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Montabaur

Seite 8

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Autobahnauffahrt Köln bis zur Ba hnl i n ie. i

Die genaue Abgrenzung des Umlegungsgebietes ist in «v, Auszug aus der amtlichen Karte des Liegenschaftskat!!! (Bestandskarte) dargestellt. Auf die Offenlegung dies»!« standskarte (vergleiche Ziffer V. der öffentlichen Bekamt chung dieses Umlegungsbeschlusses) wird ausdrücklich^ wiesen. ^

Im einzelnen sind folgende Flurstücke bzw. Flurstückstej]. der Umlegung betroffen: ^

Gemarkung Heiligenroth: ]

Grundbuchbezirk Heiligenroth Flur 12:

Flurstücke 761/1, 762/1, 763/1, 763/2 tlw., 764/1, 766/1 J 766/2, 781/1, 787/1 tlw., 4221/1, 4226/1 tlw.

Flur 39: I

Flurstücke: 3636, 3637, 3638, 3639, 3640, 3649, 3650 jj 3662,3663,3664,3666,3666,3667,3668,3669, 3660,3661 ] 3663/1, 3663/2, 3664, 3666, 3666, 3667/1, 3667/2, 4420 «3 Flur 43 1

Flurstücke: 4062/1,4062/7, 4062/8,4063/2,4063/6 tlw 4 J 4063/10, 4053/14 tlw., 4064/3, 4064/8, 4346/1, 4346/2, 443 J Flur 46: 1

Flurstücke 7/17, 7/19, 7/20, 24/4 tlw. 25/6, 26/7, 26/10 « 26/12 tlw., 37/4,37/9,37/13,38/2 tlw., 39/2 tlw. 40/2 tlw. «ßJ 42/2, 42/4 tlw., 43/7 tlw., 43/11 tlw. 43/12 tlw, 43/13 tlw «1 64/2, 68, 69/2, 70/8, 70/9, 71, 72, 74 1

Flur 48: j

Flurstücke 19 tlw, 21 tlw, 26, 26,27, 28,29,30,31, 32/2,33ß|

2. Für den Fall, daß der Umlegungsausschuß für die EiJ nung der den beteiligten Grundeigentümern an derVeJ lungsmasse zustehenden Anteile von dem Verhältnis! Flächen ausgeht, verlangt der Ortsgemeinderat, ein chenbeitrag gemäß §68 Abs. 1 Baugesetzbuch abzu

II. Beteiligte im Umlegungsverfahren und Aufforderung Anmeldung von Rechten

Nach § 48 BauGB sind im Umlegungsverfahren Beteiligt

1. die Eigentümer der im Umlegungsgebiet Grundstücke,

2. die Inhaber eines im Grundbuch eingetragenen oderdi Eintragung gesicherten Rechts an einem im Umlegung biet gelegenen Grundstück oder an einem das Grundi belastenden Recht,

3. die Inhaber eines nicht im Grundbuch emgetrai Rechts an dem Grundstück oder an einem das Grunds belastenden Recht,

Anspruchs mit dem Recht auf Befriedigung aus <t Grundstück - persönlichen Rechts, das zum Erwerb,!^ oder zur Nutzung des Grundstücks berechtigt < Verpflichteten in der Nutzung des Grundstück9| schränkt,

4. die Ortsgemeinde Heiligenroth.

5. die Verbandsgemeinde Montabaur Die unter 3. bezeichneten Personen werden zu d Beteiligte, in dem die Anmeldungihres Rechts dem Umleg ausschuß zugeht. Die Anmeldung kann bis zur Beseht sungüber den Umlegungsplan (§66 Abs. 1 BauGB) erfolg! stehen Zweifel an einem angemeldeten Recht, so wirdfi Umlegungsausschuß dem Anmeldenden unverzügUf Frist zur Glaubhaftmachung seines Rechts setzen. Nachfn losem Ablauf der Frist ist er bis zur Glaubhaftmachung? Rechts nicht mehr zu beteiligen (§ 48 Abs. 3 BauGB). Rechte, die aus dem Grundbuch nicht ersichtlich sind, afe Beteiligung am Umlegungsverfahren berechtigen, sind^ eines Monats nach der Bekanntmachung des Umleg! Schlusses bei dem Umlegungsausschuß anzumelden. Werden Rechte erst nach Ablauf eines Monats angemeld» nach Ablauf der durch den Umlegungsausschuß gesetztaj glaubhaft gemacht, so muß der Berechtigte die bisher Handlungen und Festsetzungen gegen sich gelten lass%| der Umlegungsausschuß dies bestimmt.

Der Inhaber eines im Grundbuch nicht ersichtlichen 1 zur Beteiligung am Umlegungsverfahren berechtigt. 1 Wirkung eines vor der Anmeldung eingetretenen Frist» ebenso gegen sich ergehen lassen, wie der Beteiligte, über die Frist durch Bekanntmachung zuerst in Lauf? worden ist.

III. Verfttgungs- und Veränderungssperre , (

Nach § 61 BauGB dürfen von der Bekanntmachung gungsbeschlusses bis zur Bekanntmachung der Unan/ir keit des Umlegungsplanes (§71 BauGB) im Umlegw

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Weitere Bereitschaftsdienste

Femsprechentstörungsdienst der Post Kostenloser Kundendienst des Fernmeldeamtes 1 Koblenz: Montag bis Freitag: 08.00 -18.30 Uhr (lhl.1171 bzw. 01171) Samstag 08.00 -13.00 Uhr (TfeL 1171 bzw. 01171)

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Dipl.-Sozialpädagogin (FH) Petra Neust-Schönberger,

Montabaur 3,. 02602/3747

Sprechzeiten: montags und donnerstags von 8.00 -12.00 Uhr.

AHRBACHGEMEINDEN

BODEN

öffentliche Bekanntmachung

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Boden findet am Dienstag, den 28. Februar 1989, 20.00 Uhr im Sitzungsraum der Ahrbachhalle statt.

Tagesordnung:

I. öffentliche Sitzung:

1. Beratung und Beschlußfassung über die Genehmigung von überplanmäßigen Ausgaben für das Haushaltsjahr 1988

2. Beratung und Beschlußfassung über die Ibilnahme am Wettbewerb »Unser Dorf soll schöner werden« 1989

3. Beratung und Beschlußfassung über die Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen zu Jugendfahrten, -lagern,

- freizeiten und Studienfahrten

4. Beratung und Beschlußfassung über einen Antrag auf Be­freiung von zwingenden Bauordnungsvorschriften der Tfextfestsetzung Nr. 10 des Bebauungsplanes »Beul II« (Einhaltung von zwei Wohneinheiten)

6. Beratung und Beschlußfassung über die Erweiterung des Rahmenbetriebsplanes der Firma Görg & Schneider (GUS Siershahn, für den Betrieb Gutenborn)

6. Verschiedenes

II. Nichtöffentliche Sitzung

1. Vertragsangelegenheit

2. Beratung und Beschlußfassung über die Vergabe der Kir­mes in der Ahrbachhalle für 1989 und später

3. Verschiedenes Boden, den 20.2.1989 Eulberg, Ortsbürgermeisterin

HEILIGENROTH Bekanntmachung gern. § 50 Abs. 1 Baugesetzbuches (BauGB)

I. Umlegungsbeschluß

Der Ortsgemeinderat von Heiligenroth faßte in seiner Sitzung am 08.12.1987 und in Abänderung des Einleitungsbeschlusses vom 08.12.1987 am 19.07.1988 folgende Beschlüsse:

1. Gemäß § 47 des Baugesetzbuches vom 8. Dezember 1986 (BGBl. I S. 2253) in Verbindung mit der jeweils gültigen Landesverordnung über die Umlegungsausschüsse wird für das Baugebiet des Bebauungsplanes »Industriegebiet« (Änderung und Erweiterung) die Umlegung eingeleitet. Das Umlegungsgebiet erhält die gleiche Bezeichnung. Das Umlegungsgebiet wird wie folgt begrenzt:

Im Norden durch die Bahnlinie Montabaur - Limburg; im Osten und Süden durch die Bundesautobahn A 3 und im Westen durch die Bundesstraße 266 mit Ifeilen der