Einzelbild herunterladen

Nr. 52/88

Nr. 52 Mj^SSL

Seite 13

Uhr, Kt 52620/31 ws, 19.] 2680/121 .9.00 2663/12-

aktpersj

52626/3 aktpersj 2623/6255! . 0.00 302/7081

un.Nel

9 '

r Aussief >iese Ai eterPal kreis ei

9

i den 1 [ontab^ rmitti ;tageinj innen vqj irsinhal anwiezJ ld Em| ragen, holis

lenVl i Febr Die Kn owie« ber dil jreis-Vl agten 1 Neu,

ngswoB

ieBewS

jßerichtigungdes Grundbuches und des Liegenschaftskata- s wird bei den zuständigen Behörden veranlaßt. lfd.Nr. VII der Begründung zum Umlegungsplan wird jmal a hingewiesen, wonach die im Umlegungsverzeichnis Kgegetzten Geldleistungen mit der Bekanntmachung der Un- Cechtbarkeit gemäß § 71 BauGB fällig werden. Von der Ein- [jragung einer öffentlichen Last in Abteilung II des Grundbu- Lgkaan abgesehen werden, wenn der Leistungspflichtige bis Im dem von der Verbandsgemeinde noch festzusetzenden Zah- Lgstermin die Geldleistimgen gezahlt oder mit der Gemeinde [sprechende ZahlungsVereinbarungen getroffen hat.

Lhtsbehelfsbelehrung

Lgen diese Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats Leb Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Wider- Luch ist bei dem Katasteramt Montabaur, Schloßweg 6,5430 Montabaur als Geschäftstelle des Umlegungsausschusses der Lnemde M ontabaur schriftlich oder zur Niederschrif t einzule-

eWidespruchsfrist (Satz 1) ist nur gewahrt, wenn der Wider- Lruch noch vor Ablauf dieser Frist beim vorstehend gunannton Itasteramt eingegangen ist. lontabaur.den 22. Dez. 1988 r Vorsitzende dee Umlegungsausschusses leichling

was-w^ t wo

>moD r ist

istliche Musik zur Weihnachtszeit in der Pfarrkirche »St.Pe- s in Kettenn, Montabaur

nSonntag, dem 08.01.1989 findet um 16.00 Uhr in der Pfarr- ithe »St. Peter in Ketten« eine Geistliche Musik zur Weih- ichtszeit statt. Zur Aufführung kommen Werke von Buxtehu- tBach, Cornelius, Schroeder, Balbastre, Vieme u.a. Der Ein­ritt ist hei.

gasführende: Angela Koob, Sopran, Pfarrer Klaus Klepper, 3, Wolfram Kämer,Cellos Alfred Koob, Orgel

Ihm- und Sportverein 1846/1912 e.V. Montabaur ff Verwaltungsleiter befindet sich in der Zeit vom 28.12.88 bis [1.1989 in Urlaub. Alle Übungsleiter werden gebeten, ihre Ah­nungen spätestens bis 5.1.1989 abzugeben.

rater Stammtisch der DBWogelschutzgruppe Montabaur und Umgebung taen Jahr am Dienstag, dem 3. Januar 1989, um 19.30 Uhr f Naturschutzzentrum (alte Schule) in Holler. Thema des inds: »Bedeutung von Hecken in der heutigen Kulturland- jlaft«. Referent im Rahmen eines Dia-Vortrags ist Herr Forst- ktor LR. Claus Volkening.

Hausfrauenbund Montabaur itag, dem 9. Januar 1989, besuchen wir den Bettenfach- pkt in Montabaur, Elgendorfer Straße iffpunkt: 14.30 Uhr vor dem Bettenfachmarkt. Begrenzte hehmerzahL Anmeldung bei Helga Beckmann, TfeL 2233.

»1.89

»1.89

|l.89

il.89

ianntq

die Uns

isttrej

.ung

auGBd

ivorg

isungö

adstül

Eschelbach er Carneval-Vereln Narrenfahrplan der Kampage 1988/89 Kartenvorverkauf ab 10,00 Uhr; es wird aus­drücklich darauf hingewiesen, daß die Halle um 9.00 Uhr geöffnet wird

I. Kappensitzungum 20.11 Uhr Kinderfastnacht um 14.00 Uhr

II. Kappensitzung um 20.11 Uhr Kinderprinzenbankett um 16.00 Uhr Fastnachtszug um 14.11 Uhr

' Veranstaltungen natürlich außer dem Zug - finden in der ibachhaüe in Eschelbach statt.

SV Horressen 1919 e.V.

. Abteilung Ifennis

[knnisabteilung des SV Horressen 1919 aV. lädt alle Mit- 7 zu ihre r Jahreshauptversammlung ein.

«itag, 13. Januar 1989 : 19.30 Uhr

jGaststätte »Zum Westerwald«, Horressen.

I® 1 diesem J ahr die Neuwahl der Abteilungsleitung ansteht,

AHRBACHGEMEINDEN

RUPPACH-GOLDHAUSEN öffentliche Bekanntmachung

Abstufungsanordnung

für die Kreisstraße (K) Nr. 100 in der Gemarkung Ruppach zu ei­ner Gemeindestraße

D as in der Gemarkung Ruppach befindliche Tfeilstück der K100 hat nicht mehr die Verkehrsbedeutung einer Kreisstraßa Die K100 wird daher gemäß § 3 Ziffer 2 in Verbindung mit § 38 Aba 2 des Landesstraßengesetzes für Rheinland-Pf alz in der Fassung vom 01.08.1977 (GVBL S. 273), zuletzt geändert durch Landesgesetz vom 27.10.1986 (GVBL S. 277) mit Ablauf des 31.12.1988 zu einer Gemeindestraße abgestuft.

Die Abstufungsstrecke

beginnt im Netzknotenabschnitt 5513 152, Stat. 0,003 und endet im Netzknoten 5513 198, Stat. 0,300.

Die Länge der Abstufungsstrecke beträgt 0,297 km.

Die abzustufende Strecke umfaßt die Nordstraße vom Enmün- dungsbereich K101 (Dahlener Straße) und den Einmündungs­bereich Brunnenstraße. Die abzustufende Strecke ist in der auf der nächsten Seite abgedruckten Skizze dargestellt.

Rechts behelfsbelehr ung:

Gegen die Abstufung kann innerhalb eines Monats nach dieser Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Wider­spruch ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabuar, Konrad-Adenauer-Platz 8,5430 Montabaur, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Bei schriftlicher Einlegung des Wi­derspruches ist die Widerspruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor dem Ablauf dieser Frist bei der Behörde eingegangen ist.

Ruppach-Goldhausen, 22.12.1988 (S.) Ferdinand, Ortsbürgermeister

öffentliche Bekanntmachung

Anordnung

über die Einziehung der Kreisstraße (K) Nr. 100 in der Gemar­kung Ruppach zu einem Wirtschaftsweg Das in der Gemarkung Ruppach befindliche Tfeilstück der K100 hat nicht mehr die Verkehrsbedeutungeiner Kreisstraße (§ 3 Zif­fer 2 in Verbindung mit § 38 Abs. 2 des Landesstaßengesetzes für Rheinland-Pfalz).

Die K100 wird daher mit Ablauf des 31.12.1988 zu einem Wirt­schaftsweg eingezogen.

Die eingezogene Strecke

beginnt im Netzknotenabschnitt 5513 152, Stat. 0,300 und endet im Netzknotenabschnitt 5513 198, Stat. 1,675.

Die Länge der eingezogenen Strecke beträgt 1,375 km.

Die zu einem Wirtschaftsweg eingezogene Strecke der K100 be­ginnt im Einmündungsbereich der Brunnenstraße undendet an der Gemarkungsgrenze Girod.

Die einzuziehende Strecke ist aus der auf der nächsten Seite ab- gedruckten Skizze ersichtlich.

Rechts behelfsbelehr ung:

Gegen diese Anordnung kann innerhalb eines Monats nach die­ser Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Wider­spruch ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Konrad-Adenauer-Platz 8,5430 Montabaur, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Bei schriftlicher Einlegung des Wi­derspruches ist die Widerspruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor dem Ablauf dieser Frist bei der Behörde eingegangen ist.

Ruppach-Goldhausen, 22.12.1988 (S.) Ferdinand, Ortsbürgermeister

was

9

UtfUtH 2 WO

HIELILGENROTH

TVeffen des Jugendvorstandes

Wann? Dienstag, den 3. Januar 1989, um 17.30 Uhr im Jugend­raum. (Fortsetzung Seite 15!)