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Seite 19

Nr. 4/89

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-^Montabaur_____

«'«.Irrten Schätzungsergebnisse werden den Eigentümern f Öücke nicht besonders bekanntgegeben.

^ Einsichtnahme der Schätzungsunterlagen empfiehlt es 3El\liSw' Grundbuch- oder Katasterauszüge bzw. Abfindungsnach- 3 i ^iit z ubr ill g e ^ eclit8betie jf 8be j e j inm g.

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nnei werden, gegen den der Rechtsbehelf gerichtet ist. Es dl angegeben werden, inwieweit der Verwaltungsakt angefoch- m und seine Aufhebung beantragt wird. Ferner sollen die Tht- icüeh, die zur Begründung dienen, und die Beweismittel ange-

0,3 ^^JmAUauf der Frist für die E inlegung der Beschwerde wer- L die offengelegten Schätzungsergebnisse unanfechtbar, so- 160 weit Sicht Beschwerde eingelegt ist.

Vorsteher des Finanzamtes (Siegel) Unterschrift

| NOMBORN

IHaushaltssatzung der Ortsgemeinde

Nomborn für das Jahr 1989 vom 20.1.1989

i 9 i,«»!)rtsgemeinderat hat aufgrund der §§ 96 ff. der Gemeinde- pBSSngfür Rheinland-Pfalz vom 14. Dezember 1973 (GVB1. S. fhr |19) folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Geneh­migung durch die Kreis verwaltung Montabaur als Auf sichtsbe- (lördeVom 17.1.1989 hiermit bekanntgemacht wird.

§1

«Hugfoer Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1989

feBvdHm

m Rid^FOVALTUNGSHAUSHALT

ta der (Einnahme auf. 619.000,-DM

intragC deriAusgabe auf. 619.000,-DM

>imau6p [ f

im VERMÖGENSHAUSHALT

'haltsi^^erjEinnahme auf. 374.000,DM

laushgder(Ausgabe auf. 374.000,- DM

festgesetzt.

ehmigtt'.'jBn

shaltsj|*^i § 2

jSsrfrden festgesetzt:

nahnti. deriGesamtbetrag der Kredite auf. 67.600,- DM

verdauter {Gesamtbetrag der

VerpUichtungsermächtigungen auf. 0,- DM

bederE 3

,L 1 §3

uschuIDie Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haus­haltsjahr wie folgt festgesetzt: dnungis GJBndsteuer:

ansfüiitfürjüe land- und forstwirtschaftL Betriebe

i (Grundsteuer A).. 220 v.H.

n deslp für|Grundstücke (Grundsteuer B). 240 v.H.

2. Gewerbesteuer:

nach Gewerbeertrag imd Gewerbekapital. 300 v.H.

Die HUNDESTEUER beträgt für Hunde,

die jhnerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden

für den ersten Hund. 30,00 DM

für den zweiten Hund. 40,00 DM

fürjeden weiteren Hund. 50,00 DM

§4

Der Oberflächenentwässerungsanteil für Verkehrsanlagen be- fügt 11,60 DM pro qm Verkehrsfläche.

Eung «mehmigung der Haushaltssatzung: iggaayienach § 96 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz 4 (Reicfaa 14.12.1973 (GVBL S. 419) erforderliche Genehmigung zu »rden iijolggnden Tbilen der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Nom- desFiiPprnfür das Haushaltsjahr 1989 wird hiermit erteilt:

OObisP 1 II. III. dem Gesamtbetrag der Kredite in Höhe von 67.600,- DM ä430M ontabaur, 17.11.1989 lchätz«B®werwaltung jebniss^BPsterwaldkreises

s 1 Az. 029/901-10 (S.) Im Auftrag: Meckel

III.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 30.1.1989 bis 8.2.1989 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 110, öffentlich aus.

Nomborn, 20.1.1989 Ortsgemeindeverwaltung Nomborn (S.) Brach, Ortsbürgermeister

Hinweis:

Eine Verletzung der Bestimmungen über

1. Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und

2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Ortsgemeinderates (§ 34 GemO)

ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung dieser Satzung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber dem Ortsbürgermeister von Nomborn oder der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, geltend gemacht worden ist.

(§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz -GemO- vom 14.12.1973 (GVBl. S. 419, BS 2020-1) zuletzt geändert durch das Landesgesetz vom 16.3.1983 (GVBl. S. 31).

STAHLHOFEN öffentliche Bekanntmachung

der Haushaltsrechnung und des Entlastungsbeschlusses des Ortsgemeinderates vom 10.1.1989 der Ortsgemeinde Nomborn für das Haushaltsjahr 1987

I.

Haushaltsrechnung Verwaltungs- Vermögens- Gesamt haushalt/DM haushalt/DM DM

Feststellung des Ergebnisses:

Soll-Einnahmen 610.262,39 417.919,06 928.181,46

./. Abgang alter Kasseneinnahme­reste 0,00 6.001,66 6.001,66

S umm e bereinigte

Soll-Einnahmen 610.262,39 411.917,41 922.179,80

Soll-Ausgaben 610.262,39 411.917,41 922.179,80

Summe bereinigte

Soll-Ausgaben 510.262,39 411.917,41 922.179,80

Überschuß/Fehlbetrag 0,00 0,00 0,00

Festgestellt:

Montabaur, 22.03.1988 Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur Reusch, I. Beigeordneter

II.

Entlastungsbeschluß

Der Ortsgemeinderat beschließt die von der Verbandsgemein­deverwaltung Montabaur für das Haushaltsjahr 1987 auf ge­stellte Jahresrechnung gemäß § 114 GemO. Gleichzeitig wird beschlossen, dem Ortsbürgermeister, den Ortsbeigeordneten, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsge­meinde Montabaur für das Haushaltsjahr 1987 Entlastung zu erteilen. Auf die Vorlage der Rechnungsbelege wird verzichtet. Soweit Mehrausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen bislang nicht genehmigt worden sind, wird hiermit die Genehmigung nach § 100 GemO erteilt.

Der Ortsbürgermeister und die beiden Ortsbeigeordneten neh­men an der Beratung und Beschlußfassung wegen Sonderinte­resse gemäß § 22 Abs. 1 GemO nicht teil.

III.

öffentliche Auslegung

Die Haushaltsrechnung mit Rechenschaftsbericht liegt zur Einsichtnahme vom 30.01. - 8.2.1989 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 110, öffent­lich aus.

5431 Nomborn, 30.1.1989 Ortsgemeindeverwaltung Nomborn (S.) Brach, Ortsbürgermeister