom 14.12.1973 (GVBL S. 419, BS 2020-1) zuletzt geändert durch das Landesgesetz vom 22.07.1988 (GVBL S. 135).

Verloren - gefunden

Vor der Gaststätte »Krause« ist eine weiße Wollmütze gefunden worden. Der Eigentümer kann diese bei mir abholen.

Verunreinigung von öffentlichen Grünflächen durch Hundekot

Es ist festgestellt worden, daß öffentliche Grünflächen ver­stärkt durch Hundekot verunreinigt werden. Die entsprechen­den Flächen werden demnächst wieder bemäht. Dabeikommt es durch die genannte Verunreinigung für die ausführende Person zwangsläufig zu unangenehmen Begleiterscheinungen. Ich bit- tedaher die infrage kommenden Hundehalter ihre Tiere so zu führen, daß diese ihren Kot nicht mehr auf öffentlichen

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Grünflächen fallen lassen. In

auch darauf hin, daß Hunde grundsätzlich aufT 6 " Kinderspielplatz nichts verloren haben. aem

Beeinträchtigung von Gehwegen

Aus gegebener Veranlassung weise ich darauf hin h eher und Äste, soweit sie in den Gehweg hineiitt ^ Fußgänger belästigen, zurückzuschneiden sinder? 1 ^ gilt auch, wenn durch die genannten Pflanzen die Suf ^ kehrszeichen eingeschränkt wird. Ich bitte die ent ^ ai Grundstückseigentümer um Beachtung. s P t6c ^ Müller, Ortsbürgermeister

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HOLLER

S.V. Fortuna Holler, Abt. Alte Herren Bereits am Freitag, dem 14.04.1989, treffen wir uns im I deby gegen Stahlhofen. Anstoß in Holler um 18.30 Ufo

Sollte man der Weisheit »Tbtgesagte leben länger« t 10 besteht wohl an einem Sieg am kommenden Sonntag ZI Uhr in Heiligenroth keinerlei Zweifel 6 r

Schon vergessen ? Am 30.4.89, ab 19.00 Uhr findet in der H, in Holler das anerkannterweise turbulente Frühlinesf«! SV Fortuna Holler statt. Also: Thrmin merken. 6 1

STAHLHOFEN/DAUBACH

Seniorennachmittag Zum nächsten gemeinsamen Nachmittag für die Senioit den wir für Dienstag, 18. April 16.00 Uhr herzlich ein. WiJ ginnen mit einem Wörtgottesdienst in der Kirche, anschfolj gemütliches Beisammensein im Pfarrhaus.

UNTERSHAUSEN

Mandolinen-Orchester 1932 Die nächste Musikprobe findet statt

am Samstag, dem 15.4.1989,16.30 Uhr im Gemeindehaus Untershausen.

Dafür entfällt die Probe am Dienstag, dem 18.4.1989. Wir bitten alle Aktiven um Beachtung.

FrUhjahrskonzert

Das Frühjahrskonzert der Vereinigung Westen Mandolinen-Orchester findet in diesem Jahr statt am Samstag, dem 15.4.1989, 20.00 Uhr Stöffelhalle in Enspel/Oberwesterwald.

Zu dieser Veranstaltung wird ein Bus eingesetzt, der umllj Uhr an der Bushaltestelle Untershausen abfährt. Inaktive Mitglieder und sonstige Interessenten könnenzu] ser Veranstaltung mitfahren und sind uns herzlich willkoi

STAHLHOFEN

F.S.V. Gelbachtaler Sportfreunde e.V.

Am Sonntag, dem 16.4.1989 hat unsere Mannschaft ein He spiel gegen Moschheim. Spielbeginn 15.00 Uhr.

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Kirchliche NachriM

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Katholisches Pfarramt St. Peter in Ketten Montabaur

SONNTAG, 15.4., 18.30 Uhr Vorabendmesse/Jugendgemei gottesdienst, Thema: Türen zum Leben (für die Gemeinde)

SONNTAG, 16.4., 9.30 Uhr Hochamt ++ EheL Paul u. Hel Weber, -I- Josef Eschenaueru. Schwester Anna, ++d.Fam. dus, 11 Uhr Amt 4 W.-Amt + Gertrud Jostes, + SonjaDons u. Angeh., 18.30 Uhr Abendmesse + Hermann Stendebac W.-Amt + Antonie Quirmbach, 4 W.-Amt + Maria Grass

MONTAG, 17.4., 16 Uhr Rosenkranzgebet, 19.30 Uhr Ab( messe 1. J.Amt + Helmut Sturm