Montabaur
Seite 18
Nr. 3
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EITELBORN
öffentliche Bekanntmachung Satzung der Ortsgemeinde Eitelborn
zur Änderung der Satzung Uber die Erhebung von Beiträgen fUr die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (Er- Schließungsbeiträge) vom 10.01.1989
Der Ortsgemeinderat hat aufgrund des § 132 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 8.12.1986 LV.m. § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 in der Sitzung am 19. Dez. 1988 folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekanntgemacht wird:
§1
Die Satzungüber die Erhebung von Beiträgen für dieerstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (Erschließungsbeiträge) vom 20. Okt. 1987 wird wie folgt geändert:
§ 6 Abs. 1 erhält folgende Neufassung.
» (1) Der nach § 3 ermittelte Erschließungsaufwand wird nach Abzug des Anteils der Gemeinde (§ 4) auf die Grundstücke nach den Grundstücksflächen verteilt. Für die Ermittlung der Grundstücksflächen gilt § 5 (2). Den Gnmdstücksflächen nach Satz 1 werden für die Grundstücke in Kemgebieten, Gewerbegebieten und Industriegebieten 20 v.H. der Grundstücksflächen hinzugerechnet; das gleiche gilt fUr überwiegend gewerblich, industriell oder in ähnlicher Weise genutzte Grundstücke in sonstigen Baugebieten.«
§2
Diese Satzungsänderung tritt rückwirkend ab 1.9.1987 in Kraft.
Eitelborn, 10.01.1989
(S.) Hümmerich, Ortsbürgermeister
Hinweis:
Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz - GemO vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419), BS 2020-1 wird auf folgendes hingewiesen:
Eine Verletzung der Bestimmungen über
a) die Ausschließungsgründe wegen Sonderinteresse (§ 22 Abs. 1 GemO) und
b) die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Ortsgemeinderates (§ 34 GemO)
ist imbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bek ann tmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Konrad-Adenauer-Platz, 6430 Montabaur, geltend gemacht worden ist.
Ortsgemeinde Eitelborn
(S.) Hümmerich, Ortsbürgermeister
KADENBACH öffentliche Bekanntmachung
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Kadenbach findet
am
Mittwoch, dem 25. Januar 1989, um 19.00 Uhr im Dachgeschoß des Kindergartens statt. Tagesordnung I. Nichtöffentliche Sitzung:
1. Verwaltungsrechtsstreitsache
2. Verschiedenes
II. öffentliche Sitzung:
Beginn: 19.30 Uhr
1. BeratungundBeschlußfassungüber die Änderung des Bebauungsplanes »Ortslage« im Bereich des Straßenzuges »Zum Mühlenberg«
Beratungund Beschlußfassung über die Teilnahme an dem Wettbewerb »Unser Dorf soll schöner werden« im Jahre 1989
Beratung und Beschlußfassung über die Richtlinien der Ortsgemeinde Kadenbach über die Gewährung von Zuschüssen zu Jugendfahrten, -lagern, -beizeiten und Studienfahrten.
2 .
4. Beratung und Beschlußfassung über die Auftragsverg aufgrund der ergangenen Submission vom 10.01.1989^
a) für den Ausbau der Aussegnungshalle
b) für den Ausbau des Gemeindehauses mit! terkunft
6. Verschiedenes Kadenbach, 16.01.1989 Karbach, Ortsbürgermeister
:tt Berg: 2061,
SIMMERN
Gemeindestatistik (Stand 31.12.1988)
Einwohner: 1.302; hiervon männlich 668, weiblich 634, Straßen: 26, Häuser 315, Familien: 683.
Altersgruppen:
0 bis 19 Jahre 286; hiervon männlich 151, weibl 136 20 bis 69 Jahre 806; hiervon männlich 432, weiblich 373 60 bis 99 Jahre 211; hiervon männlich 86, weiblich 126 Religion: 76,65 % römisch-katholisch, 16,82 % evangelisch, % Sonstige, ohne Angabe, keine Religion Wohnungsart:
1.264 Hauptwohnung, 48 Nebenwohnung Staatsangehörigkeiten: 1.268 Deutsche, 34 dänisch, jugoslawisch^ niederländisch, türkisch, mauritisch, brasi nisch, dominikanisch, amerikanisch, indisch, iranisch, p; nisch.
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Schneider, Ortsbürgermeister
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EITELBORN
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Frauengemeinschaft Eitelborn mena
Jubel, TVubel, Heiterkeit bei unserer Fastnachtsfeier am MlAhtri tag, dem 30. Januar, um 19.00 Uhr im Gasthaus »Nassafeum Hof«/Zerbach. Alle Mitglieder sind herzlich eingeladen, miti| einen lustigen, stimmungsvollen Abend zu verbringen.
KADENBACH
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Kolpingfamilie Kadenbach
Einladung sp i e l e
Liebe närrische Kolpingfreunde, am Freitag, dem 20.1.1989,f 21.01 det im Jugendheim unsere vereinsinteme Kamevalsfeier (28.01 Büttenreden, Thnz und Unterhaltung statt. Beginn: 20.11 lfo4.*02 Durch das Programm führt in bewährter Manier unser ln.02 zungspräsident Heinrich Jansen. Für die nötige Stimm« 19,02 sorgt unsere Hauskapelle unter der Leitung von Erich GifAJgei bert. 26.02
Alle Mitglieder (auch deren Familienangehörige) sind herzt zu der Veranstaltung eingeladen.
Getränke stehen zu den üblichen Preisen zur Verfügung.
Laufe des Abends kann auch ein Essen bestellt werden.
Wir hoffen auf ein »volles Haus« und verbleiben
mit einem dreifach kräftigen Helau! Wieir
Wir laden Sie zur Gründungsversammlung einer neuen Wählergruppe
am Dienstag, dem 24.1.1989, um 20.00 Uhr in der Gaststätte »Zur Augst« ein.
Tagesordnung: |
1. Begrüßung, 2. Zweck und Ziele der zu gründenden WäM£ g j st gruppe, 3. Wald des Wahlleiters, 4. Wahl des Vorstandes, 5 'iDie’K schiedenes. nen 1j
Wir würden uns freuen, Sie als kommunalpolitisch engagitfi en ^{ und interessierte Bürgerinnen und Bürger an diesem Abendl ren j grüßen zu können. 14,30
Anregungen zu dieser Sitzungnehmen entgegen, die Herren! \yjj- n rer Brandt, Rüdiger Fries • Michael Lenz - Günter Lipfert - %*PÖe Rohweder - Waldemar Stotz. e s duz
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KADENBACH
Möhnenverein
Unsere diesjährigen Möhnensitzungen finden am Samsl dem 28. Jan. und am Schwerdonnerstag, dem 2. Februar 1' wie jedes Jahr im Gasthaus »Zum Westerwald« (Farn. Gellt statt. Kartenvorverkauf am Samstag, 21. Januar von 15 bis Uhr im Gasthaus »Zum Westerwald«.

