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Nr. 5/89

ontabaur

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rd deutlich, daß die Fastnacht in Montabaur keine An- nur einiger weniger Männer und Frauen ist: Zwi- i und 350 Bürger sind namentlich auf geführt - und es

i scnen o , nrnal (U e zu erwähnen gewesen wären, wie es im

heißt. GKM, Heiterkeit, Bruderschaft der Exprinzen - 1 40 ° hinßgarde, aber auch alle Vereine der Stadt, die durch Mit-

Altung der Fastnacht ihren Beitragzum närrischen Gesche- * ^eeleistet haben, finden ihre gebührende Erwähnung.

Fd 20 Zeichnungen der Montabaurer Grafikerin Gertrud nann und ein ebenfalls von ihr gestalteter anspruchsvoller and unterstreichen, künstlerisch hervorragend gestaltet, jxt des Bandes.

uch ist in einer Auflage von 1000 Exemplaren erschienen Juck- Fa Arfeller, Montabaur) und zum Preis von 18,00 DM iufen bei:

andlung Reuffel, Bahnhofstraße, Montabaur ibwaren Wetzlar, Großer Markt, Montabaur st-Information, Fremdenverkehrsverein Westerwald, jstraße, Montabaur

bandsgemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, Zimmer 20 * 6 iKonrad-Adenauer-Platz

VB-nsfli Stadtbücherei Montabaur, Gelbachstraße 9, Montabaur.

20.00

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Öffenti Bekanntmachungen

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Stadtverwaltung Montabaur U mlegungsausschuß

Bekanntmachung

__ mlegungsplan für das Umlegungsgebiet »Auf dem oberen Wäägergraben III« der Stadtgemeinde Montabaur ist am ! 27.01.1989 für die Ordn.Nr. 5, Ordn.Nr. 7 und Ordn. Nr. 10 auch bezüglich der Höhe der Geldleistungen unanfechtbar geworden. Gemäß § 71 Baugesetzbuch (BauGB) LcLF. der Bekanntma­chung vom 08. Dezember 1986 (BGBl. IS. 2263) wird die Unan­fechtbarkeit hiermit bekanntgegeben.

IMer Wahrung der ortsüblichen Bekanntmachungsfrist treten die fechtlichen Wirkungen dieser Bekanntmachung am 06.02.1989 in Kraft.

[fd.Nr. VII der Begründung zum Umlegungsplan wird lals hingewiesen, wonach die im Umlegungsverzeichnis setzten Geldleistungen mit der Bekanntmachung der Un- htbarkeit gemäß § 71 BauGB fällig werden. Von der Ein- ; einer öffentlichen Last in Abteilung II des Grundbu- Iches kann abgesehen werden, wenn der Leistungspflichtige bis Izu dein von der Verbandsgemeinde noch festzusetzenden Zah- lluig^ermin die Geldleistungen gezahlt oder mit der Gemeinde 1 entsprechende ZahlungsVereinbarungen getroffen hat. Iltechtsbehelfsbelehrung:

Gg^» diese Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats Inaettlekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Wider- Jspruch ist bei dem Katasteramt Montabaur, Schloßweg 6,5430 jMQjgibaur als Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses der jGeSTeinde Montabaur schriftlich oder zur Niederschrift einzule-

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3iejpderspruchsfrist (Satz 1 ) ist nur gewahrt, wenn der Wider- fcpruchnoch vor Ablauf dieser Frist beim vorstehend genannten KÄteramt eingegangen ist.

Montabaur, den 27. Januar 1989 PerVorsitzende des Umlegungsausschusses Wicming, Verm. Direktor

chtlicl nik da ! r Stadl in einen lt wei ontabi

Die Verwaltung informiert

Manöver der Bundeswehr

^iZeit vom 14.02. bis 24.02.1989 findet im Manöverraum iwn^u "f enc * or f Puderbach - Hachenburg - Haiger - Biskir- t.. "r~ amar Bad Ems - Koblenz ein Manöver der übenden eit Panzer Bat. 343, Koblenz, statt. Fahrzeugeinsatz 80- n -=.^ u S e 25 Kettenfahrzeuge, Hubschrauber. Die Bevölke- sinra um Beachtung gebeten.

Verkauf von Baugrundstücken durch die Stadt Montabaur

Die Stadt Montabaur kann in folgenden Gebieten noch B auplät- ze zum Verkauf anbieten:

a) Baugebiet »Oberer Wassergraben« (Stadt Montabaur)

b) Baugebiet »Himmelfeld« (Stadt Montabaur)

c) Baugebiet »Hemchen«, (Stadtteil Horressen).

Nähere Informationen erteilt das Liegenschaftsamt der Ver­bandsgemeinde Montabaur, Tbl. 02602/126196.

Verschiebung der wöchentlichen Müllabfuhr wegen Rosenmontag und Fastnachtdienstag

Wegen Rosenmontag (06.02.1989) und Fastnachtdienstag (07.02.1989) verschiebt sich in allen Gemeinden des Westerwald­kreises die Müllabfuhr wie folgt:

Ab Mittwoch, dem 01.02.89 bis einschließlich Mittwoch, den 08.02.89 werden in allen Gemeinden des Westerwaldkreises aus­schließlich die grünen Wertstoffgefäße für Altpapier abgefah­ren. Dabei ist zu beachten, daß die Papierabfuhr wegen Rosen­montag, dem 06.02.1989 bereits am Samstag, dem 04.02.1989 erfolgt. Wegen Fastnachtdienstag, dem 07.02.1989 verschiebt sich die Abfuhr der grünen Wertstoffgefäße auf Mittwoch, den 08.02.1989.

Die Entleerung der grauen Müllgefäße, die normalerweise wie­der am Mittwoch, dem 08.02.1989 beginnt, verschiebt sich so­mit ebenfalls um je 1 Thg, nämlich von mittwochs auf donners­tags, von donnerstags auf freitags und von freitags auf sams­tags.

Die Mülldeponien des Westerwaldkreises in Meudt und Renne­rod bleiben an Rosenmontag geschlossen.

Verbandsgern eindeverwaltung Montabaur an Fastnacht geschlossen

Die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur ist am Rosen­montag, 6.2.1989 und Fastnachtdienstag, 7.2.1989, jeweils ab 12.00 Uhr geschlossen. Am Aschermittwoch, 8.2.1989, beginnt der Dienst erst um 8.30 Uhr.

Um entsprechende Beachtung wird gebeten.

Hallenbad Montabaur an Fastnacht geschlossen

Das Hallenbad der Verbandsgemeinde Montabaur ist am Ro­senmontag und Fastnachtdienstag ganztägig für den Badebe­trieb geschlossen. Um entsprechende Beachtung wird gebeten.

Sperrung der K 115 zwischen Simmern und der L 309 (Vallendar - Hillscheid)

Wegen Brückenbauarbeiten muß die K116 zwischen der Ortsla­ge Simmern und der Landesstraße 309 vorübergehend gesperrt werden.

Die Umleitung führt in Richtung Vallendar über die K113 (Ur- bar/Mallendar) und in Richtung Hillscheid über NeuhäuseL Die Verkehrsteilnehmer werden gebeten, sich auf die geänderte Verkehrsführung einzustellen.

Verbandsgemeindeverwaltung -als Ortspolizeibehörde-

Die Bürgerzeitung erscheint wöchentlich. Herausgeber, Druck und Verlag: Verlag + Druck Linus Wittich KG, 5410 Höhr-Grenzhausen, Rheinstr. 41, Postfach 1451, Tblefon 0 26 24 / 10 6-0. Tfelex 869502 inginn - Verantwort­lich für den Inhalt: Franz-Peter Eudenbach. Bezugspreis monatL DM 2,30 bei Ortszustellung. Im Einzelversand durch den Verlag DM 0,80 + Versandko­sten.

BORGERZEITUNG Wochenblatt mit öffentlidien

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