Montabaur
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Der Optiker Ihres Vertrauens
Montabaur, Kirchstraße 58, gegenüber Finanzamt
02602/45#
AOK
Die Gesundheitskasse.
GESUNDHEITSREFORM: HÄRTEFÄLLE 1989
Seit dem 1. Januar 1989 gilt das "Gesundheits- Reform-Gesetz". In den nächsten Wochen informieren wir Sie über die wichtigsten Änderungen. Am Anfang sollen die Härtefallregelungen stehen, die für das Jahr 1989 gelten:
Das Gesundheits-Reform-Gesetz will einerseits die Eigenverantwortung der Versicherten stärken, ihnen aber andererseits auch unzumutbare Härten ersparen. Deshalb wurden Härtefälle beschrieben, in denen die Versicherten ganz oder teilweise von Zuzahlungen befreit werden. Die MaBstäbe sind bei allen Krankenkassen gleich.
Beginnen wir mit der vollständigen Befreiung, der sogenannten Sozialklausel. Sie befreit die einkommensschwächeren Personengruppen von jeglicher Zuzahlung bei Arznei- und Heilmitteln (z. B. Massagen), Zahnersatz, Fahrkosten und stationären Vorsorge- und Rehabilitationskuren. Begünstigt sind Versicherte, deren monatliche Bruttoeinnahmen 1989 folgende Grenzen nicht übersteigen: 1260,- DM für Alleinstehende, zusätzlich 472,50 DM für den 1. Angehörigen und je 315,- DM für jeden weiteren Angehörigen.
Falls Ihr monatliches Einkommen die vorgenannten Beträge nicht übersteigt, können Sie bei Ihrer Krankenkasse einen Antrag auf Befreiung von der Zuzahlung stellen. Sie erhalten dann eine schriftliche Bestätigung und einen Ausweis zugestellt, den Sie ^ dann jeweils vorlegen können.
In der nächsten Woche informieren wir über die "Überforderungsklausel”. Wer bereits jetzt Fragen zu Befreiungen von Zuzahlungen hat, kann sich gerne an die Fachberater bei jeder AOK wenden.
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4.Februar — 19. Februar’89

