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Nr. 11/89
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■''•''''"TL«. Starkstromfreileitung durch das Waldge-
-ühruog® g jjübingen durch Flur 6, Flurstück 20 und |rG ema y , j urc h den Abschluß einer neuen Vereinba- l luI if hhmäeiner einmaligen Entschädigungssumme in F e . ant 26.911 DM umzuwandeln. Die bestehen-
h insges g^ heI1 e in e jährliche Entschädigung von
DM ohne Mehrwertsteuer vor. Mit der Kapitale;;,;,. Nutzungsentschädigung ist für die Ortsge- lÄanzierungsvorteü verbunden, da die.Zahlung | eU1 f leen soll. Ferner führt dies zu emer erhebhchen
»^Vereinfachung.
B fanrechenden Grundstücken wirdzugunsten der KE- if bestimmte Zeit eine beschränkte persönliche iikS im Grundbuch eingetragen, fog des Bebauungsplanes »Im Grund und Boden« einge-
neinderat beschloß, den Bebauungsplan »Im Grund «an« wie folgt zu ändern: r“ tsetzungNr. 3: »Nicht überbaubare Flächen sind von rnahauung freizuhalten« wird ersatzlos gestrichen. h . er u x tfestsetzung Nr. 3 sind bauliche Anlagen jeglicher auch Garagen- und Nebengebäude nur innerhalb der «baien Flächen zulässig. Durch eine Bebauungsplanän- JsoUnun den Bauherren eine an der Landesbauordnung fÜrte Bebauung, insbesondere der Garagen und Nebenge- hnöalicht werden. Die Landesbauordnung trifft hierzu lende Regelungen, so daß auf eine besondere Festset- jBebauungsplan dafür verzichtet werden kann: ä Planänderungen auf das Plangebiet und Nachbarge- nur unwesentlich auswirken, wird gern. § 3 Abs. 1 BauGB urgezogene Bürgerbeteiligung verzichtet.
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GACKENBACH
Kinderchor Gackenbach jf i pTiibfi in den nächsten vier Wochen: Donnerstag, 23. !(ji, 6. und 13.4., jeweils um 16.00 Uhr.
HORBACH
Spvgg. Horbach Ide Spiele unserer Mannschaften finden am Wochenende
itüg, den 18.03.1989 AH Holler - AH Horbach, um 16.00
1 19.03.1989 Horbach II - Hoiller, um 13.00 Uhr, iroth I - Horbach I, um 15.00 Uhr.
Fragebogen zu den Glaubenswochen Mieder der Pf arrgemeinderäte bringen in den nächsten ii allen katholischen Mitchristen ab 16 Jahren einen Fra- jenmit 12 Themen Vorschlägen zur Vorbereitung auf die ^swochen, die in der Fastenzeit 1990 stattfinden werden. 6n 6 Themen, die von ihnen mehrheitlich angekreuzt wer-
£ n 6 Gesprächsabende unter der Leitung fachkundiger n statt.
aSie bitte diesen Fragebogen nicht weg, sondern kreuzen |ür Sie interessanten Themen an. Der Fragebogen wird [turn bis spätestens 5. April 89 von einem Mitglied des neinderates abgeholt.
GIROD
Bericht über die Sitzung des sgemeinderates Girod vom 16.02.1989
dtsplan/Haushaltssatz ung 1989 einstimmig verabschie-
nehmigung einer Niederschrift über eine vorangegan- issitzung stand unter Tagesordnungspunkt 2) die Ver- pigdes Haushaltsplanes/der Haushaltssatzung 1989
Die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur hatte hierzu in Abstimmung mit der Gemeinde einen Planentwurf erstellt und zur Sitzung vorgelegt. Nach Erläuterungen zum Planinhalt erklärte der Ortsgemeinderat seine Zustimmung zum Haus- 11110 Haushaltssatzuung. Die Haushaltssatzung 1989, die die sumarische Zusammenfassung des Haushaltsplan nes darstelt, enthält folgende Festsetzungen:
Verwaltungshaushalt
Einnahmen/Ausgaben je. DM 851.000,00
Vermögenshaushalt
EinnahmenAugaben je. DM 652.000,00
Weder Kredite noch Verpflichtungsermächtigungen mußten in den Haushalt eingestellt werden.
Die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 1989 wie im Vorjahr wie folgt festgesetzt:
Grundsteuer A. 220 %
Grundsteuer B. 240 %
Gewerbesteuer. 280 %
Hundesteuer:
für den 1. Hund. DM36,00
für den 2. Hund. DM 54,00
für jeden weiteren Hund . DM72,00
Aussagen zur derzeitigen Haushaltssituation bzw. Prognosen zum Haushaltsjahr 1989 enthält der dem Haushaltsplan beigefügte Vörbericht. Hieraus werden auszugsweise einige Informationen zur Kenntnis gegeben:
Rückblick auf das abgelaufene Haushaltsjahr 1988 Die finanzielle Ausgangslage für die Auf Stellung des Haushaltes 1989 stellte sich denkbar günstiger dar, als die Zahlen des Haushaltsplanes 1988 erwarten lassen konnten.
Dies beweist der Rücklagenstand in Höhe von ca. DM 240.000,00 der zum Jahresende 1988 erwartet wird. Dies wurde ermöglicht durch einige Einsparungen sowie aufgrund von Mehreinnahmen im Forst und von erfolgten Investitionsverlagerungen im Haushaltsjahr 1989.
Zum Jahresende ergibt sich ein voraussichtlicher Gesamtschul- denbestand von DM 345.395,45. Die Pro-Kopf-Verschuldungbe- läuftsich auf DM 347,83. Sie liegt damit nur unbedeutend über dem vergleichbaren Landesdurchschnitt von DM 347,00. Insgesamt betrachtet bilden somit solide finanzielle Verhältnisse die Basis zur Erstellung des Etats 1989.
Haushalt 1989
Das Gesamtvolumen des Haushaltes 1989 beträgt DM 1.503.000,00. Den Festsetzungen des § 1 der Haushaltssatzung ist zu entnehmen, daß von diesem Gesamtbetrag DM 851.000,00 auf den ausgeglichenen Verwaltungshaushalt und DM 652.000,00 auf den ausgeglichenen Vermögenshaushalt entfallen.
Es ist weder ein Gesamtbetrag der Kredite, noch ein Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen festzusetzen - § 2 der Haushaltssatzung.
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern sind Inhalt des § 3 der Haushaltssatzung. Da gegenüber dem Vorjahr keine Änderungen beabsichtigt sind, verbleibt es bei folgenden Steuersätzen: Der § 4 der Haushaltssatzung regelt die Höhe des Straßenoberflächenentwässerungsanteils von 11,50 DM pro qm Verkehrsfläche.
Verwaltungshaushalt:
Das Volumen des Verwaltungshaushaltes verringert sich um DM 1.000,00 auf DM 851.000,00. Zwar erhöhen sich die Einnahmen im Forst um rd. DM 14.000,00 gegenüber dem Vorjahr, jedoch der Einnahmenrückgang im Bereich Steuern, allgemeine Zuweisungen und allgemeine Umlagen von rd. DM 15.000,00 begrenzt letztlich den Volumenrückgang auf DM 851.000,00. Die Einnahmensituation des vorgenannten Unterabschnittes hat sich gegenüber dem Vorjahr verändert, wie dies die folgende Darstellung veranschaulicht.
1988
1989
Grundsteuer A:
6.000,00 OM
5.800,00 DM
./. 200,00 0M
Grundsteuer B:
52.000.00 DM
54.000,00 DM
+ 2.000,00 DM
Gewerbesteuer:
70.000.00 DM
65.000,00 DM
./. 5.000,00 DM
Elnkommenssteuerantei 1:
330.000,00 DM
356.000.00 DM
+ 26.000,00 DM
Hundesteuer:
2.100,00 DM
2.100,00 DM
—
sonstige steuerähnliche Einnahmen:
13.890,00 0M
13.890,00 DM
Schlüsselzuweisungen:
197.000,00 DM
159.000,00 DM
./. 38.000,00 DM
670.990,00 DM
655.790,00 DM
15.200,00 DM

