Montabaur
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Der Haupt- und Finanzausschuß beschloß nach einigem »Für und Wider«, die eigens für das Stadt jubiläum 1991 gebildete Arbeitsgemeinschaft über diesen Zuschußantrag beraten zu lassen. Es soll hier u.a. dann auch über eine Einbindung der Ausstellung in das Jubiläumsprogramm der Stadt Montabaur nachgedacht werden.
Richtlinien der Stadt Montabaur über die Gewährung von Zuschüssen zu Jugendfahrten, -lagern, -freizeiten u. Studienfahrten
§1
Voraussetzung der Forderung
(1) Für Jugendfahrten, Ferienlager und ähnliche Veranstaltungen von Jugendgruppen, die in der Stadt Montabaur regelmäßig aktive Jugendarbeit betreiben, gewährt die Stadt einen Zuschuß nach Maßgabe dieser Richtlinien.
(2) Gefördert werden auch Fahrten von Schulklassen.
(3) Zuweisungen werden nur Kindern und Jugendlichen gezahlt, die ihren Wohnsitz in der Stadt Montabaur haben.
(4) An den Fahrten müssen mindestens 5 Jugendliche teilnehmen, die am 31.12. des jeweiligen J ahres mindestens 5 und höchstens 21 Jahre alt sind.
(5) Je Gruppe kann mindestens 1 Gruppenleiter, der älter als 21 Jahre ist, einen Zuschuß erhalten. Bei größeren Gruppen gilt für die Gewährung von Zuschüssen für Gruppenleiter folgende Obergrenze:
Kinder/Jugendliche: & bis 10, Gruppenleiter: 2 Kinder/Jugendliche: 10 bis 20, Gruppenleiter: 3 Kinder/Jugendliche: 20 bis 30, Gruppenleiter 4 Kinder/Jugendliche 30 bis 40, Gruppenleiter: 5
U9W.
(6) Gruppenleiter müssen nicht Einwohner der Stadt Montabaur sein.
(7) Fahrten werden nur bezuschußt, wenn sie mindestens 4 läge (einschl. Abreise und Rückkehr) betragen.
§2
Umfang der Förderung
(1) Für jeden Teilnehmer wird ein Zuschuß von 5 DM pro Täg gewährt.
(2) Die Höchstförderdauer beträgt 14 läge.
(3) Der Täg der Abreise und der Rückkehr ist mitzurechnen.
§3
Beantragung der Zuschüsse
(1) Die Zuschüsse sind spätestens einen Monat nach Ende der Fahrt bei der Verbandsgemeindeverwaltung zu beantragen. Der Antrag muß enthalten:
1. Angaben über Fahrtziel und -dauer
2. Name, Geburtstag und Wohnort der Fahrtteilnehmer
3. Angabe zur Funktion der Gruppenleiter.
Die Fahrtteilnehmer bestätigen ihre Teilnahme durch eigenhändige Unterschrift.
(2) Der Antrag ist von dem verantwortlichen Fahrtleiter zu stellen. Die Richtigkeit der Angaben ist vom Vereinsvorsitzenden, Schulleiter, bei kirchlichen Gruppen vom Vorsitzenden des Verwaltungsrates der örtlichen Kirchengemeinde bzw. des Kirchenvorstandes zu bestätigen.
Ein Rechtsanspruch auf Gew; sen Richtlinien besteht nicht.
g eines Zuschusses nach die-
§ 4
Diese Richtlinien treten am 01. Januar 1989 in Kraft. Gleichzeitig treten die Richtlinien vom 01. März 1979 außer Kraft.
Mons-Tabor-Gymnasium Montabaur
Anmeldungen für das Schuljahr 1989/90 Anmeldungen für die Klasse 5 (Sexta) des Mons-Täbor- Gymnasiums werden vom 06.03. -11.03.1989, täglich von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.30 Uhr bis 16.30 Uhr, im Sekretariat des Gymnasiums, In der Bächel, entgegengenommen.
Für die Anmeldung ist die Geburtsurkunde des Schülers/der Schülerin oder das Familienstammbuch sowie die Schullauf- bahnempfehlung der Grundschule (gelbes Formular) vorzulegen. Ebenfalls ist der Leiter der zuständigen Grundschule von dem beabsichtigten Übertritt in Kenntnis zu setzen.
was-WffjWo
Amateurtheater die OASE,
Am Freitag, 03. März 1989, 20.00 Uhr, findet diePren ger mit Daphne« statt.
Weitere Vorstellungstermine: Samstag, 04.03., Freita® ul Samstag, 11.03., Freitag, 17.03., Sonntag, 18.03., jJl Osterpause: Freitag, 31.03., Samstag, 01.04., Freitae rr 1 Samstag, 08.04., Freitag, 14.04., Samstag, 15.04.1981 Beginn jeweils 20.00 Uhr.
Eintritt 8,-- DM. Sonderaufführungen nach Vereinbai Karten gibt es im Vorverkauf bei »Hosen-Studio« Mari®u genroth, Bahnhofstraße 37, 5430 Montabaur, Tb. O2605Jifl (R. Mies). 1
Vorbestellte Karten sollten möglichst frühzeitig abgeholJ den, spätestens bis 19.30 Uhr am Aufführungstag, Abendkasse.
FWG Montabaur e.V. lädt ein zur Bürgersprechstunde
Die Mitglieder der FWG Montabaur e.V. stehen am Dienstag, 07. März 1989, um 19.30 Uhr
in der Gaststätte »Forellenstube« den Einwohnern v®0 dorf zu einer Bürgersprechstunde zur Verfügung.
Deutsch-Englische-Gesellschaft MontaJ
Einladung zur Jahreshauptversammlung Die gemäß unserer Satzung fällige Jahreshauptversai findet am
Montag, 06.03.1989, um 20.00 Uhr im Lokal »/Ibnnishalle« Montabaur statt.
TAGESORDNUNG:
1. Begrüßung durch den Vorsitzenden und Beschlußfähigkeit
2. Berichte des Vorstandes
3. Neuwahl des 2. Vorsitzenden
4. Neuwahl des Schriftführers
5. Wahl der Kassenprüfer
6. Vorschau auf das Jahr 1989/90, Fahrt nach Englandi 15.-18.09.1989 Verschiedenes
7.
Wünsche und Anträge werden bis zur Eröffnung der V®i lung von den Vorstandsmitgliedern entgegengenommei
Hausfrauenbund Montabaur
Am Mittwoch, 08. März 1989,19.30 Uhr, findet in der Galt te Schusterjunge, Bahnhof Straße, Montabaur, ein Vortrag] “ Kriminalität - Vorbeugung - Verfolgung - Opferhilfe ? statt Zu diesem hochaktuellen Thema spricht die Kriminal] und der Weiße Ring.
Auch Nichtmitglieder sind herzlich willkommen. Wir holla rege Beteiligung.
in
DRK Ortsverein Montabaur
Blutspende am 08. März in der Josepf-Kehrheim-Schuleiii
tabaur von 15.00 bis 20.00 Uhr.
Blutspenden kann jeder von 18. bis zum 63.1
Westerwald-Verein e.V. Montabaur
Westerwälder wandern
Zu einer Wanderung am Sonntag, 05. März 1989, lädti verein Montabaur des Westerwald-Vereins Mitglieder derfreunde ein. Treffpunkt ist um 13.00 Uhr am Ga« »Stadt Montabaur« in der Alleestraße in Montabaur. derung führt über das Himmelfeld nach Großholbach. »«■ geht es weiter zum Wallfahrtskapellchen »BildchesEich'J Gnadenbild in einem ausgehöhlten Eichenstamnip und* 1 zurück nach Montabaur. Die Wanderstrecke ist etwa 1 lang.

