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Nr. 3/89

_Ni Montabaur ____

1. für die Schmutzwasserbeseitigung

_ 1.1 bei Neubaumaßnahmen 4DM je qm Geschoßfläche

"" "*i.2 bei Erneuerungsmaßnahmen 1,60 DM je qm Geschoßfläche

für die Oberflächenwasserbeseitigung ^2.1 bei Neubaumaßnahmen 8,00 DM je qm Abflußfläche

2.2 bei Emeuerungsmaßnahmen 3,20 DM je qm Abflußfläche

3. Pauschalbeträge für die zweite und jede weitere Grundstücks- r anschlußleitung = 600,- DM je Anschlußleitung

tontabh) wiederkehrende Beiträge und Benutzungsgebühren 39 f. wiederkehrender Beitrag für Oberflächenwasser - Gemäß § 2 der Entgeltssatzung - b ff. <, 36 DM je qm Abflußfläche

73 (GVg. wiederkehrender Beitrag für Schmutzwasser ^Gemäß § 4 der Entgeltssatzung - *n*|o r dm je Woihneinheit

machtio,.. DM je Einwohnergleichwert für Grundstücke, die nicht zu Wohnzwecken genutzt werden oder nutzbar sind (Betriebe d im udgl.)

3. Benutzungsgebühr für Schmutzwasser 4.000,3 Gemäß § 4 der Entgeltssatzung -1,- DM je cbm gewichtete 4.000.Schmutzwassermenge

c) Abwasserabgabe für Indirekteinleiter

6.300, {Gemäß § 6 der Entgeltssatzung -

6.300, Die Abwasserabgabe für Indirekteinleiter beträgt 0,15 DM je cbm gewichtete Schmutzwassermenge.

d) Beiträge und laufende Kostenanteile für Verkehrsanlagen (Straßenbaulastträger)

H. Beiträge

11,50 DM je qm Verkehrsfläche laufende Kosten

uu l,70 DM je lfm. befestigte Straßen- und Wegestrecke.

®Der Verbandsgemeinderat beschließt aufgrund des § 101 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der Fassung 'Schai'vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419) das Investitionsprogramm für die Jahre 1988 bis 1992 mit folgenden Summen: Sesamtinvestitionen . 17.118.000,- DM

0 . 000 ,-davon entfallen auf die Haushaltsjahre

L988 . 4.022.000,-DM

0,1989 ... 2.641.000,- DM

0 00oi"0 . 3.435.000,-DM

1991 . 3.335.000,- DM

3 935-1992 . 3.686.000,- DM

> TTT

3.000,

Der

i)

3.000,

2.393,-;

Verbandsgemeinderat beschließt: den Wirtschaftsplan des Verbandsgemeindewerkes Mon­tabaur (Wasserversorgung), der

im Erfolgsplan Erträge von. 3.843.000,-- DM

und Aufwendungen von. 3.843.000,- DM

sowie im Vermögensplan

Deckungsmittel von. 2.744.500,- DM

und einen Bedarf von. 2.744.500,- DM

vorsieht;

nd23ij) d en Wirtschaftsplan des Verbandsgemeindewerkes Mon- tabaur

(A^asserbeseitigung), der

Erfolgsplan Erträge von. 6.312.600,- DM

rbanil und Aufwendungen von. 5.312.500,-DM

x nad* sowie im Vermögensplan

L ÜDeckungsmittel von. 6.374.000,- DM

idtM| uüd einen Bedarf von. 6.374.000,- DM

10 Af vörsieht;

:) aufgrund des § 101 Abs. 2 der Gemeindeordnung von c Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 14.12.1973 (GVB1. S.

419) die Investitionsprogramme der Verbandsgemeinde- werke für die Jahre 1988 -1992.

771,-1«' * IV.

161,'Genehmigung der Haushaltssatzung

164,Die nach § 80 in Verbindung mit den §§ 95 ff. der Gemeindeord- 332,Dung von Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419) und i 34 FAG erforderliche Genehmigung zu folgenden Tfeilen der igun^ aus ^ a ^ tssatzun S der Verbandsgemeinde Montabaur für das laushaltsjahr 1989 und der Wirtschaftspläne für das Wirt- chaftsjahr 1989 wird erteilt:

Zu dem Gesamtbetrag der Kredite des Verbandsgemein- tgeMj dewerkes der Verbandsgemeinde Montabaur in Höhe idüM von 1.300.000,- DM (für Eigenbetrieb Wasser) sowie linde 2.500.000,-- DM (für Eigenbetrieb Abwasser)

II. Zu dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigun­gen 1989 der Verbandsgemeinde Montabaur, für die im Haushaltsjahr 1990 voraussichtlich 100.000,-- DM an Krediten aufgenommen werden müssen.

5430 Montabaur, 3.1.1989

Kreisverwaltung

des Westerwaldkreises

(S.) In Vertretung

Hannuschke

V.

Der Haushaltsplan und die Wirtschaftspläne liegen vom 23.1.1989 bis 31.1.1989 zur Einsichtnahme während der allge­meinen Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 112, öffentlich aus.

Montabaur, 13.1.1989 Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur (S.) Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister

Hinweis:

Eine Verletzung der Bestimmungen über

1. die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und

2. dieEinberufungund die Tagesordnung von Sitzungen des Ge- meinderates (§ 34 GemO)

ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach die­ser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeich­nung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begrün­den können, gegenüber dem Bürgermeister der Verbandsge- meinde Montabaur oder der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 der Gemein­deordnung von Rheinland-Pfalz - GemO - vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419, BS 2020-1) zuletzt geändert durch das Landesge­setz vom 15.3.1983 (GVB1. S. 31).

Die Verbandsgemeindewerke informieren

Rohraetzspülungen in MT-Reckenthal Die Verbandsgemeindewerke Montabaur beabsichtigen, am Dienstag, dem 24. Jan. 1989

in der Zeit von 14.00 bis 16.00 Uhr das gesamte Wasserrohmetz in MT-Reckenthal zu spülen.

Wir bitten die Reckenthäler Bürger um entsprechende Beach­tung und empfehlen, innerhalb dieses Zeitraumes möglichst kein Wasser zu entnehmen.

Wir bedanken uns für Ihr Verständnis.

5430 Montabaur, 16. Jan. 1989 Verbandsgemeindewerke Montabaur Piwowarsky, Werkleiter

Aufhebung der Sperrzeit an den Fastnachtstagen

Anläßlich der Fastnachtstage wird die Sperrzeit für Schank- und Speisewirtschaften sowie für öffentliche Vergnügungsstät­ten im Bereich der Verbandsgemeinde Montabaur in den Näch­ten von Donnerstag, dem 02.02.1989 bis einschließlich Montag, den 06.02.1989 auf Dienstag, den 07.02.1989 allgemein aufgeho­ben.

Die Aufhebung erfolgt nach § 4 Abs. 1 der Landesverordnung zur Regelung der Sperrzeit für Schank- und Speisewirtschaften sowie für öffentliche Vergnügungsstätten (Gaststätten- Sperrzeit-VO) vom 12.07.1972 (GVB1. S. 255) i.d.F. vom 26.09.1977 (GVBLS. 331).

Montabaur, den 16. Januar 1989 Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur - als Ortspolizeibehörde -

*

Vit Verwaltung informiert

\

Hinweis

Aus internen Gründen sind die Mitarbeiter der Verbandsge- meindevrwaltung Montabaur am Freitag, dem 27. Januar 1989 nicht zu erreichen.

Die Bevölkerung wird um Beachtung gebeten!