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Montabaur

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Weitere Bereitschaftsdienste

Ferasprechentstörungsdienst der Post Kostenloser Kundendienst des Fernmeldeamtes 1 Koblenz: Montag bis Freitag 08.00 -18.30 Uhr (Ttel.1171 bzw. 01171) Samstag 08.00 -13.00 Uhr (Tbl 1171 bzw. 01171)

Tierarzt

21./22.01.1989: Dr. Schnabl, Lahnstein. 02621/50860

BODEN

Verloren - gefunden

In der vergangenen Woche wurde in Höhe der Tankstelle Stamm an der B 255 eine schwarze Damenarmbanduhr gefunden. Der Verlierer kann diese gegen entsprechenden Eigentumsnachweis beim Ortsbürgermeister abholen.

Eulberg, Ortsbürgermeister

HEILIGENROTH

Öffentliche Bekanntmachung

Die nächste Sitzungdes Ortsgemeinderates Heiligenroth findet am

Dienstag, dem 24.01.1989, um 20.00 Uhr im Sitzungssaal statt.

Tagesordnung:

I. öffentliche Sitzung:

1. Beratung und Beschlußfassung über das weitere Vorgehen bezüglich der Neuverpachtung der Jagd auf der Monta- baurer Höhe

2. Beratung und Beschlußfassung über die Anordnung der Baulandumlegung gern. § 46 BauGB und deren Einleitung gern. § 47 BauGB

3. Beratungund Beschlußfassung über die Leistungeiner er­heblichen außerplanmäßigen Ausgabe

4. Beratung und Beschlußfassung über die Ibilnahme am Wettbewerb »Unser Dorf soll schöner werden«

5. Beratung und Beschlußfassung über die Organisation der Kommunalwahlen 1989

6. Verschiedenes

II. Nichtöffentliche Sitzung:

1. Beratung und Beschlußfassung über eine Finanzangele­genheit

2. Grundstücksangelegenheit

3. Beratung und Beschlußfassung über einen Bauantrag

4. Verschiedenes Heiligenroth, 12.01.1989 Zerfas, Ortsbürgermeister

öffentliche Bekanntmachung

Bebauungsplan »Ortsmitte« der Ortsgemeinde Heiligenroth Inkrafttreten gemäß § 12 des Baugesetzbuches (BauGB)

Der vom Ortsgemeinderat Heiligenroth am 10.06.1987 als Sat­zung beschlossene Bebauungsplan »Ortsmitte« wurde der KreisVerwaltung des Westerwaldkreises gemäß § 11 BauGB an­gezeigt.

Die Kreisverwaltung hat am 09.12.1988 (Az. 6A/60, 610-13) er­klärt,daß der Bebauungsplan Rechtsvorschriften nicht ver­letzt.

Die Bebauungsplanunterlagen können bei der Verbandsge­meindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Konrad-Adenauer- Platz 8, Zimmer 219,6430 Montabaur während der Dienststun­den (montags, mittwochs, donnerstags und freitags von 7.30 - 12.45 Uhr und 13.30 -16.00 Uhr sowie dienstags von 7.30 -12.45 und 13.30 -18.30 Uhr) von jedermann eingesehen werden. Jedermann kann über den Inhalt des Bebauungsplanes Aus­kunft verlangen.

Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft. E s wird darauf hingewiesen, daß die Verletzung der in § 214 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvor­schriften dann unbeachtlich ist, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist.

Mängel der Abwägung sind ebenfalls unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von sieben Jahren seit dieser Bekanntmachung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind.

Der Sachverhalt, der die Verletzung von Verfahrens- und Fory Vorschriften oder den M angel der Abwägung begründen soll, y darzulegen.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. { BauGB über die Entschädigung von durch den Bebauungspy eintretenden Vermögensnachteilen sowie über die FälligM und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche ^ wird hingewiesen. T

§ 44 Abs. 3 BauGB (Auszug)

Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlai gen, wenn die in den §§ 39 bis 42 bezeichneten Vermögensnacl teile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruches dj durch herbeiführen, daß er die Leistung der EntschädiguJL schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt. F

§ 44 Abs. 4 BauGB:

Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhallj von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem dieil] Abs. 3 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetret«J sind, die Fälli gk eit des Anspruches herbeigeführtwird.

§ 24 Abs. 6 Gemeindeordnung f Ur Rheinland-Pfalz (GemO) (Au»| zug)

Eine Verletzung der Bestimmungen über

1. Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1) und

2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des G»| meinderates (§ 34) ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dgt _ öffentlichen Bekanntmachung der Satzung schriftlich unteK^ Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung! begründen können, gegenüber der Gemeindeverwaltung \ tend gemacht worden ist.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist aus der auf de nächsten Seite abgedruckten Skizze ersichtlich. Er umfaßt grob dargestellt - das bisher unbeplante Gebiet im Bereich da Limburger Straße, Kirch-, Bergstraße, Höhenweg, Winkelgassn Brunnenstraße, Neuwiesenstraße, Mühlenweg, Bodener Weg und Rheinstraße.

Heiligenroth, 17.01.1989 Zerfaß, Ortsbürgermeister

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HEILIGENROTH

Kappensitzung in der Turnhalle Ruppach-Goldhausen am 28.1.1989 um 20.11 Uhr Du brauchst keinen Arzt und keine Apotheke, stehst Du irgendwo an der Theke, doch das Beste ist, daß gilt für alle, bist Du am 28. Januar in Ruppach-G. in der Halle!

Dort marschieren auf um 20 Uhr 11, märchenhafte Gestalten, und zwar gleich Elf, die TUmhalle wird zur Villa »Kunterbunt«, freut Euch auf ein paar frohe Stund!

Bringt alle mit eine gute Laune, dann werdet Ihr auch dieses Jahr staune, wenn beginnt die große Schau, mit einem dreifachen »Helau«!

TuS Ahrbach 1921 e.V.

Das Kindertumen findet wieder ab Dienstag, den 24.1.1989,1 von 16.00 bis 18.00 Uhr in der TUmhalle Ruppach-Goldhauseul statt.

HEILIGENROTH

Neuro

VdK - Ortsverband Heiligenroth Herbs

Hiermit erinnere ich nochmals an die Vers ammlung aii/ \n 0 p 24.01.1989, um 16.00 Uhr im Pfarrheim. Anläßlich dieser Vei üh>a, Sammlung wurde Herr Gelhard eingeladen. Herr Gelhard) spricht über das Thema »Krankenreform«. Auch alle Nichtmit, ] glieder sind herzlich eingeladen.

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Fraktion der FWG »Herbst« [£001

Die nächste Sitzung der Fraktion der FWG »Herbst« findet amRosih Montag, dem 23.1.1989, um 20.00 Uhr im Sitzungsraum der'angh Ortsgemeinde statt.

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