Nr. 14/89
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1 * ffühmng des Euro-Studio (Leitung Joachim Land- '0 . rerhard Hess) wirken neben Wifi Quadflieg mit: P'^tnmmever, Elisabeth Günther, Ute Fuchs, Franz r K Uwe Arndt, Jörg Biester.
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i . i er hältlich bei dr Verbandsgemeindeverwaltung 9lD r . 206 TfeL 02602/126107 oder bei den bekannten
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IfAfltrai lürftige Bürger
von Freikarten an hilf s- der Stadt Montabaur ausgegeben.
Öfientl bekanntmachungen
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öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung des Hospitalfonds Montabaur
für das Jahr 1989 vom 28.3.1989
Stadtrat hat aufgrund des § 84 GemO, § 40 des Stiftungsge- „«9 vom 22.4.1966 (GVB 1 . S. 96) in der Fassung des Landesge- L 3 V oml 7 ' 5 .l 972 (GVBL S. 179)inVerbindungmitden§§96 lerGemO für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVBL S. 419) iende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmi- gdurch die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises als Auf- tsbehörde vom 13.3.1989 hiermit bekanntgemacht wird.
§1
Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1989
[dim
JWALTUNGSHAUSHALT
ler Einnahme auf. 2.992.000,- DM
ler Ausgabe auf. 2.992.000,-DM
VERMÖGENSHAUSHALT
ier Einnahme auf. 200.300,—DM
ler Ausgabe auf. 200.300,- DM
[gesetzt.
§2
Kredite werden nicht veranschlagt.
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öffentliche Bekanntmachung
Die Zusätzlichen Vertragsbedingungen für die Versorgung mit /™ S 4 e , r i, den A^^hluß an die öffentliche Wasserversorgung (ZVB-Wasser) der Verbandsgemeinde Montabaur vom 13.2.1981, die ergänzend zur Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVB-WasserV) Anwendung finden, werden auf Beschluß des Verbandsgemeinderates Montabaur vom 16.12.1988 wie folgt geändert-
§1
Der § 2 des Preisblattes (Anlage 1 ) der Zusätzlichen Vertragsbedingungen Wasserversorgung »Arbeitspreis« (§ 12 ZVB- Wasser) erhält folgende neue Fassung:
»Der Arbeitspreis je cbm Wasser beträgt 1,56 DM«
§2
Die 2. Änderung der ZVB-Wasser (Anlage 3) gilt ab 1 . Januar 1989.
Montabaur, 6.4.1989
Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur In Vertretung:
Reusch, I. Beigeordneter
Vit Verwaltung informiert:
irpflichtimgsermächtigungen werden nicht veranschlagt. §4
Kassenkredite werden nicht beansprucht.
n.
Genehmigung der Haushaltssatzung igendieHaushaltssatzung des Hospitalfonds Montabaur für Haushaltsjahr 1989 werden gemäß § 24 Abs. 2 der Gemein- idnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVBL S. 419) «Bedenken wegen Rechtsverletzung erhoben.
»Montabaur, 13.3.1989 lisverwaltung Westerwaldkreises
^ 1 Az. 029/901-10 Im Aufträge
(S.) Hannappel
jr Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 10.4.1989 bis 111989 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus TJontabaur, Zimmer 112 öffentlich aus. ptabaur, den 28.3.1989 Stadt Montabaur
(S.) Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister
(weis-.
l e Verletzung der Bestimmungen über Pp.'^ßungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und Ftmberufungund die Tagesordnung von Sitzungen des Ge- Gerätes (§34 GemO)
■JMachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines J ahres nach der liehen Bekanntmachung dieser Satzung schriftlich unter
lünH v^ er ^ tsac ^ en * di® e ine solche Rechtsverletzung Ppuen können, gegenüber dem Bürgermeister der Stadt L ^ ,°^ er der Verbandsgemeindeverwaltung Monta- lAwf gemacht worden ist.
ln ,, s ' 6der Gemeindeordnungvon Rheinland-Pfalz -GemO- L ri ' (GVBL S. 419, BS 2020-1) zuletzt geändert [ Landesgesetz vom 22.7.1988 (GVBL S. 136).
Die Verbandsgemeindewerke informieren
Rohraetzspttlungen in den Gelbachgemeinden Wirzenborn, Reckenthal, Bladernheim und Ettersdorf Die Verbandsgemeindewerke Montabaur beabsichtigen, am Dienstag, dem 11. April 1989
in der Zeit von 9.00 bis 16.00 Uhr das gesamte Wasserrohrnetz in den vorgenannten Gemeinden bzw. Stadtteilen zu spülen. Wir bitten die betroffenen Bürger um entsprechendeBeachtung und empfehlen, innerhalb dieses Zeitraumes möglichst kein Wasser zu entnehmen.
Wir bedanken uns für Ihr Verständnis.
6430 Montabaur, 3. April 1989 Verbandsgemeindewerke Montabaur Piwowarsky, Werkleiter
Manöver der Bundeswehr
In der Zeit vom 18. bis 20. April 1989 findet im Manöverraum Montabaur • Wittgert - Dierdorf - Diez - Montabaur, ein Manöver der Bundeswehr; übende Einheit: Rak. Art. Bat. 350, Montabaur statt. Truppenstärke 350 Soldaten, Fahrzeugeinsatz: 100 Räderfahrzeuge, 6 Kettenfahrzeuge.
Die Bevölkerung wird um Beachtung gebeten.
Neue Arbeitszeiten der Kreisverwaltung
AmOl. April tritt die für den öffentlichen Dienst tariflich vereinbarte Arbeitszeitverkürzung in Kraft. Für die Bediensteten beträgt die regelmäßige Arbeitszeit künftig statt 40 nur noch 39 Stunden wöchentlich. In diesem Zusammenhang weist die Kreisverwaltung auf ihre zum Tfeil geänderten Sprechzeiten hin: Für die Besucher des Kreishauses gelten nach wie vor die Öffnungszeiten am Vormittag von 8.30 bis 12.00 Uhr. Nur die An- □ahmezeiten der Zulassungsstelle beginnen bereits um 7.30 Uhr und enden um 11.30 Uhr. Tfelefonisch ist die Kreisverwaltung darüber hinaus nachmittags erreichbar, und zwar montags bis donnerstags von 14.00 bis 16.00 Uhr, freitags hingegen von 13.00 bis 14.30 Uhr.
Reiten im Walde
Das Forstamt Neuhäusel informiert:
Wie das Forstamt N euhäusel in 5 411 Neuhäusel mitteilt, ist eine Neuordnung bzw. ergänzende Ausweisung der Reitwege innerhalb des Naurparkes Nassau für den Zuständigkeitsbereich des Forstamtes Neuhäusel im laufenden Jahr geplant (Gebiet Spor- kenbürg- Neuhäusel - Simmern - Hillscheid - Höhr-Grenzhausen
- Alarmstange).
Ziel dieser Neuordnung soll sein
- eine verbesserte Streckenführung der Reitwege in Tfeilberei- chen des bestehenden Reitwegenetzes und ihre ordnungsgemäße Kennzeichnung

