Montabaur_Seite 10
Flur 12: 3.
Flurstücke:
4205, 4219, 4220, 733, 739, 740, 741, 742, 743,
744, 745, 746, 747, 748, 749, 750, 751
Flur 24:
Flurstück: 4338/1 Flur 39: .
Flurstücke:
3641, 3642, 3643, 3644, 3645, 3646, 3647, 3648 Flur 48
Flurstücke: 22, 23, 24, 21 tlw.
2. Für den Fall, daß der Umlegungsausschuß für die Errechnung der den beteiligten Grundeigentümern an der Verteilungsmasse zustehenden Anteile von dem Verhältnis der Flächen ausgeht,verlangt der Ortsgemeinderat einen Flächenbeitrag gemäß § 68 Abs. 1B augesetzbuch abzuziehen.
II. Beteiligte im Umlegungsverfahren und Aufforderung zur Anmeldung von Rechten
Nach § 48 BauGB sind im Umlegungsverfahren Beteiligte:
1. die Eigentümer der im Umlegungsgebiet gelegenen Grundstücke,
2. die Inhaber eines im Grundbuch eingetragenen oder durch Eintragunggesicherten Rechts an einem im Umlegungsgebiet gelegenen Grundstück oder an einem das Grundstück belastenden Recht,
3. die Inhaber eines nicht im Grundbuch eingetragenen - Rechts an dem Grundstück oder an einem das Grundstück belastenden Recht,
-Anspruchs mit dem Recht auf Befriedigung aus dem Grundstück
-persönlichen Rechts, das zum Erwerb, Besitz oder zur Nutzung des Grundstücks berechtigt oder den Verpflichteten in der Benutzung des Grundstücks beschränkt,
4. die Ortsgemeinde Heiligenroth.
6. die Verbandsgemeinde Montabaur.
Die unter 3. bezeichneten Personen werden zu dem Zeitpunkt Beteiligte, in dem die Anmeldungihres Rechts dem Umlegungsausschuß zugeht. Die Anmeldung kann bis zur Beschlußfas- sungüber den Umlegungsplan (§ 66 Abs. 1 BauGB)erfolgen. Bestehen Zweifel an einem angemeldeten Recht, so wird der Umlegungsausschuß dem Anmeldenden unverzüglich eine Frist zur Glaubhaftmachung seines Rechts setzen. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist ist er bis zur Glaubhaftmachung seines Rechts nicht mehr zu beteiligen (§ 48 Abs. 3 BauGB).
Rechte, die aus dem Grundbuch nicht ersichtlich sind, aber zur Beteiligung am Umlegungsverfahren berechtigen, sind binnen eines Monats nach der Bekanntmachung des Umlegungsbeschlusses bei dem Umlegungsausschuß anzumelden.
erhebliche Veränderungen der Erdoberfläche oder» lieh wertsteigemde sonstige Veränderungen der stücke vorgenommen werden,
4. nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigend! ge, aber wertsteigemde bauliche Anlagen errichtet? wertsteigemde Änderungen solcher Anlagen vor« * men werden,
6. genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig! jf liehe Anlagen errichtet oder geändert werden. Vorhaben, die vor dieser Bekanntmachung baurechtlici Ji U migt worden sind, Unterhaitun gs arbeiten und die Fortft einer bisher ausgeübten Nutzung werden von der Verfüg] und Veränderungssperre nicht berührt.
IV. Vorbereitende Maßnahmen Den Beauftragten der zuständigen Behörden ist L BauGB zur Vorbereitung der von ihnen nach diesem Geä, treffenden Maßnahmen das Recht eingeräumt, alle deal) ren unterworfenen Grundstücke zu betreten, um Vei gen, Abmarkungen, Bewertungen oder ähnliche Arbeit®! zuführen.
Beginn der vorbereitenden Maßnahmen wird rechtzeiJ kanntgegeben.
V. Auslegung von Bestands karte und Bestandsverzeiii Die Bestandskarte und das Bestandsverzeichnis, in denü Nachweis des Grundbuchs und Liegenschaftskatasters fo Grundstücke des Umlegungsgebietes auf geführt ist, lim der Zeit vom 14.02.1989 bis 13.03.1989 bei der Verbands« deverwaltung Montabaur, Zimmer 201, während der Dj stunden öffentlich aus. Eine Bekanntmachung des Uml( beschlusses und ein Duplikat der Bestandskarte können: chen Zeitraum auch beim Ortsbürgermeister wä Sprechstunden eingesehen werden.
Der Umlegungsbeschluß gilt am 06.02.1989 als beki macht.
Rechts behelf sbelehrung
Gegen den UmlegungsbeSchluß kann innerhalb eines nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Derlgjty spruch ist bei dem Katasteramt, Schloßweg 6,5430 Mi als Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses der meinde Heiligenroth schriftlich oder zur Niederschrift zu ben. [Jweit
Die Widerspruchsfrist (Satz 1) ist nur gewahrt, wenn der 1 spruch noch vor dem Ablauf dieser Frist beim voreteliffand 1 nannten Katasteramt eingegangen ist. Gleich
Montabaur, den 27. Januar 1989 |mgs
Der Vorsitzende des gjrdui
Umlegungsausschusses bstei
(Siegel) Reichling, Verm.Direktor !
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TüS Ahrbach
6 . 2.2
Werden Rechte erst nach Ablauf eines Monats angemeldet oder nach Ablauf der durch den Umlegungsausschuß gesetzten Frist glaubhaft gemacht, so muß der Berechtigte die bisherigen Verhandlungen und Festsetzungen gegen sich gelten lassen, wenn der Umlegungsausschuß dies bestimmt.
Der Inhaber eines im Grundbuch nicht ersichtlichen Rechts, das zur Beteiligung am Umlegungsverfahren berechtigt, muß die Wirkung eines vor der Anmeldung eingetretenen Fristablaufs ebenso gegen sich ergehen lassen, wie der Beteiligte, demgegenüber die Frist durch Bekanntmachung zuerst in Lauf gesetzt worden ist.
III. Verfügungs- und Veränderungssperre Nach § 61 BauGB dürfen von der Bekanntmachung des Umlegungsbeschlusses bis zur Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit des Umlegungsplanes (§ 71 BauGB) im Umlegungsgebiet nur mit schriftlicher Genehmigung des Umlegungsausschusses
1. ein Grundstück geteilt oder Verfügungen über ein Grundstück und über Rechte an einem Grundstück getroffen oder Vereinbarungen abgeschlossen werden, durch die einem anderen ein Recht zum Erwerb, zur Nutzung oder Bebauung eines Grundstücks oder Grundstücksteils eingeräumt wird;
2. Baulasten begründet, geändert oder aufgehoben werden.
Am Freitag, dem 10. Februar findet im Sport juge™ Ruppach-Goldhausen der Aktivenabend für die Mitwirfef bei der Großen Kappensitzung statt.
Eingeladen sind alle Mitwirkenden bei der »Großen Kap[| zung«. Dies ist als kleines Dankeschön für die hervorr Mitarbeit und das Engagement gedacht.
Bilder von der Kappensitzung können beim Aktivenabf außerdem in der Gastwirtschaft Ruhbergschänke beste den.
Darüber hinaus sind die Helfer beim Ahrbach-Interhal zu diesem Abend bzw. der Veranstaltung eingeladen. A«j sen zahlreichen Helfern soll bei dieser Gelegenheit geda den.
HEILIGENROTH
Mandolinen-Verein Heiligenroth e.V. -
Preismaskenball in Heiligenroth Am Rosenmontag veranstaltet der Mandolinen verein^ roth seinen diesjährigen Preismaskenball im SaaleNeui ginn 20.11 Uhr.
Neben vielen Sachpreisen warten auf die schönsten f noch folgende Geldgewinne:
1. Preis 100,00 DM
2. Preis 70,00 DM
3. Preis 30,00 DM.
Für Stimmungund Unterhaltung sorgt an diesem Abeni L. kannte Kapelle »TAKE TWO«.
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