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Montabaur
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Ein Progr amm , das für ein Training der Lachmuskeln sorgt, ist zusammengestellt. Gute Laune und Stimmung bringt bitte mit. Der GV »Wohlgemuth« Ettersdorf, als Veranstalter, freut sich auf viele Zuschauer für die Vortragenden.
Kindergarten »St. Johannes« Horressen Wir bitten alle Eltern, deren Kinder im Laufe dieses Jahres drei Jahre alt werden und unseren Kindergarten besuchen möchten, sich vom 8.2.89 - 24.2.89 im Kindergarten zu melden.
Senioren Horressen
Am 29.01.1989 feiern die Senioren aus Horressen ihre Fastnacht im Gemeindehaus. Alle Senioren sind dazu herzlich eingeladen. Beginn: 14.30 Uhr mit dem Kreppeikaffee.
Fanfarenzug »1961 Horressen e.V.«
Einladung zur Jahreshauptversammlung des Fanfarenzuges 1961 »Horressen aV.«
Der Fanf arenzugund die Freiwillige Feuerwehr Horressen laden alle aktiven und inaktiven Mitglieder zu ihrer Jahreshauptversammlung am Freitag, dem 10.02.1989, um 20.00 Uhr in das Gasthaus Bürgerstube ein:
Tagesordnungspunkte:
Jahresbericht des Fanfarenzuges Jahresbericht der Feuerwehr Kassenbericht Bericht des Kassenprüfers Entlastung des Vorstandes
Neuwahl des 1. Vorsitzenden, da Herr Berthold Ferdinand aus gesundheitlichen Gründen zurücktritt Neuwahl eines Kassenprüfers
Diskussion über Antrag des Fanfarenzuges auf IVennung von
der Feuerwehr
Sonstiges
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3. Das Maß der baulichen Nutzung wird geändert, wol
- die überbaubaren Flächen neu festgesetzt werden • eine Einzel- und Doppelhausbauweise zugelassen vy v
- eine Bebauung mit einer Grundflächenzahl (GRZ) vJ " und einer Geschoßflächenzahl (GFZ) von 0,5 zugelj' wird.
4. Im Bereich des Flurstückes Nr. 873/1 wird eine öffentl Grünfläche ausgewiesen.
5. Zur Erschließung der im südwestlichen Planbereiclij grenzenden landwirtschaftlichen Grundstücke wird| Wirtschaftsweg dargestellt.
Der Beschluß des Ortsgemeinderates wird hiermit gem|| Abs. 1 und 4 BauGB öffentlich bekanntgemacht. | Ruppach-Goldhausen, 17.01.1989 Ferdinand, Ortsbürgermeister
öffentliche Bekanntmachung
Änderung des Bebauungsplanes »Auf dem Damm« der Ort meinde Ruppach-Goldhausen; Veröffentlichung des \ rungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 4 und 1 des Baugesetzb« (BauGB)
Der Ortsgemeinderat von Ruppach-Goldhausen hat in $ Sitzung am 15.09.1988 den Beschluß gefaßt, den Bebau« plan dergestalt zu ändern, daß für den gesamten Planbeg Art und Maß der baulichen Nutzung neu festgesetzt wen! Der Planbereich umfaßt das Gebiet, das im groben begn wird von Nordsraße, Brunnenstraße, Gartenstraße, Dämmt ße und Mittelstraße. '
Der Änderungsbeschluß des Ortsgemeinderates wird h«J gemäß § 2 Abs. 1 und 4 BauGB öffentlich bekanntgemac« Ruppach-Goldhausen, 24.01.1989 Ferdinand, Ortsbürgermeister
AHRBACHGEMEINDEN
RUPPACH-GOLDHAUSEN öffentliche Bekanntmachung
Änderung des Bebauungsplanes »Damm-Steinheck« der Ortsgemeinde Ruppach-Goldhausen; Durchführung der vorgezogenen Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)
Der Ortsgemeinderat von Ruppach-Goldhausen hat in seiner Sitzung am 15.09.1988 die vorstehend veröffentlichte Änderung des Bebauungsplanes »Damm-Steinheck« beschlossen. Nach § 3 Abs. 1 BauGB sind die Bürger möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu unterrichten; ihnen ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.
Zu diesem Zweck wird Einsichtnahme in die Entwurfsskizze gewährt in der Zeit
vom 06.02.1989 bis 20.02.1989 (einschließlich) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 203, Konrad-Adenauer-Platz 8, 5430 Montabaur, während der Dienststunden (montags, mittwochs, donnerstags und freitags von 7.30 -12.45 und 13.30 -16.00 Uhr sowie dienstags von 7.30 -12.46 Uhr und 13.30 -18.30 Uhr) sowie in den Diensträumen des Ortsbürgermeisters in Ruppach-Goldhausen während der ortsüblichen Dienststunden.
Der Änderungsbereich ist aus der auf der nächsten Seite abgedruckten Skizze ersichtlich.
Ruppach-Goldhausen, 17. Januar 1989 Ferdinand, Ortsbürgermeister
öffentliche Bekanntmachung Änderung des Bebauungsplanes »Damm-Steinheck« der Orte- gemeinde Ruppach-Goldhausen; Veröffentlichung des Änderungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 und 4 des Baugesetzbuches (BauGB)
Der Ortsgemeinderat von Ruppach-Goldhausen hat in seiner Sitzung am 15.09.1988 folgende Änderungen des Bebauungsplanes »Damm-Steinheck« beschlossen:
1. Die im südwestlichen Planbereich vorgesehenen öffentlichen Verkehrsflächen werden neu festgesetzt.
2. Die Ttextfestsetzungen zum Bebauungsplan werden neu gefaßt.
Müllablagerungen am »Zehnhäuser Weg« verboten /
Am »Zehnhäuser Weg« wird auf Privatgelände (Eigentum^/ Ibnuntemehmen) immer noch Müll und Abfall abgeladeaj wohl dies schon lange verboten ist und hierfür die MüIIt S perrmüllabfuhr sowie die Mülldeponie in Meudt zur V? gung stehen.
Bei der Polizei sind Anzeigen »gegen Unbekannt« eing die von dort entsprechend verfolgt werden.
Es wird daher dringend davor gewarnt, weiterhin dort val| widrig Abfall abzuladen.
Ferdinand, Ortsbürgermeister
Änderung der Sprechstunden
Ab 01.02.1989 finden die Sprechstunden des OrtsbürgeJ sters dienstags und donnerstags statt.
An den Zeiten von 18.00 -19.30 Uhr ändert sich nichts. Ichtf um entsprechende Beachtung!
Ferdinand, Ortsbürgermeister
Verloren - gefunden
Im Bürgermeisteramt wurden abgegeben:
1 Geldbörse mit Inhalt
2 Schlüsselmäppchen mit Schlüssel
Die Verlierer können die Fundsachen bei entsprechenden! gentumsnachweis während der Sprechstunden abholen. Ferdinand, Ortsbürgermeister
Umlegungsverfahren »Unter dem Dorf«l ^
Zur Klarstellung wird zu dem genannten Umlegungsverfall auf folgendes hingewiesen:
Der Bebauungsplan für das Gewerbegebiet »Unter dem ft (gesamte Flächen zwischen Bahndamm und Umgehungasti > in beiden Ortsteilen) ist rechtskräftig. , ^
Mit dem Umlegungsverfahren ist das Katasteramt Montalj v beauftragt. Dieses hat in der vergangenen Woche die Eigs? ' mer angeschrieben und zu Erörterungsterminen am 30. ( y 31.1.89 ins Bürgermeisteramt Ruppach-Goldhausen ein|| / den.
Bei diesen Tferminen geht es hauptsächlich um die Frage, otj ^ betreffenden Eigentümer bereit sind, die Grundstücke zu A ßem, oder ob sie Gewerbeflächen behalten wollen. Einzelheiten und Fragen werden durch das Katasterartl dem Anhörungstermin geklärt.
Ferdinand, Ortsbürgermeister

