Montabaur
Seite 21
Nr. 1/89
FEBRUAR
02.02.1989 MöhnenbaU um 15.11 Uhr und 20.11 Uhr in der Kur- ' fürstenhalle
3 04.02.1989 Maskenball, Gaststätte »Hannes«
= 06.02.1989 Rosenmontagszug
18.02.1989 Jahreshauptversammlung Sportverein 19.02.1989 Jahreshauptversammlung MGV
MÄRZ
06.03.1989 Wandern Westerwaldverein in APRIL
je- 02.04.1989 Wandern Westerwaldverein 22.+23.04.89 Frühjahrskonzert MGV
J : MAI
D ll( 07.05.1989 Firmimg
L. 1 18.-21.05.89 Fahrt der SPD nach Wien
o, 21.05.1989 Wallfahrt Wirzenborn
qq 27 .+ 28 . 06.89 VeranstaltungdesKulturvereins »Dämmerschoppen«
* JUNI
te- 04.06.1989 Wandern Westerwaldverein 11.06.1989 Kindergartenfest 18.06.1989 Kommunalwahl 24.-26.06.89 Kirmes
JULI
02.07.1989 Wandern Westerwaldverein ler 16.07.1989 Fahrt des VdK
AUGUST
06.08.1989 Freundschaftssingen MGV 19.+20.8.89 Waldfest Feuerwehr
SEPTEMBER 2.-10.9.89 Sportwoche SV
OKTOBER
01.10.1989 Grillfest Westerwaldverein
NOVEMBER 06.11.1989 Wandern Re- 11.11.1989 Möhnentreff
26.11.1989 Tbtenehrung
der DEZEMBER
02.12.1989 Mitgliederversammlung Skiclub 03.12.1989 Weihnachtsfeier Westerwaldverein 09.12.1989 Nikolausfeier Sportverein
10.12.1989 Seniorennachmittag \b 16.12.1989 Weihnachtsfeier SV au. 17.12.1989 Weihnachtsfeier VdK
ein
ter-
GELBACHHÖHEN
Kulturamt Westerburg
- Az.: 00. 0.2041 H.A.
h eD öffentliche Bekanntmachung
om . Schlußfeststellung
jgn Gemäß § 149 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fas- ie ll sung vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 646) wird das Flurbereinigungsverfahren Oberelbert, Westerwaldkreis, mit folgender Feststellung abgeschlossen:
I. Die Ausführung nach dem Flurbereingungsplan ist bewirkt.
II. Den Beteiligten stehen keine Ansprüche mehr zu, die im Flurbereinigungsverfahren hätten berücksichtigt wer-
:um den müssen.
III. Die Aufgaben der Tbilnehmergemeinschaft sind abgeschlossen.
Mit der Zustellung der unanfechtbaren Schlußfeststellung an . die Ifeilnehmergemeinschaft ist das Flurbereinigungsverfahren e 1111 Oberelbert beendet und die Ifeilnehmergemeinschaft erloschen. GRÜNDE
l - Die Ausführung des Flurbereinigungsplanes ist in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht bewirkt. Das Grundbuch wurde nach den Ergebnissen der Flurbereinigung berichtigt. Die Un- ätte terlagen zur Berichtigung des Liegenschaftskatasters sind fertiggestellt und der Katasterbehörde übergeben worden.
Die gemeinschaftlichen Anlagen sind erstellt und wurden der Ortsgemeinde Oberelbert, die sich zur Unterhaltung dieser Anlagen verpflichtet hat, übergeben.
Aufgaben, die die Ifeilnehmergemeinschaft noch zu erfüllen hätte, sind nicht bekannt.
Die Kasse der Ifeilnehmergemeinschaft wurde ordnungsgemäß abgeschlossen. Der verbleibende Restbestand in einer Höhe von 3.779,37 DM wird nach der Unanfechtbarkeit der Schlußfeststellung der Ortsgemeinde Oberelbert zweckgebunden zur Unterhaltung der geschaffenen gemeinschaftlichen Anlagen übergeben und die Kasse aufgelöst.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diese Anordnungkann innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrif t beim Kulturamt Westerburg, Jahnstraße 5,5438 Westerburg oder wahlweise bei der BezirksregierungKo- blenz (Obere Flurbereinigungsbehörde) Ref. 53 - Postfach 269, 5400 Koblenz, einzulegen.
Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs ist die Widerspruchsfrist nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf dieser Frist eingegangen ist.
Westerburg, den 20. Dezember 1988 Der Kulturamtsvorsteher:
Herz, Ltd. Regierungsdirektor
DAUBACH
Bürgermeisterdienststunden
Zur Information unserer Mitbürgerinnen und Mitbürger gebe ich nochmals die Zeiten der Bürgermeisterdienststunden bekannt.
Dienststunden: Mittwoch 18.00 -19.00 Uhr Dienstzimmer: Rathaus, Hauptstraße.
Poggemann, Ortsbürgermeister
HOLLER
Bürgerm eisterdienststunden
Zur Information unserer Mitbürgerinnen und Mitbürger gebe ich nochmals die Zeiten der Bürgermeisterdienststunden bekannt.
Dienststunden: Donnerstag, 18.00 -19.30 Uhr Dienstzimmer. Dienstzimmer (privat), Südstraße 16. Molsberger, Ortsbürgermeister
öffentliche Bekanntmachung
der Haushaltsrechnung 1987 und des Entlastungsbeschlusses des Ortsgemeinderates vom 13.12.1988 der Ortsgemeinde Holler für das Haushaltsjahr 1987
I.
I. Haushaltsrechnung Verwaltungs- Vermögens- Gesamt haushalt/DM haushalt/DM DM
Feststellung des
Ergebnisses: Soll-Einnahmen ./. Abgang alter Kasseneinnahme-
804.251,58
269.162,62
1.073.414,20
reste
1.495,52
0,00
1.495,52
Summe bereinigte Soll-Einnahmen
802.756,06
269.162,62
1.071.918,68
Soll-Ausgaben
802.756,06
269.162,62
1.071.918,68
Summe bereinigte Soll-Ausgaben
802.756,06
269.162,62
1.071.918,68
Überschuß/Fehlbetrag 0,00
0,00
0,00
Festgestellt:
Montabaur, 22.3.1988 Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur Reusch, I. Beigeordneter
II. Entlastungsbeschluß
Der Ortsgemeinderat beschließt die von der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur für das Haushaltsjahr 1987 aufgestellte Jahresrechnung gern. § 114 GemO. Gleichzeitig wird beschlossen, dem Ortsbürgermeister, den Ortsbeigeordneten
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