Einzelbild herunterladen

Montabaur

Seite 11

Nr. 1/89

Frauenkreis Eigendorf

Im neuen Jahr trifft sich der Frauenkreis wieder. Frau Schmitz will uns von ihren Reisen nach Australien berichten. Weiter ste­hen in diesem Jahr wieder Neuwahlen für den Vorstand des Frauenkreises an. Wir hoffen auf reges Interesse unserer Frauen.

Beginn 20.00 Uhr im Pfarrzentrum Eigendorf.

SG Horressen/Elgendorf

Unsere diesjährige Kamevalsitzung findet am 20.1.1989, um 20.11 Uhr Horressen statt. Der Kartenvorverkauf am 11.1.1989 im Gasthaus Tbmic. Von 18.00 -19.00 Uhr für Mitglieder, von 19.00 - 20.00 Uhr für Nichtmitglieder. Jede Person erhält max. zwei Karten.

Eschelbacher Cameval-Verein

Der Kartenvorverkauf für die beiden Gala-Kappensitzungen des EGV am 14. und 28. Januar 1989, jeweils um 20.11 Uhr in der Waldbachhalle, beginnt um 8. Januar 1989 um 10.00 Uhr eben­falls in der Waldbachhalle. Die Halle wird um 9.00 Uhr geöffnet.

Thekenmannschaf t Ettersdorf

Am Samstag, dem 7.1.1989, findet um 20.00 Uhr in der Gast­stätte »Zum Wiesengrund« unsere diesjährige Jahreshauptver- sammlung statt. Die Mitglieder werden herzlich gebeten, an der Versammlung vollzählig teilzunehmen.

Freiwillige Feuerwehr Eigendorf Sehr geehrte Mitglieder, auch in diesem Jahr findet wieder un­ser traditioneller Familienabend statt. Sie sind recht herzlich eingeladen am 7. Januar, um 20.00 Uhr in unserer schönen Dorf­gemeinschaftshalle.

BODEN

Bürgermeisterdienststunden

Zur Information unserer Mitbürgerinnen und Mitbürger gebe ich nochmals die Zeiten der Bürgermeisterdienststunden be­kannt.

Dienststunden: nach Vereinbarung, da keine Festsetzung. Dienstzimmer: Dienstzimmer (privat), Oststraße 3 Eulberg, Ortsbürgermeister

HEILIGENROTH

Bürgermeisterdienststunden

Zur Information unserer Mitbürgerinnen und Mitbürger gebe ich nochmals die Zeiten der Bürgermeisterdienststunden be­kannt:

Dienststunden:

Dienstag, 18.00 -19.30 Uhr und Donnerstag, 18.00 -19.30 Uhr Dienstzimmer: Gemeindezentrum, Schulstraße 1.

Zerfas, Ortsbürgermeister

Brennholzversteigerung in den »Bodener Fichten««

Am Sonntag, 07.01.1989 werden 12 rm Brennholz versteigert. Interessenten treffen sich um 10.00 Uhr an der Einmündung des Waldweges westlich der B 256.

Zerfas, Ortsbürgermeister

Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Heiligenroth vom 13.12.1988

Aufstellung eines Bebauungsplanes in den Gemarkungsberei­chen »Birken«, »Hollerstücker« und »In der oberen Illbach« be­schlossen

Der Ortsgemeinderat beschloß mit einer Gegenstimme die Auf- stellungeines Bebauungsplanes in den Gemarkungsteilen »Bir­ken«, »Hollerstücker« und »In der oberen Illbach«.

Durch den Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Vor­aussetzungen für eine Erweiterung des Industriegebietes im Allgemeinen und für die Ansiedlung eines großflächigen Indu­striebetriebes im Speziellen geschaffen werden.

Aufgrund des voraussichtlichen Flächen bedarf s wird sich die Ansiedlung nur nördlich des jetzigen Industriegebietes und der Bahnlinie ermöglichen.

Der Planbereich umfaßt ein Gebiet das - grob dargestellt - wie folgt begrenzt wird:

- im Norden: von den Wirtschaftswegen 1532/4, 4340/1 und 4247/2

-- im Osten: von der Eisenbahnlinie Montabaur-Limburg (teil­weise), dem WirtschaftswegNr. 4338/1, dem Wirtschaftsweg Nr. 4205 (teilweise)

- im Süden: von den Grabenparzellen Nr. 4220 und 4226/1 so­wie wiederum von der Bahnlinie Montabaur-Limburg

- im Westen: von der Bundesstraße 255.

Der Bebauungsplan trägt die Bezeichnung »Auf der Birke«.

Das Plangebiet umfaßt eine Gesamtfläche von ca. 28,6 ha. Hier­in einbezogen ist jedoch die vorhandene Waldfläche in einer Grö­ße von ca. 8,2 ha. Inhalt des Bebauungsplanes wird es daher ins­besondere auch sein, den östlich der B 255 vorhandenen Hoch­wald in seinem jetzigen Bestand zu erhalten und als solchen im Plan auch festzuschreiben. Der Bestand des Hochwaldes soll mit dazu beitragen, daß sich das Industriegebiet in Natur und Landschaft einbindet.

Vorgabe an die B auleitplanung wird es auch sein, das Plangebiet auch im östlichen und südlichen Tteil mit einer umfassenden Grünordnungzu versehen, damit in Form eines großzügig ange­legten Grüngürtels eine landschaftliche Einbindung und Ab­schirmung erreicht werden kann.

Die weiteren Beschlüsse im Zusammenhang mit der Aufstel­lung des Bebauungsplanes ergingen ebenfalls mit einer Gegen­stimme.

Zum einen soll das Plangebiet in die Novellierung des Flächen­nutzungsplanes der Verbandsgemeinde Montabaur aufgenom­men werden.

Anschließend wurden noch die Planungsarbeiten vergeben. Die Kreisplanungsstelle bei der Kreisverwaltung des Westerwald­kreises wurde für die Erarbeitung des Bebauungsplanes beauf­tragt. Ein ortsansässiger Garten- und Landschaftsarchitekt soll einen Grünordnungsplan erstellen sowie eine Umweltver­träglichkeitsprüfung durchführen. Der Grünordnungsplan wird integrierter Bestandteil des Bebauungsplanes. Im Rah­men der Umweltverträglichkeitsprüfung sollen die Auswirkun­gen der künftigen Nutzung auf Natur- und Landschaft unter­sucht werden.

Des weiteren wurde der Auftrag für die Straßenplanung an ein Ingenieurbüro vergeben.

Der Rat stimmte dann dem Entwurf des Bebauungsplanes in der Form zu, wie er dem Rat in der Sitzung Vorgelegen hat.

Im letzten Beschluß zu diesem Tagesordnungspunkt beschloß der Rat die vorgezogene Bürgerbeteiligung durchzuführen und das Beteiligungsverfahren der TVäger öffentlicher Belange ein­zuleiten. Die vorgezogene Bürgerbeteiligung wird in der Form durchgeführt, daß der Planentwurf auf die Dauer von 2 Wochen beim Bauamt der Verbandsgemeindeverwaltung und in den Diensträumen des Ortsbürgermeisters eingesehen werden kann. Das Beteiligungsverfahren der Träger öffentlicher Belan­ge wird von der Kreisplanungsstelle eingeleitet.

Änderung des Bebauungsplanes »Dorfmitte« im Bereich der Flurstücke Nr. 1612 und 1662, Flur 19

Der Ortsgemeinderat beschloß, im Bereich der Flurstücke Nr. 1612 und 1662, Flur 19, die Baugrenze von 7,50 m bis auf 3,0 m in östlicher Richtung an die Grundstücke Nr. 1613 und 1661 her­anzuführen.

Um für den Bereich östlich der Limburger Straße eine wirt­schaftlichere bauliche Ausnutzbarkeit zu ermöglichen, ist eine solche Änderung notwendig. Nachbarliche Belange werden hierdurch nicht berührt. Die Erhaltung und Gestaltung des Orts- und Landschaftsbildes wird ebenfalls gewährleistet.

Kinderspielplatz im Baugebiet »Vogelsang« wird ausgebaut Bei 8 Ja-Stimmen und 7 Nein-Stimmen beschloß der Ortsge­meinderat, den Kinderspielplatz im Baugebiet »Vogelsang« aus­zubauen.

Ausbau der Laufbahn am Sportplatz vorerst zurückgestellt Einstimmig beschloß der Ortsgemeinderat vor einer endgülti­gen Entscheidung den Ausbau der Laufbahn am Sportplatz zu­erst mit den Betroffenen zu diskutieren. Danach soll dann eine Kostenermittlung erfolgen und die Angelegenheit dann wieder in die Tagesordnung einer der nächsten Sitzungen aufgenom­men werden.