jtabaur
Seite 23
Nr. 52/88
tchores I gWilhelj
iarina\
4 ITAG, 8.30 Uhr Krankenkommunion, 14.30 Uhr Kommu- Lnterricht, 18.30 Uhr Herz-Jesu-Amt, 3. Amt f. Ruth Volk
«STAG, 17 Uhr Beichtgelegenheit, 17.46 Uhr Amtf. Hubert j,Koll für die Katecheten in Afrika, Meßd.: Brötz St.-Amdt othal A.-Windeck S.
bf/TAG, Fest der Thufe des Herrn, 10.15 Uhr 3. Amt f. Lo- jfgerz, Afrikatag, Kollekte f. d. Katecheten in Afrika, Meßd.: IfM.-Floreth J./Malm M.-Kihan M.
14,00 Uhr kommen die Stemsinger zum H aussegen in die Fa- jj unserer Gemeinde Sie sammeln in diesem Jahr für die Ejoo Nangurama - damit Kinder heute leben können.
Leis: Die Pfarrbücherei ist freitags von 18.00 • 18.30 Uhr ge-
Wissenswertes
jelbacl 10.16 l tendebi einde
resschl 18.30 t
amt, H Hochai
Freiwillige Beiträge für 1988 rechtzeitig entrichten
t willige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung kön- für das Jahr 1988 nur noch bis 31. Dezember 1988 wirksam alt werden. Darauf weist die Landesversicherungsanstalt A) Rheinland-Pfalz, Speyer, nochmals hin. nit ein erworbenes Anrecht auf eine Rente wegen Berufs- rErwerbsunfähigkeit aufrechterhalten bleibt und die durch freiwilligen Beiträge erworbenen Rentenanwartschaften an Aigen Rentenanpassungen teilnehmen, wird allen freiwillig ■icherten empfohlen, die Beiträge bis spätestens 31. Dezem- [1988 • besser wäre bis Mitte Dezember 1988 • zu entrichten.
Höhe des Beitrages kann der Versicherte selbst bestimmen, k Betrag zwischen dem monatlichen Mindestbeitrag von 'DM und dem Höchstbeitrag von 1.122,- DM kann eingeltwerden. Wer bisher 1988 noch keine Beiträge entrichtet .sollte, um Nachteile zu vermeiden, wenigstens 12 Mindest - räge zu 96,- DM = 1.152,- DM zahlen.
I dem Überweisungsauftrag sind die Versicherungsnummer, Vor- und Familienname sowie der Zeitraum, für den die Beile gelten sollen, anzugeben.
ärbacl
resschl
nt
chnei
hr Jahi ind An
terMai
rdMeri
Vingeni
I
Vor dem 1. Januar 1987 rechtskräftig [wordene Entscheidungen über den Versor- fimgsausgleich können abgeändert werden
l Anträge bis 31. Dezember 1988 stellen! Landesversicherungsanstalt (LVA) Rheinland-Pfalz, Spey- lacht darauf aufmerksam, daß nach neuerer Gesetzgebung hehr im Rahmen des Versorgungsausgleichs bei Eheschei- agen auch Anwartschaften, die z. B. gegenüber einem hlich-rechtlichen Zusatzversorgungsträger oder in Form iBetriebsrenten erworben wurden, durch Begründung bzw. harte Übertragung von Rentenanwartschaften ausgegli- p werden können.
brechende Anträge sindbis spätestens 31. Dezember 1988 D zuständigen Familiengericht zu stellen. Antra gsberech- sind die geschiedenen Ehegatten und ihre Hinterbliebenen.
endmö e) Als A
fosef B
IBerth
ußgott
is
inde(bi
inkMa
idtu.F
verst-
Theiffl
hr wurden bei Ehescheidungen nur die von den Ehegatten prbenen Anwartschaften in der gesetzlichen Rentenversi- pg oder aufgrund eines öffentlich-rechtlichen Dienstver- pisses durch Übertragung oder Begründung im Rahmen Versorgungsausgleichs ausgeglichen. Bei daneben erworbe- j Anwartschaften, z. b. aus der betrieblichen Altersversor- jg oder öffentlich-rechtlicher Zusatzversorgung wurde der Weich durch Beitragszahlungen oder schuldrechtlichen togungaausgleich angeordnet.
kheidungen über den Versorgungsausgleich, die vor dem 1. p 1987 rechtskräftig geworden sind und in denen Beitrags- Ngen oder schuldrechtlicher Versorgungsausgleich zur Be- Bdung oder Übertragung von Rentenanwartschaften angelt wurden, werden nun auf Antrag geprüft und ggf. abgeän- penn der Ausgleichsverpflichtete Zahlungen zur gesetzli- P Rentenversicherung oder aufgrund schuldrechtlichen Ver- Pgsausgleiches nicht geleistet hat.
K® Auskünfte erteilt die Landesversicherunganstalt Poland-Pfalz, EichendorffStraße 4-6,6720 Speyer.
Zuschuß der Volksbank Montabaur- Wallmerod macht neues Gemeindehaus noch attraktiver
Eine Spende für besondere Anschaffungen im Gemeindehaus Herschbachkonnte Bürgermeister Sturm, Herschbach, aus den Händen des Vorstandsmitgliedes der Volksbank Montabaur- Wallmerod, Detlef Nießen, entgegennehmen.
Das Gemeindehaus, in dem sich die Diensträume des Bürgermeisters, das Gemeindearchiv sowie die Räume der Feuerwehr befinden, stellt eine zentrale Stätte der Begegnung im Ortsgeschehen von Herschbach dar.
Das Geld soll dazu beitragen, die Räume des Gemeindehauses noch attraktiver und schöner für die Bürger von Herschbach zu gestalten.

