-^Montabaur
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Nr. 2/89
Gymnastikgruppe Eschelbach Wohin am Schwerdonnerstag?
Natürlich in die Waldbachhalle nach Eschelbach. Die Gymna- stikgrupe lädt wieder ein zum bunten Nachmittag mit anschl. Tänz. Die Vorbereitungen sind in vollem G ange. Kuchenspenden Nehmen wir gerne entgegen. Weitere Einzelheiten in der näch- sten Ausgabe.
Fußball-Hallenturnier
Montabaur-Ettersdorf: Die Thekenmannschaft Ettersdorf ver- /anstaltet am Sonntag, dem 12.3.1989, in der Kreissporthalle in <l /Montabaur ein Hallenturnier für Hobby- und Freizeitmann- '/ sch’aften. Interessierte Vereine können sich bei Dieter Eufinger, VBirkenweg 12,5430 Montabaur-Ettersdorf, bis zum 01.02.1989 //Schriftlich anmelden. Rückfragen unter der TfeLNr. 06439/7319.
Vogelbörse Montabaur-Horressen Am Sonntag, dem 16.1.1989, findet von 9.00 -12.00 Uhr in der ^ Gaststätte Pohlmann eine Vogelbörse statt. Jeder kann kaufen, 'verkaufen und tauschen. Die Veranstaltung richtet sich nach den Bundesartenschutzrichtlinien.
AHRBACHGEMEINDEN
HEILIGENROTH öffentliche Bekanntmachung
(Aufstellung eines Bebauungsplanes in den Gemarkungsberei- »Birken«, »Hollerstücker« und »In der oberen Illbach« in der Gemarkung Heiligenroth;
Veröffentlichung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB).
Der Ortsgemeinderat von Heiligenroth hat in seiner Sitzung am 1.3.12.1988 den Beschluß gefaßt, in den Gemarkungsteilen »Birken«, »Hollerstücker« und »In der oberen Illbach« einen Bebauungsplan mit der Bezeichnung »Auf der Birke« aufzustellen. /Der Planbereich umfaßt -grob dargestellt - ein Gebiet, das wie ■folgt begrenzt wird:
imj Norden: von den Wirtschaftswegen 1532/4, 4340/1 und 4247/2
\\ im Osten: von der Eisenbahnlinie Montabaur-Limburg (teilwei- AXäe), dem Wirtschaftsweg Nr. 4338/1, dem Wirtschaftsweg Nr. y$4206 (teilweise)
\\im Süden: von den Grabenparzellen Nr. 4220 und 4226/1 sowie nrisderum von der Bahnlinie Montabaur-Limburg Ilm Westen: von der Bundesstraße Nr. 255.
Das Plangebiet ist zudem aus der auf der nächsten Seite abge- iruckten Skizze ersichtlich.
Der Aufstellungsbeschluß des Ortsgemeinderates wird hiermit jemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekanntgemacht. Heiligenroth, 9.1.1989 Verfaß, Ortsbürgermeister
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öffentliche Bekanntmachung
Aufstellung des Bebauungsplanes »Auf der Birke« der Ortsge- neinde Heiligenroth; Durchführung der vorgezogenen Bürger- jeteiligung nach § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB).
; Der Ortsgemeinderat von Heiligenroth hat in seiner Sitzung am L3.12.1988 die Aufstellung des Bebauungsplanes »Auf der Bir- re« .beschlossen (s. vorstehende öffentliche Bek ann tmachung les Aufstellungsbeschlusses und des Geltungsbereiches).
"lach § 3 Abs. 1 BauGB sind die Bürger möglichst frühzeitig '^siber die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Pl anun g öffentlich zu un- errichten; ihnen ist Gelegenheit zur Äußerungund Erörterung \ai geben.
- 5u diesem Zweck wird Einsichtn ahm e in die Entwurfsskizze gewährt in der Zeit
vom 23.01. bis 03.02.1989
>ei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, I mm er 203, Konrad-Adenauer-Platz 8, 6430 Montabaur, wäh- endder Dienststunden (montags, mittwochs, donnerstags und reitags von 7.30 -12.45 und 13.30 - 16.00Uhr sowie dienstags r on. 7.30 - 12.46 Uhr und 13.30 - 18.30 Uhr) sowie in den
Diensträumen des Ortsbürgermeisters von Heiligenroth während der ortsüblichen Dienststunden.
Heiligenroth, 9.1.1989 Zerfas, Ortsbürgermeister
Kommunaler Kindergarten Heiligenroth
Die Ortsgemeinde Heiligenroth stellt zum01.08.1989eine Erzieherin im Anerkennungsjahr ein.
Die Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen sind bis zum 24.02.1989 an den Kindergarten Heiligenroth, Schulstraße 1, zu richten.
S. Altmann, Kindergartenleiterin
Kartenvorverkauf für die Kappensitzung des Vereinsrings Heiligenroth
Der Kartenvorverkauf findet statt am Samstag, dem 14. Januar 1989, ab 9.00Uhr ZBV - Raum der Vogelsanghalle Darüber hinaus können in der Woche bis zum 21.01.1989 Karten erstanden werden beim Kassierer des Vereinsrings, Herrn Helmut Ortseifen, Tfelefon 2908.
RUPPACH-GOLDHAUSEN
Bekanntmachung
Der Grenzregelungsbeschluß »Ecke Bodener Weg - Mühlenweg« vom 02.12.1988 ist am 10.01.1989 unanfechtbar geworden.
Mit dieser Bekanntmachung wird gemäß § 83 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) der bisherige Rechtszustand durch den in dem Beschluß über die Grenzregelung vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die Bekanntmachung schließt die Einweisung der neuen Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke ein.
Soweit im Grenzregelungsbeschluß nichts anderes festgelegt ist, geht das Eigentum gemäß § 83 Abs. 3 BauGB an den ausgetauschten oder zugewiesenen Grundstücksteilen lastenfrei auf die neuen Eigentümer über. Unschädlichkeitszeugnisse sind nicht erforderlich. Die ausgetauschten oder zugewiesenen Grundstücksteile und zugewiesenen Grundstücke werden Bestandteil des Grundstücks, dem sie zugewiesen werden. Die dinglichen Rechte an diesem Grundstück erstrecken sich auf die zugewiesenen Grundstücksteile.
Die Geldleistungen sind fällig.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Bekanntmachung k ann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei dem Katasteramt Montabaur, Schloßweg 6,5430 Montabaur, als Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Die Widerspruchsfrist (Satz 1) ist nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf dieser Frist beim vorstehend genannten Katasteramt eingegangen ist.
Montabaur, 10.01.1989 '
(S.) Reichling, Vorsitzender
Brennholz zu verkaufen
Bei der Holzversteigerung am 31.12.1988 blieb noch etliches Brennholz übrig. Es handelt sich um Eichenholz im Mittelteil vom »Rupberg» sowie um Eichenholz unterhalb der »Langwie- ser Straße«. Die noch freien Nummern können beim Unterzeichner erfragt werden, Tbl. 8578. Das Holz kostet 60,00 DM pro Raummeter und ist bis 31.03.1989 zu bezahlen. Die Abfuhr k ann jedoch bereits sofort erfolgen.
Ferdinand, Ortsbürgermeister
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HEILIGENROTH
Fraktionssitzuung der Freien Wählergruppe Herbst Die nächste Fraktionssitzung zur Vorbereitung der Ortgemeinderatssitzung findet am Montag, dem 16.1.1989, um 20.00 Uhr im Sitzungsraum der Ortsgemeinde statt.

