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Nr. 14/89

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1 * ffühmng des Euro-Studio (Leitung Joachim Land- '0 . rerhard Hess) wirken neben Wifi Quadflieg mit: P'^tnmmever, Elisabeth Günther, Ute Fuchs, Franz r K Uwe Arndt, Jörg Biester.

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i . i er hältlich bei dr Verbandsgemeindeverwaltung 9lD r . 206 TfeL 02602/126107 oder bei den bekannten

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IfAfltrai lürftige Bürger

von Freikarten an hilf s- der Stadt Montabaur ausgegeben.

Öfientl bekanntmachungen

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öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung des Hospitalfonds Montabaur

für das Jahr 1989 vom 28.3.1989

Stadtrat hat aufgrund des § 84 GemO, § 40 des Stiftungsge- «9 vom 22.4.1966 (GVB 1 . S. 96) in der Fassung des Landesge- L 3 V oml 7 ' 5 .l 972 (GVBL S. 179)inVerbindungmitden§§96 lerGemO für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVBL S. 419) iende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmi- gdurch die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises als Auf- tsbehörde vom 13.3.1989 hiermit bekanntgemacht wird.

§1

Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1989

[dim

JWALTUNGSHAUSHALT

ler Einnahme auf. 2.992.000,- DM

ler Ausgabe auf. 2.992.000,-DM

VERMÖGENSHAUSHALT

ier Einnahme auf. 200.300,DM

ler Ausgabe auf. 200.300,- DM

[gesetzt.

§2

Kredite werden nicht veranschlagt.

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öffentliche Bekanntmachung

Die Zusätzlichen Vertragsbedingungen für die Versorgung mit / S 4 e , r i, den A^^hluß an die öffentliche Wasserversorgung (ZVB-Wasser) der Verbandsgemeinde Montabaur vom 13.2.1981, die ergänzend zur Verordnung über Allgemeine Be­dingungen für die Versorgung mit Wasser (AVB-WasserV) An­wendung finden, werden auf Beschluß des Verbandsgemeinde­rates Montabaur vom 16.12.1988 wie folgt geändert-

§1

Der § 2 des Preisblattes (Anlage 1 ) der Zusätzlichen Vertragsbe­dingungen Wasserversorgung »Arbeitspreis« (§ 12 ZVB- Wasser) erhält folgende neue Fassung:

»Der Arbeitspreis je cbm Wasser beträgt 1,56 DM«

§2

Die 2. Änderung der ZVB-Wasser (Anlage 3) gilt ab 1 . Januar 1989.

Montabaur, 6.4.1989

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur In Vertretung:

Reusch, I. Beigeordneter

Vit Verwaltung informiert:

irpflichtimgsermächtigungen werden nicht veranschlagt. §4

Kassenkredite werden nicht beansprucht.

n.

Genehmigung der Haushaltssatzung igendieHaushaltssatzung des Hospitalfonds Montabaur für Haushaltsjahr 1989 werden gemäß § 24 Abs. 2 der Gemein- idnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVBL S. 419) «Bedenken wegen Rechtsverletzung erhoben.

»Montabaur, 13.3.1989 lisverwaltung Westerwaldkreises

^ 1 Az. 029/901-10 Im Aufträge

(S.) Hannappel

jr Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 10.4.1989 bis 111989 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus TJontabaur, Zimmer 112 öffentlich aus. ptabaur, den 28.3.1989 Stadt Montabaur

(S.) Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister

(weis-.

l e Verletzung der Bestimmungen über Pp.'^ßungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und Ftmberufungund die Tagesordnung von Sitzungen des Ge- Gerätes (§34 GemO)

JMachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines J ahres nach der liehen Bekanntmachung dieser Satzung schriftlich unter

lünH v^ er ^ tsac ^ en * di® e ine solche Rechtsverletzung Ppuen können, gegenüber dem Bürgermeister der Stadt L ^ ,°^ er der Verbandsgemeindeverwaltung Monta- lAwf gemacht worden ist.

ln ,, s ' 6der Gemeindeordnungvon Rheinland-Pfalz -GemO- L ri ' (GVBL S. 419, BS 2020-1) zuletzt geändert [ Landesgesetz vom 22.7.1988 (GVBL S. 136).

Die Verbandsgemeindewerke informieren

Rohraetzspttlungen in den Gelbachgemeinden Wirzenborn, Reckenthal, Bladernheim und Ettersdorf Die Verbandsgemeindewerke Montabaur beabsichtigen, am Dienstag, dem 11. April 1989

in der Zeit von 9.00 bis 16.00 Uhr das gesamte Wasserrohrnetz in den vorgenannten Gemeinden bzw. Stadtteilen zu spülen. Wir bitten die betroffenen Bürger um entsprechendeBeachtung und empfehlen, innerhalb dieses Zeitraumes möglichst kein Wasser zu entnehmen.

Wir bedanken uns für Ihr Verständnis.

6430 Montabaur, 3. April 1989 Verbandsgemeindewerke Montabaur Piwowarsky, Werkleiter

Manöver der Bundeswehr

In der Zeit vom 18. bis 20. April 1989 findet im Manöverraum Montabaur Wittgert - Dierdorf - Diez - Montabaur, ein Manöver der Bundeswehr; übende Einheit: Rak. Art. Bat. 350, Monta­baur statt. Truppenstärke 350 Soldaten, Fahrzeugeinsatz: 100 Räderfahrzeuge, 6 Kettenfahrzeuge.

Die Bevölkerung wird um Beachtung gebeten.

Neue Arbeitszeiten der Kreisverwaltung

AmOl. April tritt die für den öffentlichen Dienst tariflich verein­barte Arbeitszeitverkürzung in Kraft. Für die Bediensteten be­trägt die regelmäßige Arbeitszeit künftig statt 40 nur noch 39 Stunden wöchentlich. In diesem Zusammenhang weist die Kreisverwaltung auf ihre zum Tfeil geänderten Sprechzeiten hin: Für die Besucher des Kreishauses gelten nach wie vor die Öff­nungszeiten am Vormittag von 8.30 bis 12.00 Uhr. Nur die An- □ahmezeiten der Zulassungsstelle beginnen bereits um 7.30 Uhr und enden um 11.30 Uhr. Tfelefonisch ist die Kreisverwaltung darüber hinaus nachmittags erreichbar, und zwar montags bis donnerstags von 14.00 bis 16.00 Uhr, freitags hingegen von 13.00 bis 14.30 Uhr.

Reiten im Walde

Das Forstamt Neuhäusel informiert:

Wie das Forstamt N euhäusel in 5 411 Neuhäusel mitteilt, ist eine Neuordnung bzw. ergänzende Ausweisung der Reitwege inner­halb des Naurparkes Nassau für den Zuständigkeitsbereich des Forstamtes Neuhäusel im laufenden Jahr geplant (Gebiet Spor- kenbürg- Neuhäusel - Simmern - Hillscheid - Höhr-Grenzhausen

- Alarmstange).

Ziel dieser Neuordnung soll sein

- eine verbesserte Streckenführung der Reitwege in Tfeilberei- chen des bestehenden Reitwegenetzes und ihre ordnungsge­mäße Kennzeichnung