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Nr. 7/89

[tabaur

Komm mal wieder zum Schwimmen oder Sonnenbaden

In der kalten Jahreszeit er­gibt sich für viele ein Defi­zit beim Bewegungsaus­gleich.

»ideale Alternative bietet hierzu das Hallenbad in Monta-

Rhltemperierter Halle und bei angenehmer Wassertempera- Jönnen Sie etwas für Ihre Fitneß tun. rlsin kurzer Einblick in unser Badeprogramm: lier bis einschL 8.6.1989 kein Familienbad we­

gen andauernder Schwimmkurse

14.30 - 21.00 Uhr Familienbad 09.00 -19.30 Uhr Familienbad zum Tfeil gemeinsam mit Schulen

19.30 - 21.00 Uhr Frauenbad

gstags

Iwochs

bbadetag

nbadetag) 09.00 - 21.00 Uhr Familienbad zum Tteil gemeinsam mit Schulen

kein Familienbad wegen Schul- und Ver­einsschwimmen 08.00 -16.30 Uhr Familienbad 08.00 12.30 Uhr Familienbad

Lieh den Sonnenhungrigen können wir zu ihrem Recht verhel- äModemste Solarien laden zum Entspannen und Sonnenbad

Knieten Ihnen die Nutzung der Sonnenliege mit integriertem ^Jhtsbräuner und Super-Sonnenröhren bei einer Nutzungs- (von 20 Min. für nur 6,00 DM (bisher 7,00 DM) an. nutzungsgebühr für den 10.000 Watt-Tlirbo- Ubrfiuner beträgt 16,00 DM für 30 Min.

Sie unsere Sonnensonderangebote Ein Besuch aus- jßlich zum Sonnenbaden oder in Verbindung mit der Be ngdes Hallenbades lohnt sich. Wir bieten Ihnen die Sola-

plagen zu folgenden Ibrminen an:

ras

10.00 bis 19.00 Uhr

||ags

09.00 bis 21.00 Uhr

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09.00 bis 21.00 Uhr

rst.

09.00 bis 21.00 Uhr

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09.00 bis 13.00 Uhr/16.00 bis 20.00 Uhr

fags

08.00 bis 17.00 Uhr

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08.00 bis 12.30 Uhr

lisehe'IbrminVereinbarungen sind möglich im Hallenbad kbaur, Tbl. 02602/4611 oder 126173.

öffentliche Bekanntmachung

Änderung des Bebauungsplanes »Farenau«

. der Stadt Montabaur im Stadtteil Horressen

tljchung des Änderungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 4 des Baugesetzbuches (BauGB).

äfptadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung am M'1989 den Beschluß gefaßt, den Bebauungsplan für den Ecke Mainzer Straße/Buchenstraße dergestalt zu än- \ öffentliche Verkehrsfläche verbreitert wird.

(P> ßnmgsbereich ist aus der auf der nächsten Seite abge- Skizze ersichtlich.

V*derungsbeschluß des Stadtrates wird hiermit gemäß § 2 und 4 BauGB öffentlich bekanntgemacht.

«öaur, 10.02.1989

Bürgermeister

öffentliche Bekanntmachung

Änderung des Bebauungsplanes »Farenau« der Stadt Monta­baur im Stadtteil Horressen;

Durchführung der vorgezogenen Bttrgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuch es (BauGB).

Der Stadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung am 26.01.1989 den Beschluß gefaßt, den Bebauungsplan »Fare­nau« dergestalt zu ändern, daß die öffentliche Verkehrsfläche Ecke Mainzer Straße/Buchenstraße verbreitert wird.

Nach § 3 Abs. 1 BauGB sind die Bürger möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planungöffentlich zu unterrichten; ihnen ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörte­rung zu geben.

Zu diesem Zweck wird Einsichtnahme in die Entwurfsskizze ge­währt in der Zeit

vom 27.02.1989 bis 28.03.1989 (einschließlich) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Z imm er 203, Konrad-Adenauer-Platz 8, 6430 Montabaur, wäh­rend der Dienststunden (montags, mittwochs, donnerstags und freitags von 7.30 -12.46 und 13.30 -16.00 Uhr sowie dienstags von 7.30 -12.46 Uhr und 13.30 -18.30 Uhr).

Montabaur, 10.02.1989 Dr. Possel-Dölken,

Bürgermeister

öffentliche Bekanntmachung

Aufstellung eines Bebauungsplanes für die Verbindungsstraße zwischen der Meisen- und Mainzer Straße der Stadt Montabaur im Stadtteil Horressen;

Veröffentlichung des Auf stell ungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB).

Der Stadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung am 26.01.1989 beschlossen, für die neu zu schaffende Verbindungs­straße zwischen Meisen- und Mainzer Straße einen Bebauungs­plan aufzustellen. Der Bebauungsplan trägt die Bezeichnung »verlängerte Meisenstraße«.

Die Trasse der neuen Verbindungsstraße ist aus der auf Seite 6 abgedruckten Skizze ersichtlich.

Der Aufstellungsbeschluß des Rates wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekanntgemacht.

Montabaur, 10.02.1989 Dr. Possel-Dölken,

Bürgermeister

öffentliche Bekanntmachung

Bebauungsplan »Feldchen« der Ortsgemeinde Neuhäusel; Of­fenlage der rianunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbu­ches (BauGB)

Der Ortsgemeinderat von Neuhäusel hat in 1982 die Aufstel­lung des Bebauungsplanes »Feldchen« beschlossen. Durch Be­schluß des Ortsgemeinderates vom 12.01.1989 wird unter Auf­hebung des Satzungsbeschlusses vom 04.08.1988 eine erneute Offenlage der Planunterlagen nach § 3 Abs. 2 BauGB durchge­führt.

Der Entwurf des Bebauungsplanes (einschL TfextfestSetzungen und Begründung) liegt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit

vom 27.02. - 28.03.1989

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 203, Konrad-Adenauer-Platz 8,5430 Montabaur, wäh­rend der Dienststunden (montags, mittwochs, donnerstags und freitags von 7.30 -12.45 und 13.30 -16.00 Uhr sowie dienstags von 7.30 -12.45 und 13.30 -18.30 Uhr) sowie in den Diensträpmen des Ortsbürgermeisters in Neuhäusel während der ortsüblichen Dienststunden öffentlich aus.

Bedenken und Anregungen können während dieser Zeit bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur und der Ortsge­meinde Neuhäusel schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.

Das Plangebiet wird im groben wie folgt begrenzt: im Norden: von der Simmemer Straße im Osten und Süden: von der B 49 im Westen: von der Industriestraße

D as Plangebiet ist zudem aus der auf Seite 6 abgedruckten Skiz­ze ersichtlich.

NeuhäuseL 09.12.1989 Hümmerich, Ortsbürgermeister