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Montabaur

Seite 2

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Im Mittelpunkt des Musiktheaters steht der kleine Prinz, der von einem fremden Planeten kommt, den er wegen der Auseinandersetzung mit seiner Blume verlassen hat.

In der Wüste macht er die Be­kanntschaft mit dem Piloten, der notlanden mußte.

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Auf seiner Reise durch das Weltall lernt der kleine Prinz viele son­derbare Gestalten kennen.

Seine Erlebnisse erzählt er dem Piloten, mit dem er inzwischen Freundschaft geschlossen hat.

Doch trotz aller Abenteuer ver­spürt der Prinz Sehnsucht nach seinem Planeten und möchte zurück* kehren.

Mehr wird nicht verraten.

Komm also mit auf die Reise des Kleinen Prinzen.

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Sie haben noch kein Weihnachtsgeschenk?

Dann hat die Stadt Montabaur das richtige für Sie:

Ein Konzert-Abonnement für die Spielzeit 1989

Ein Konzert-Abonnement berechtigt zum Besuch von folgen­den Konzertveranstaltungen:

Freitag, 13. Januar 1989: »Winterreise« von Franz Schubert« Freitag, 24. Februar 1989: »Flötenquartett »Ensemble AGORA«

Samstag, 18. März 1989: Großer Konzertabend mit dem Lan­desjugendorchester Rheinland-Pfalz

Freitag, 23. Juni 1989: Konzert mit dem Mainzer Kammerorche­ster

Freitag, 17. September 1989: Konzert mit dem »Ariel-THo« Freitag, 22. November 1989: Klavier-Duo Koneffke/Stoodt

Nähere Auskünfte erteilt Ihnen die Verbandsgemeindeverwal­tung Montabaur, Rathaus, Zimmer 206, TfeL 02602/126.107.

Schloßkonzert

Am 13. Januar 1989 wird im Rittersaal des Schlosses Monta­baur die

»Winterreise« von Franz Schubert

von Jörg Hannes Kuhn Olfenar) und Helmut Ockenfels (Klavier) vorgetragen.

Das Konzert beginnt um 20.00 Uhr.

Der Eintrittspreis beträgt 12,00 DM.

Wehr- und Zivildienstleistende, Jugendliche, Inhaber des So­zialpasses und Gruppen erhalten Ermäßigung.

Karten für das Konzert sind bei der Verbandsgemeindeverwal­tung Montabaur, Rathaus, Zimmer 206, TfeL: 02602/126.107 oder bei den bekannten Vorverkaufsstellen erhältlich.

Für Besucher des Konzerts bestehen vor dem »Haus liier« Parkmöglichkeiten. A iv

Auf Antrag werden an alle hilfsbedürftigen Bürger der Stadt- Montabaur eine begrenzte Anzahl von Freikarten ausgegeben.

Öffenti Bekanntmachung^

i.

Bezirksregierung Koblenz

Bekanntmachung ,

Die VerbandsgemeindeverwaltungMontabaur, 6430]

tabaur, beantragt die Planfeststellung zur Verlegung! bau) eines namenlosen Vorflutgrabens (Gewässer Im nung)in der Gemarkung Niedererbach, Flur 13 pi 1 Nm. 37/3, 6 und 38.

Die Vorfluterumlegung ist für die Errichtung einer I läge erforderlich. ^

Die geplante Umlegungsstrecke beträgt insgesamt 15 Der bestehende, in einer geraden Linie verlaufende VoT graben ist in Steinzeughalbschalen DN 500 gefaßt.^

Der neu profilierte Graben soll naturnah mit Sb tung und Lebendverbau ausgebaut werden.

Hierfür ist gern. §31 des Gesetzes zur Ordnung des wj haushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG) 23.09.1986 (BGBl. I S. 1529), §§ 72,105 Abs. 2undl des Wassergesetzes für das Land Rheinland-Pfalz (I wassergesetz - LWG) vom 04.03.1983 (GVBL S. 31) s 72 ff. des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG)] 25.05.1976 (BGBL IS. 1253)- jeweils in der derzeit £ Fassungs- die Durchführung eines förmlichen Pld Stellungsverfahrens erforderlich. Die Zuständig Bezirksregierung Koblenz ergibt sich aus den §§ 72/ 105 Abs. 2,107 Abs. 1 LWG.

2. Näheresüber ArtimdUmfangderbeantragtenMa kann den Antrags- und Planunterlagen (Zeichnung ne und Erläuterungen) entnommen werden, die wie fo] jedermanns Einsichtnahme ausgelegt werden.

Die Planunterlagen liegen aus

vom 27.12.1988 bis 27.1.1989 einschließlich | bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabai Konrad-Adenauer-Platz 8, 5430 Montabaur, Dien] mer Nr. 203.

3. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt v kann bis 2 Wochen nach Ablauf der ag. Auslegung schriftlich oder zur Niederschrift Einwendungen] den Plan erheben.

Diese Einwendungen müssen also bis späb schließlich 10.2.1989 entweder bei der unter 2. genaJ Behörde oder bei der Bezirksregierung Koblenz, f mannstr. 3-5, 5400 Koblenz erhoben werden.

Das Datum des Eingangs bei den erwähnten Behön maßgebend. Mit Ablauf der Einwendungsfrist wen' Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf privat: chen Titeln beruhen.

4. Nach Ablauf der Einwendungsfrist werden die rech

erhobenen Einwendungen gegen den Plan und die Sh nahmen der Behörden zu dem Plan mit dem Träger d] habens, den Behörden und den Personen, die Einw gen erhoben haben, erörtert.

Dieser Erörterungstermin wird min destens 1 Woctf her ortsüblich bekanntgemacht. Die Behörden, derT des Vorhabens und diejenigen, die Einwendungen a| haben, werden von dem Erörterungstennin ben#" tigt.

Bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörten min kann auch ohne ihn verhandelt werden.

6. Bei mehr als 100 vorzunehmenden Benachrichtig oder Zustellungen

- können die Personen, die Einwendungen er ho°®J von dem Erörterungstermin durch öffentlicheBe»ar chung benachrichtigt werden,

- kann die Zustellung der Entscheidung über die EJ düngen auch durch öffentliche Bekanntmachung werden.

Im Auftrag Hecken