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Nr. 7/89
[tabaur
Komm mal wieder zum Schwimmen oder Sonnenbaden
In der kalten Jahreszeit ergibt sich für viele ein Defizit beim Bewegungsausgleich.
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gen andauernder Schwimmkurse
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19.30 - 21.00 Uhr Frauenbad
gstags
Iwochs
bbadetag
nbadetag) 09.00 - 21.00 Uhr Familienbad zum Tteil gemeinsam mit Schulen
kein Familienbad wegen Schul- und Vereinsschwimmen 08.00 -16.30 Uhr Familienbad 08.00 • 12.30 Uhr Familienbad
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||ags
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;twocha
09.00 bis 21.00 Uhr
■rst.
09.00 bis 21.00 Uhr
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lisehe'IbrminVereinbarungen sind möglich im Hallenbad kbaur, Tbl. 02602/4611 oder 126173.
öffentliche Bekanntmachung
Änderung des Bebauungsplanes »Farenau«
. der Stadt Montabaur im Stadtteil Horressen
tljchung des Änderungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 “4 des Baugesetzbuches (BauGB).
äfptadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung am M'1989 den Beschluß gefaßt, den Bebauungsplan für den Ecke Mainzer Straße/Buchenstraße dergestalt zu än- \ öffentliche Verkehrsfläche verbreitert wird.
(P> ßnmgsbereich ist aus der auf der nächsten Seite abge- Skizze ersichtlich.
V*derungsbeschluß des Stadtrates wird hiermit gemäß § 2 • und 4 BauGB öffentlich bekanntgemacht.
«öaur, 10.02.1989
Bürgermeister
öffentliche Bekanntmachung
Änderung des Bebauungsplanes »Farenau« der Stadt Montabaur im Stadtteil Horressen;
Durchführung der vorgezogenen Bttrgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuch es (BauGB).
Der Stadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung am 26.01.1989 den Beschluß gefaßt, den Bebauungsplan »Farenau« dergestalt zu ändern, daß die öffentliche Verkehrsfläche Ecke Mainzer Straße/Buchenstraße verbreitert wird.
Nach § 3 Abs. 1 BauGB sind die Bürger möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planungöffentlich zu unterrichten; ihnen ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.
Zu diesem Zweck wird Einsichtnahme in die Entwurfsskizze gewährt in der Zeit
vom 27.02.1989 bis 28.03.1989 (einschließlich) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Z imm er 203, Konrad-Adenauer-Platz 8, 6430 Montabaur, während der Dienststunden (montags, mittwochs, donnerstags und freitags von 7.30 -12.46 und 13.30 -16.00 Uhr sowie dienstags von 7.30 -12.46 Uhr und 13.30 -18.30 Uhr).
Montabaur, 10.02.1989 Dr. Possel-Dölken,
Bürgermeister
öffentliche Bekanntmachung
Aufstellung eines Bebauungsplanes für die Verbindungsstraße zwischen der Meisen- und Mainzer Straße der Stadt Montabaur im Stadtteil Horressen;
Veröffentlichung des Auf stell ungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB).
Der Stadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung am 26.01.1989 beschlossen, für die neu zu schaffende Verbindungsstraße zwischen Meisen- und Mainzer Straße einen Bebauungsplan aufzustellen. Der Bebauungsplan trägt die Bezeichnung »verlängerte Meisenstraße«.
Die Trasse der neuen Verbindungsstraße ist aus der auf Seite 6 abgedruckten Skizze ersichtlich.
Der Aufstellungsbeschluß des Rates wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekanntgemacht.
Montabaur, 10.02.1989 Dr. Possel-Dölken,
Bürgermeister
öffentliche Bekanntmachung
Bebauungsplan »Feldchen« der Ortsgemeinde Neuhäusel; Offenlage der rianunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB)
Der Ortsgemeinderat von Neuhäusel hat in 1982 die Aufstellung des Bebauungsplanes »Feldchen« beschlossen. Durch Beschluß des Ortsgemeinderates vom 12.01.1989 wird unter Aufhebung des Satzungsbeschlusses vom 04.08.1988 eine erneute Offenlage der Planunterlagen nach § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
Der Entwurf des Bebauungsplanes (einschL TfextfestSetzungen und Begründung) liegt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit
vom 27.02. - 28.03.1989
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 203, Konrad-Adenauer-Platz 8,5430 Montabaur, während der Dienststunden (montags, mittwochs, donnerstags und freitags von 7.30 -12.45 und 13.30 -16.00 Uhr sowie dienstags von 7.30 -12.45 und 13.30 -18.30 Uhr) sowie in den Diensträpmen des Ortsbürgermeisters in Neuhäusel während der ortsüblichen Dienststunden öffentlich aus.
Bedenken und Anregungen können während dieser Zeit bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur und der Ortsgemeinde Neuhäusel schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.
Das Plangebiet wird im groben wie folgt begrenzt: im Norden: von der Simmemer Straße im Osten und Süden: von der B 49 im Westen: von der Industriestraße
D as Plangebiet ist zudem aus der auf Seite 6 abgedruckten Skizze ersichtlich.
NeuhäuseL 09.12.1989 Hümmerich, Ortsbürgermeister

