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Montabaur

Seite 18

Nr. 3

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EITELBORN

öffentliche Bekanntmachung Satzung der Ortsgemeinde Eitelborn

zur Änderung der Satzung Uber die Erhebung von Beiträgen fUr die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (Er- Schließungsbeiträge) vom 10.01.1989

Der Ortsgemeinderat hat aufgrund des § 132 des Baugesetzbu­ches (BauGB) in der Fassung vom 8.12.1986 LV.m. § 24 der Ge­meindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 in der Sit­zung am 19. Dez. 1988 folgende Satzung beschlossen, die hier­mit bekanntgemacht wird:

§1

Die Satzungüber die Erhebung von Beiträgen für dieerstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (Erschließungsbeiträ­ge) vom 20. Okt. 1987 wird wie folgt geändert:

§ 6 Abs. 1 erhält folgende Neufassung.

» (1) Der nach § 3 ermittelte Erschließungsaufwand wird nach Abzug des Anteils der Gemeinde (§ 4) auf die Grundstücke nach den Grundstücksflächen verteilt. Für die Ermittlung der Grundstücksflächen gilt § 5 (2). Den Gnmdstücksflächen nach Satz 1 werden für die Grundstücke in Kemgebieten, Gewerbege­bieten und Industriegebieten 20 v.H. der Grundstücksflächen hinzugerechnet; das gleiche gilt fUr überwiegend gewerblich, in­dustriell oder in ähnlicher Weise genutzte Grundstücke in son­stigen Baugebieten.«

§2

Diese Satzungsänderung tritt rückwirkend ab 1.9.1987 in Kraft.

Eitelborn, 10.01.1989

(S.) Hümmerich, Ortsbürgermeister

Hinweis:

Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz - GemO vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419), BS 2020-1 wird auf fol­gendes hingewiesen:

Eine Verletzung der Bestimmungen über

a) die Ausschließungsgründe wegen Sonderinteresse (§ 22 Abs. 1 GemO) und

b) die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Ortsgemeinderates (§ 34 GemO)

ist imbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach die­ser öffentlichen Bek ann tmachung schriftlich unter Bezeich­nung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begrün­den können, gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Konrad-Adenauer-Platz, 6430 Montabaur, geltend gemacht worden ist.

Ortsgemeinde Eitelborn

(S.) Hümmerich, Ortsbürgermeister

KADENBACH öffentliche Bekanntmachung

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Kadenbach findet

am

Mittwoch, dem 25. Januar 1989, um 19.00 Uhr im Dachgeschoß des Kindergartens statt. Tagesordnung I. Nichtöffentliche Sitzung:

1. Verwaltungsrechtsstreitsache

2. Verschiedenes

II. öffentliche Sitzung:

Beginn: 19.30 Uhr

1. BeratungundBeschlußfassungüber die Änderung des Be­bauungsplanes »Ortslage« im Bereich des Straßenzuges »Zum Mühlenberg«

Beratungund Beschlußfassung über die Teilnahme an dem Wettbewerb »Unser Dorf soll schöner werden« im Jahre 1989

Beratung und Beschlußfassung über die Richtlinien der Ortsgemeinde Kadenbach über die Gewährung von Zu­schüssen zu Jugendfahrten, -lagern, -beizeiten und Stu­dienfahrten.

2 .

4. Beratung und Beschlußfassung über die Auftragsverg aufgrund der ergangenen Submission vom 10.01.1989^

a) für den Ausbau der Aussegnungshalle

b) für den Ausbau des Gemeindehauses mit! terkunft

6. Verschiedenes Kadenbach, 16.01.1989 Karbach, Ortsbürgermeister

:tt Berg: 2061,

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Gemeindestatistik (Stand 31.12.1988)

Einwohner: 1.302; hiervon männlich 668, weiblich 634, Straßen: 26, Häuser 315, Familien: 683.

Altersgruppen:

0 bis 19 Jahre 286; hiervon männlich 151, weibl 136 20 bis 69 Jahre 806; hiervon männlich 432, weiblich 373 60 bis 99 Jahre 211; hiervon männlich 86, weiblich 126 Religion: 76,65 % römisch-katholisch, 16,82 % evangelisch, % Sonstige, ohne Angabe, keine Religion Wohnungsart:

1.264 Hauptwohnung, 48 Nebenwohnung Staatsangehörigkeiten: 1.268 Deutsche, 34 dänisch, jugoslawisch^ niederländisch, türkisch, mauritisch, brasi nisch, dominikanisch, amerikanisch, indisch, iranisch, p; nisch.

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Schneider, Ortsbürgermeister

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EITELBORN

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Frauengemeinschaft Eitelborn mena

Jubel, TVubel, Heiterkeit bei unserer Fastnachtsfeier am MlAhtri tag, dem 30. Januar, um 19.00 Uhr im Gasthaus »Nassafeum Hof«/Zerbach. Alle Mitglieder sind herzlich eingeladen, miti| einen lustigen, stimmungsvollen Abend zu verbringen.

KADENBACH

Die»

Kolpingfamilie Kadenbach

Einladung sp i e l e

Liebe närrische Kolpingfreunde, am Freitag, dem 20.1.1989,f 21.01 det im Jugendheim unsere vereinsinteme Kamevalsfeier (28.01 Büttenreden, Thnz und Unterhaltung statt. Beginn: 20.11 lfo4.*02 Durch das Programm führt in bewährter Manier unser ln.02 zungspräsident Heinrich Jansen. Für die nötige Stimm« 19,02 sorgt unsere Hauskapelle unter der Leitung von Erich GifAJgei bert. 26.02

Alle Mitglieder (auch deren Familienangehörige) sind herzt zu der Veranstaltung eingeladen.

Getränke stehen zu den üblichen Preisen zur Verfügung.

Laufe des Abends kann auch ein Essen bestellt werden.

Wir hoffen auf ein »volles Haus« und verbleiben

mit einem dreifach kräftigen Helau! Wieir

Wir laden Sie zur Gründungsversammlung einer neuen Wählergruppe

am Dienstag, dem 24.1.1989, um 20.00 Uhr in der Gaststätte »Zur Augst« ein.

Tagesordnung: |

1. Begrüßung, 2. Zweck und Ziele der zu gründenden WäM£ g j st gruppe, 3. Wald des Wahlleiters, 4. Wahl des Vorstandes, 5 'iDieK schiedenes. nen 1j

Wir würden uns freuen, Sie als kommunalpolitisch engagitfi en ^{ und interessierte Bürgerinnen und Bürger an diesem Abendl ren j grüßen zu können. 14,30

Anregungen zu dieser Sitzungnehmen entgegen, die Herren! \yjj- n rer Brandt, Rüdiger Fries Michael Lenz - Günter Lipfert - %*PÖe Rohweder - Waldemar Stotz. e s duz

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KADENBACH

Möhnenverein

Unsere diesjährigen Möhnensitzungen finden am Samsl dem 28. Jan. und am Schwerdonnerstag, dem 2. Februar 1' wie jedes Jahr im Gasthaus »Zum Westerwald« (Farn. Gellt statt. Kartenvorverkauf am Samstag, 21. Januar von 15 bis Uhr im Gasthaus »Zum Westerwald«.