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Montabaur

Seite 21

Nr. 1/89

FEBRUAR

02.02.1989 MöhnenbaU um 15.11 Uhr und 20.11 Uhr in der Kur- ' fürstenhalle

3 04.02.1989 Maskenball, Gaststätte »Hannes«

= 06.02.1989 Rosenmontagszug

18.02.1989 Jahreshauptversammlung Sportverein 19.02.1989 Jahreshauptversammlung MGV

MÄRZ

06.03.1989 Wandern Westerwaldverein in APRIL

je- 02.04.1989 Wandern Westerwaldverein 22.+23.04.89 Frühjahrskonzert MGV

J : MAI

D ll( 07.05.1989 Firmimg

L. 1 18.-21.05.89 Fahrt der SPD nach Wien

o, 21.05.1989 Wallfahrt Wirzenborn

qq 27 .+ 28 . 06.89 VeranstaltungdesKulturvereins »Dämmerschop­pen«

* JUNI

te- 04.06.1989 Wandern Westerwaldverein 11.06.1989 Kindergartenfest 18.06.1989 Kommunalwahl 24.-26.06.89 Kirmes

JULI

02.07.1989 Wandern Westerwaldverein ler 16.07.1989 Fahrt des VdK

AUGUST

06.08.1989 Freundschaftssingen MGV 19.+20.8.89 Waldfest Feuerwehr

SEPTEMBER 2.-10.9.89 Sportwoche SV

OKTOBER

01.10.1989 Grillfest Westerwaldverein

NOVEMBER 06.11.1989 Wandern Re- 11.11.1989 Möhnentreff

26.11.1989 Tbtenehrung

der DEZEMBER

02.12.1989 Mitgliederversammlung Skiclub 03.12.1989 Weihnachtsfeier Westerwaldverein 09.12.1989 Nikolausfeier Sportverein

10.12.1989 Seniorennachmittag \b 16.12.1989 Weihnachtsfeier SV au. 17.12.1989 Weihnachtsfeier VdK

ein

ter-

GELBACHHÖHEN

Kulturamt Westerburg

- Az.: 00. 0.2041 H.A.

h eD öffentliche Bekanntmachung

om . Schlußfeststellung

jgn Gemäß § 149 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fas- ie ll sung vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 646) wird das Flurbereini­gungsverfahren Oberelbert, Westerwaldkreis, mit folgender Feststellung abgeschlossen:

I. Die Ausführung nach dem Flurbereingungsplan ist be­wirkt.

II. Den Beteiligten stehen keine Ansprüche mehr zu, die im Flurbereinigungsverfahren hätten berücksichtigt wer-

:um den müssen.

III. Die Aufgaben der Tbilnehmergemeinschaft sind abge­schlossen.

Mit der Zustellung der unanfechtbaren Schlußfeststellung an . die Ifeilnehmergemeinschaft ist das Flurbereinigungsverfahren e 1111 Oberelbert beendet und die Ifeilnehmergemeinschaft erloschen. GRÜNDE

l - Die Ausführung des Flurbereinigungsplanes ist in tatsächli­cher und rechtlicher Hinsicht bewirkt. Das Grundbuch wurde nach den Ergebnissen der Flurbereinigung berichtigt. Die Un- ätte terlagen zur Berichtigung des Liegenschaftskatasters sind fer­tiggestellt und der Katasterbehörde übergeben worden.

Die gemeinschaftlichen Anlagen sind erstellt und wurden der Ortsgemeinde Oberelbert, die sich zur Unterhaltung dieser An­lagen verpflichtet hat, übergeben.

Aufgaben, die die Ifeilnehmergemeinschaft noch zu erfüllen hät­te, sind nicht bekannt.

Die Kasse der Ifeilnehmergemeinschaft wurde ordnungsgemäß abgeschlossen. Der verbleibende Restbestand in einer Höhe von 3.779,37 DM wird nach der Unanfechtbarkeit der Schlußfest­stellung der Ortsgemeinde Oberelbert zweckgebunden zur Un­terhaltung der geschaffenen gemeinschaftlichen Anlagen über­geben und die Kasse aufgelöst.

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Anordnungkann innerhalb einer Frist von zwei Wo­chen nach dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrif t beim Kulturamt Westerburg, Jahnstraße 5,5438 Westerburg oder wahlweise bei der BezirksregierungKo- blenz (Obere Flurbereinigungsbehörde) Ref. 53 - Postfach 269, 5400 Koblenz, einzulegen.

Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs ist die Wider­spruchsfrist nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ab­lauf dieser Frist eingegangen ist.

Westerburg, den 20. Dezember 1988 Der Kulturamtsvorsteher:

Herz, Ltd. Regierungsdirektor

DAUBACH

Bürgermeisterdienststunden

Zur Information unserer Mitbürgerinnen und Mitbürger gebe ich nochmals die Zeiten der Bürgermeisterdienststunden be­kannt.

Dienststunden: Mittwoch 18.00 -19.00 Uhr Dienstzimmer: Rathaus, Hauptstraße.

Poggemann, Ortsbürgermeister

HOLLER

Bürgerm eisterdienststunden

Zur Information unserer Mitbürgerinnen und Mitbürger gebe ich nochmals die Zeiten der Bürgermeisterdienststunden be­kannt.

Dienststunden: Donnerstag, 18.00 -19.30 Uhr Dienstzimmer. Dienstzimmer (privat), Südstraße 16. Molsberger, Ortsbürgermeister

öffentliche Bekanntmachung

der Haushaltsrechnung 1987 und des Entlastungsbeschlusses des Ortsgemeinderates vom 13.12.1988 der Ortsgemeinde Hol­ler für das Haushaltsjahr 1987

I.

I. Haushaltsrechnung Verwaltungs- Vermögens- Gesamt haushalt/DM haushalt/DM DM

Feststellung des

Ergebnisses: Soll-Einnahmen ./. Abgang alter Kasseneinnahme-

804.251,58

269.162,62

1.073.414,20

reste

1.495,52

0,00

1.495,52

Summe bereinigte Soll-Einnahmen

802.756,06

269.162,62

1.071.918,68

Soll-Ausgaben

802.756,06

269.162,62

1.071.918,68

Summe bereinigte Soll-Ausgaben

802.756,06

269.162,62

1.071.918,68

Überschuß/Fehlbetrag 0,00

0,00

0,00

Festgestellt:

Montabaur, 22.3.1988 Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur Reusch, I. Beigeordneter

II. Entlastungsbeschluß

Der Ortsgemeinderat beschließt die von der Verbandsgemein­deverwaltung Montabaur für das Haushaltsjahr 1987 aufge­stellte Jahresrechnung gern. § 114 GemO. Gleichzeitig wird be­schlossen, dem Ortsbürgermeister, den Ortsbeigeordneten

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