Montabaur
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SG Horressen/Elgendorf
Samstag, 1.4.1989
SG Horressen/Elgendorf III - Elbert II. Anstoß um 13.30 Uhr in Niederelbert Sonnag, 2.4.1989
SG Honessen/Elgendorf I • Spvgg. Eintracht, Glas Chemie Wirges II. Anstoß um 15.00 Uhr in Wirges.
SV Olympia Eschelbach, Abt. Fußball Nachholspiel in der Kreisliga C am Samstag, 1.4.1989: SV Welschneudorf • SV Eschelbach. Anstoß: 15.30 Uhr in Welschneudorf.
TC Mittelwald (Ifennisabteüungen des SV Horressen und des TSV Eigendorf)
Frühjahrs Instandsetzung der Tennisanlage Am Freitag, dem 31.3.1989, nachmittags 17.00 Uhr und Samstag, den 1.4.1989, morgens 8.00 Uhr wollen wir mit der Frühjahrsinstandsetzung unserer Ibnnisanlage beginnen. Es gibt für jeden etwas zu tim. Jede Hand wird gebraucht.
Wir bitten deshalb alle Mitglieder beider Tbnnisabteilungen, mit Hand anzulegen.
Ohne eine intensive Oberflächenbehandlung der Ibnnisplätze ist keine Freigabe und kein Spielbetrieb möglich.
AHRBACHGEMEINDEN
Verloren - gefunden
In der Rheinstraße, nahe der Post, wurde eine weiße KinderVD a- menarmbanduhr gefunden.
Der Verlierer kann sie während der Dienststunden im Bürgermeisteramt abholen.
Zerfas, Ortsbürgermeister
was -utfuut g wo
Der CDU-Gemeindeverband Montabaur veranstaltet am 8. April 1989, ab 14.00 Uhr in der Vogelsanghalle in Heiligenroth seinen traditionellen Seniorennachmittag. Hierzu laden wir herzlich ein und bitten um Ihre Anmeldung bis zum 31.03.1989 an:
Guido Diel, Heiligenroth, TteL 02602/18953 Werner Kaiser, Ruppach-Goldhausen, Ttel. 02602/8498 Rudi Wolf, Boden, Tbl. 02602/8906.
Dort erfahren Sie auch Einzelheiten über den Fahrdienst zu der Veranstaltung.
RUPPACH-GOLDHAUSEN
Cheza Nostra
Nach der Osterpause findet dienächste Chorprobe am 8.4.1989, um 17.00 Uhr für beide Gruppen statt. Wegen dem bevorstehenden Konzert in Neuhäusel und sonstiger anstehender Tbrmine wird dringend um vollzählige Ibilnahme gebeten.
AÜGST
Verlegung der Bushaltestelle »iTriftstraße«! Eitelborn
Wegen Kabelverlegungsarbeiten muß die THftstraße/Unter- dorfstraße ab Montag, 3. April 1989, für den Durchgangsverkehr gesperrt werden. Die innerörtliche Umleitung wird entsprechend ausgeschildert.
Für die Dauer der Bauarbeiten muß die Bushaltestelle »THft- straße« an das Gemeindehaus verlegt werden.
--_ Nt
Die Busse fahren die sog. »WinterfahrtstreckeiTur"^
Verkehrsteilnehmer, sich auf die geänderte Situatfo ^
Verbandsgemeindeverwaltung - als Ortspolizeibehörde -
KADENBACH
Haushaltssatzung der Ortsgerm^j Kadenbach für das Jahr 1989 vom 20 3]
Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff j O rdnung für Rheinland-Pfalz vom 14. Dezember 197^ 419) folgende Haushaltssatzung beschlossen die 1 migung durch die Kreis Verwaltung Montabaur als Ar hörde vom 16.3.1989 hiermit bekanntgemacht wird '
§1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 19 gg wird im
VERWALTUNGSHAUSHALT
in der Einnahme auf.
in der Ausgabe auf. 9 ^
im VERMÖGENSHAUSHALT
in der Einnahme auf.. f
in der Ausgabe auf. j'j
festgesetzt.
§2
Es werden festgesetzt:
1 . der Gesamtbetrag der Kredite auf.g
2. der Gesamtbetrag der
Verpflichtungsermächtigungen auf.
§3
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das haltsjahr wie folgt festgesetzt:
1 . Grundsteuer:
a) für die land- und forstwirtschaftL Betriebe
(Grundsteuer A) .
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B). .
2. Gewerbesteuer:
nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital. 3
Die HUNDESTEUER beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden
für den ersten Hund. 48 ,
für den zweiten Hund. 72,1
für jeden weiteren Hund .
§4
Der Oberflächenentwässerungsanteil für Verkehrsanlai rägt 11,50 DM pro qm Verkehrsflächa
II.
Genehmigung der Haushaltssatzung:
Die nach § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinlai vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419) erforderliche Genehi folgenden Ibilen der Haushalsatzung der Ortsgemeinde] bach für das Haushaltsjahr 1989 wird hiermit erteilt: Zu dem Gesamtbetrag der Kredite in
Höhe von. 664.900
5430 Montabaur, 15.3.1989 Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Abt. 1 Az. 029/901-10 (S.) Im Auftrag!
III.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 3.4.11 12.4.1989 während der allgemeinen Dienststunden imlt in Montabaur, Zimmer 110, öffentlich aus. Kadenbach, den 20.3.1989 Ortsgemeindeverwaltung Kadenbach (S.) Karbach, Ortsbürgermeister Hinweis:
Eine Verletzung der Bestimmungen über
1. Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und
2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzfl Ort sgemeinderates (§ 34 GemO)
ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines J ah ® 11 ser öffentlichen Bekanntmachung dieser Satzung s» unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Kecw zung begründen können, gegenüber dem Ortsbür
von Kadenbach oder der VerbandsgemeindeverwaltH
baur, geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 derG®® nung von Rheinland-Pfalz -GemO- vom 14.12.19W 419, BS 2020-1) zuletzt geändert durch das Landes^ 22.07.88 (GVB1. S. 31).

