Montabaur
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Im Mittelpunkt des Musiktheaters steht der kleine Prinz, der von einem fremden Planeten kommt, den er wegen der Auseinandersetzung mit seiner Blume verlassen hat.
In der Wüste macht er die Bekanntschaft mit dem Piloten, der notlanden mußte.
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Auf seiner Reise durch das Weltall lernt der kleine Prinz viele sonderbare Gestalten kennen.
Seine Erlebnisse erzählt er dem Piloten, mit dem er inzwischen Freundschaft geschlossen hat.
Doch trotz aller Abenteuer verspürt der Prinz Sehnsucht nach seinem Planeten und möchte zurück* kehren.
Mehr wird nicht verraten.
Komm also mit auf die Reise des Kleinen Prinzen.
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Sie haben noch kein Weihnachtsgeschenk?
Dann hat die Stadt Montabaur das richtige für Sie:
Ein Konzert-Abonnement für die Spielzeit 1989
Ein Konzert-Abonnement berechtigt zum Besuch von folgenden Konzertveranstaltungen:
Freitag, 13. Januar 1989: »Winterreise« von Franz Schubert« Freitag, 24. Februar 1989: »Flötenquartett »Ensemble AGORA«
Samstag, 18. März 1989: Großer Konzertabend mit dem Landesjugendorchester Rheinland-Pfalz
Freitag, 23. Juni 1989: Konzert mit dem Mainzer Kammerorchester
Freitag, 17. September 1989: Konzert mit dem »Ariel-THo« Freitag, 22. November 1989: Klavier-Duo Koneffke/Stoodt
Nähere Auskünfte erteilt Ihnen die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, Zimmer 206, TfeL 02602/126.107.
Schloßkonzert
Am 13. Januar 1989 wird im Rittersaal des Schlosses Montabaur die
»Winterreise« von Franz Schubert
von Jörg Hannes Kuhn Olfenar) und Helmut Ockenfels (Klavier) vorgetragen.
Das Konzert beginnt um 20.00 Uhr.
Der Eintrittspreis beträgt 12,00 DM.
Wehr- und Zivildienstleistende, Jugendliche, Inhaber des Sozialpasses und Gruppen erhalten Ermäßigung.
Karten für das Konzert sind bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, Zimmer 206, TfeL: 02602/126.107 oder bei den bekannten Vorverkaufsstellen erhältlich.
Für Besucher des Konzerts bestehen vor dem »Haus liier« Parkmöglichkeiten. A iv ’
Auf Antrag werden an alle hilfsbedürftigen Bürger der Stadt- Montabaur eine begrenzte Anzahl von Freikarten ausgegeben.
Öffenti Bekanntmachung^
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Bezirksregierung Koblenz
Bekanntmachung ,
Die VerbandsgemeindeverwaltungMontabaur, 6430]
tabaur, beantragt die Planfeststellung zur Verlegung! bau) eines namenlosen Vorflutgrabens (Gewässer Im nung)in der Gemarkung Niedererbach, Flur 13 pi„ 1 Nm. 37/3, 6 und 38.
Die Vorfluterumlegung ist für die Errichtung einer I läge erforderlich. ^
Die geplante Umlegungsstrecke beträgt insgesamt 15 Der bestehende, in einer geraden Linie verlaufende VoT graben ist in Steinzeughalbschalen DN 500 gefaßt.^
Der neu profilierte Graben soll naturnah mit Sb tung und Lebendverbau ausgebaut werden.
Hierfür ist gern. §31 des Gesetzes zur Ordnung des wj haushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG) 23.09.1986 (BGBl. I S. 1529), §§ 72,105 Abs. 2undl des Wassergesetzes für das Land Rheinland-Pfalz (I wassergesetz - LWG) vom 04.03.1983 (GVBL S. 31) s 72 ff. des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG)] 25.05.1976 (BGBL IS. 1253)- jeweils in der derzeit £ Fassungs- die Durchführung eines förmlichen Pld Stellungsverfahrens erforderlich. Die Zuständig Bezirksregierung Koblenz ergibt sich aus den §§ 72/ 105 Abs. 2,107 Abs. 1 LWG.
2. Näheresüber ArtimdUmfangderbeantragtenMa kann den Antrags- und Planunterlagen (Zeichnung ne und Erläuterungen) entnommen werden, die wie fo] jedermanns Einsichtnahme ausgelegt werden.
Die Planunterlagen liegen aus
vom 27.12.1988 bis 27.1.1989 einschließlich | bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabai Konrad-Adenauer-Platz 8, 5430 Montabaur, Dien] mer Nr. 203.
3. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt v kann bis 2 Wochen nach Ablauf der ag. Auslegung schriftlich oder zur Niederschrift Einwendungen] den Plan erheben.
Diese Einwendungen müssen also bis späb schließlich 10.2.1989 entweder bei der unter 2. genaJ Behörde oder bei der Bezirksregierung Koblenz, f mannstr. 3-5, 5400 Koblenz erhoben werden.
Das Datum des Eingangs bei den erwähnten Behön maßgebend. Mit Ablauf der Einwendungsfrist wen' Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf privat: chen Titeln beruhen.
4. Nach Ablauf der Einwendungsfrist werden die rech
erhobenen Einwendungen gegen den Plan und die Sh nahmen der Behörden zu dem Plan mit dem Träger d] habens, den Behörden und den Personen, die Einw gen erhoben haben, erörtert.
Dieser Erörterungstermin wird min destens 1 Woctf her ortsüblich bekanntgemacht. Die Behörden, derT des Vorhabens und diejenigen, die Einwendungen a| haben, werden von dem Erörterungstennin ben#" tigt.
Bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörten min kann auch ohne ihn verhandelt werden.
6. Bei mehr als 100 vorzunehmenden Benachrichtig oder Zustellungen „
- können die Personen, die Einwendungen er ho°®J von dem Erörterungstermin durch öffentlicheBe»ar chung benachrichtigt werden,
- kann die Zustellung der Entscheidung über die EJ düngen auch durch öffentliche Bekanntmachung werden.
Im Auftrag Hecken

