Montabaur
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Tagesordnungspunkte:
1. Begrüßung durch den Vorsitzenden, 2. Tb tengedenken, 3. Bericht des Vorsitzenden, 4. Rechenschaftsbericht des Schriftführers, 6 . Kassenbericht, 6 . Kassenprüfer, 7. Worte unseres Präses, 8 . Entlastung des Vorstandes, 9. Neuwahl des Vorstandes, 10. Verschiedenes.
Sollte eine Änderung oder Erweiterung der Tagesordnung gewünscht werden, bitten wir diese bis zum 04. Januar 1989 schriftlich beim Vorstand einzureichen.
Wir laden alle aktiven und fördernden Mitglieder herzlich zu dieser Versammlung ein.
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BUCHFINKENLAND
Gackenbach
Niederlegung des Ehrenamtes als Ortobttrgermeister Allen Bürgerinnen und Bürgern der Ortsgemeinde Gackenbach möchte ich zur Kenntnis geben, daß ich das Ehrenamt des Ortsbürgermeisters zum 31. Dez. 1988 niederlege.
Deshalb wird der I. Beigeordnete, Herr Ulrich Weidenfeller, ab 1. Jan. 1989 bis zur Neuwahl die Vertretung übernehmen.
Ich bedanke mich bei allen Mitbürgerinnen, Mitbürgern und den Ratskollegen für die jahrelange Zusammenarbeit und das Vertrauen das sie mir entgegengebracht haben.
Für die Zukunft wünsche ich unserer Gemeinde und dem neuen Ortsbürgermeister alles Gute und viel Erfolg.
Wilhelmi, Ortsbürgenneister
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GACKENBACH
Kinderchor Gackenbach
Im neuen Jahr bitte Änderung der Probezeiten beachten: Jeder 1 . und 2. Donnerstag im Monat: alle zusammen um 16.00 Uhr, jeder 3. und 4. Donnerstag: Jugendliche um 16.00 Uhr. Instrumente um 16.46 Uhr und Kinder um 17.00 Uhr.
Proben im Januar
Da 12.1.89, alleuml6.00 Uhr, Da 19.1. und Da 26.1.89: Jugendliche 16.00 Uhr, Instr. 16.46 Uhr und Kinder um 17.00 Uhr. Am Schwerdonnerstag, dem 2.2.89, fällt die Probe aus. Sie wird verlegt auf Freitag, den 3.2.89 und beginnt für alle um 16.00 Uhr.
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ELBERTGEMEINDEN
SIMMERN
Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Welschneudorf für das Jahr 1989 vom 22.12.1988
I.
Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 96 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14. Dezember 1973 (GVBL S. 419) folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 19.12.1988 hiermit bekanntgemacht wird:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1989 wird im
VERWALTUNGSHAUSHALT
in der Einnahme auf. 866.000,-DM
in der Ausgabe auf. 866.000,- DM
im VERMÖGENSHAUSHALT
in der Einnahme auf. 301.000,-DM
in der Ausgabe auf. 301.000,- DM
festgesetzt.
§2
Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag di
2. der Gesamtbetrag di Verpflichtungsermächtigungen auf
1 . der Gesamtbetrag der Kredite auf . n
2. der Gesamtbetrag der
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§3
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern weiden für das Hd haltsjahr wie folgt festgesetzt: 3
1 . Grundsteuer:
a) für die land- und forstwirtschaftL Betriebe 1
(Grundsteuer A). 220 vH ^ uti
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B). 240 vH t ^ 01
2. Gewerbesteuer: j -—
nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital ... 280 vH
3. Die HUNDESTEUER beträgt für Hunde, ^
die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden
fiir den ersten Hund .. 86,00
für den zweiten Hund. 54 ^ YW
für jeden weiteren Hund. 72!oODM
Der Oberflächenentwässerungsanteil für Verkehrsanlagen be rägt 11,60 DM pro qm Verkehrsfläche. ^
II.
Genehmigung der Haushaltssatzung:
Gegen die Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Welschneui für das Haushaltsjahr 1989 werden gemäß § 24 Abs. 2 der G< meindeordnung füir Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVBI 419) keine Bedenken wegen Rechtsverletzung erhoben.
5430 Montabaur, den 19.12.1988 Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Abt. 1 Az. 029/901-10 Im Aufträge (S.) Meckel
III.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 02.01.1989 11.01.1989 während der allgemeinen Dienststunden im haus in Montabaur, Zimmer 110, öffentlich aus. Welschneudorf, 22.12.1988 Ortsgemeindeverwaltung Welschneudorf (S.) Heiden, Ortsbürgermeister
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Hinweis:
Eine Verletzung der Bestimmungen über
1. Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und
2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen Ortsgemeinderates (§ 34 GemO)
ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines J ahres nach di jjj ser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeich nung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begipl l den können, gegenüber dem Ortsbürgermeister von Welschip dorf oder der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, ged tend gemacht worden ist. j
(§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz -GemO l vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419, BS 2020-1) zuletzt getodaCV!™ 8 : durch das Landesgesetz vom 15.3.1983 (GVBL S. 31).
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OBERELBERT
MGV »Liederkranzit Oberelbert Jahreshauptversammlung: Freitag, 06.01.1989, Beginn: 20.00 Uhr Zur Jahreshauptvers ammlun g sind alle aktiven und inakti] Mitglieder herzlich eingeladen. Der Vorstand bittet um vol'" liges Erscheinen.
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Obst- und Gartenbauverein Oberelbert Wir laden unsere Mitglieder zu der fälligen Jahreshauptl sammlungein. Sie findet am 8 . Januar 1989, um 16.00 Ubriut Gastwirtschaft Pilgenröther statt. Diesmal ist ein neuer 1 stand zu wählen, neben der üblichen Tagesordnung können w der Dünge- und Schädlingsbekämpfungsmitteln - letzteren| ster Linie auf biologischer Grundlage - bestellt werden. >. Wir bitten um zahlreiche Beteiligung und Anregungen für, zukünftige Arbeit des Vereins.
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