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Montabaur

Seite 8

Deutsches Rotes Kreuz

Sofortmaßnahmen am Unfallort -Ausbildungsplan-

21.1.89, 13.30 -18.30 Uhr Montabaur, DRK-Haus, Eichwiese, Lehrsaal, 1. Stock

18.02.89,13.30 -18.30 Uhr Montabaur, DRK-Haus, Eichwiese, Lehrsaat 1. Stock

18.03.89,13.30 -18.30 Uhr Montabaur, DRK-Haus, Eichwiese, Lehrsaal, 1. Stock

15.4.89, 13.30 -18.30 Uhr Montabaur, DRK-Haus, Eichwiese, Lehrsaal, 1. Stock

Kostenbeitrag: 20,00 DM.

Erste-Hilfe-Lehrgang kostenlos

4.3.89, 8.00 - 17.00 Uhr Montabaur, DRK-Haus, Eichwiese, Lehrsaal, 1. - 4. Doppelstunde

11.03.89, 8.00 -17.00 Uhr Montabaur, DRK-Haus, Eichwiese, Lehrsaal, 5. - 8. Doppelstunde

Anmeldungen erbeten an: Deutsches Rotes Kreuz, Kreisver­band Unterwesterwald, Eichwiese 5, Geschäftsstelle, TbL 02602-5050 bis freitags 12.00 Uhr.

Aus den Gemeinden

MONTABAUR

Bericht über die Sitzung des Stadtrates vom 24.11.1988

Wirtschafts- und Fällungsplan 1989 und Sonderplan 1989 für den Hospitalfonds beschlossen

Der Stadtrat genehmigt einstimmig den in der Sitzung vorlie­genden Wirtschafts- und Fällungsplan 1989 sowie den Sonder­plan 1989, die Gesamteinnahmen in Höhe von 1.200 DM und Ge­samtausgaben in Höhe von 6.020 DM sowie einen Holzein­schlag von 15 fm Fichte vorsehen.

Die veranschlagten Einnahmen und Ausgaben lassen einen Fehlbedarf von 4.820 DM erwarten. Der Sonderplan, der in den Wirtschaftsplan eingearbeitet wurde, sieht für die Bestands­düngung des Waldes Ausgaben in Höhe von 1.720 DM vor, die mit 1.200 DM vom Land bezuschußt werden.

Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes »Altstadt II« im Bereich Ecke Wall-/Wilhelm-Mangels-/Freiherr-vom- Stein-Straße

Im laufenden Verfahren über die Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes hatte der Rat über Bedenken und Anre­gungen im Rahmen des BeteiligungsVerfahrens der TVäger öf- fenthcherBelange zu entscheiden. Der Anregung des Straßen­bauamtes, eine Verkehrsuntersuchung durchführen zu lassen für den Bereich Bahnhof-AVall-AVilhelm-M angels- und Kolping- straße stimmte der Rat zu. Diese Verkehrsuntersuchung soll insbesondere auch die günstigste Verkehrsabwicklung in Form von Signalanlagen herausfmden.

Der Stadtrat stimmte anschließend mit 2 Enthaltungen dem Entwurf der Änderungs- und Erweiterungssatzung, wie er in der Sitzung vorlag, zu. Gleichzeitig beschloß er die Offenlage der Planunterlagen.

Aufstellung des Bebauungsplanes »Christches Weiher« Zwischen dem Baugebiet »Christches Weiher« und der Weser- Straße sollen zwei Fußwege im Bebauungsplan vorgesehen wer­den, so bestimmte der Stadtrat einstimmig.

Die Beteiligung der betroffenen Grundstückseigentümer und der TVäger öffenticher Belange war bis zum Zeitpunkt der Sit­zung noch nicht abgeschlossen. Daher konnte der Stadtrat die Satzung noch nicht endgültig beschließen.

Keine Kündigung des Beratervertrages mit Architekt Wild Der Antrag der SPD-Fraktion, die Stadt solle den Beraterver­trag mit dem Denkmalschutzberater Architekt Wild fristlos kündigen, fand keine ausreichende Mehrheit. Ebenfalls lehnte der Stadtrat mehrheitlich den Antrag, Herrn Wild in öffentli­cher Sitzung zu hören, ab.

Ausgangspunkt für diesen Antrag waren für die SPTUv7~

die Äußerungen Wilds zum Denkmalschutz im Zusamt ^ mit der neu gestalteten Fassade des JuweliergeschäftM in der Fußgängerzone in Montabaur. 163

Bei ihrem Antrag bezogsich die SPD-Fraktion auf einen der Westerwälder Zeitung, in demstand: »Anders« soQ( Ut ? Wild, »scheint es in Sachen Denkmalschutz nicht zu

Nachdem der Fraktionssprecher Paul Widner einen Le**,, .1 der Kreisverwaltung aus der Westerwald-Post anführta®^ Architekt Wild der Bauherring geraten haben soll Vorschriften zu verstoßen, beantragte er eine öffentliM^? Sl rung des Architekten.

Paul Heinz Schweizer für die FWG-Fraktion und der Frakt'

versitzende der CDU-Fraktion, Albert Kram, sprachen siclT gen eine solche Anhörung aus, da der Rat keine Aufgaben? j »Untersuchungsausschusses« wahrzunehmen habe. 1 Bürgermeister Dr.Possel-Dölken führte zu dem Antragauf fai lose Kündigung aus, daß dies nur möglich sei, wenn schwerml gende Vertragsverletzungen vorliegen würden. Dafür seien ahT keine Anhaltspunkte gegeben. Diese Auffassung teilte der R. in der abschließenden Abstimmung mit 20 Ja-Stimmen und! Gegen-Stimmen. 1

öffentliche Bekanntmachung

Abstuf ungsanordnung für die Landesstraße (L) Nr. 326 in der Gemarkung Montabaul zu einer Gemeinde(Stadt)straße 1

Aufgrund der geplanten Verbindungsstraße zwischen derL3i] (Montabaur-Eschelbach und der L 312 (Horressen-Elgendon hat das in der Gemarung Montabaur befindliche Ihilstück dq L 326 nicht mehr die Verkehrsbedeutung einer Landesstral

Das Tbilstück der L 326 wird daher gemäß § 3 Ziffer 1 in Verbii düng mit § 38 Abs. 2 des Landesstraßengesetzes für Rheinlani Pfalz in der Fassung vom 01.08.1977 (GVBL S. 273), zuletzt ändert durch Landesgesetz vom 27.10.1986 (GVBL S. 277) mi| Ablauf des 31.12.1988 zu einer Gemeinde(Stadt)straQe al stuft.

Die Abstufungsstrecke umfaßt die Netzknotenabschnitte Netzknotenabschnitt 5512 201D - 5613 009 von Stat. 0,000 bij Stat. 0,661 km

Netzknotenabschnitt 5612 009 5512 072 von Stat. 0,000 bij Stat. 0,615 km

Netzknotenabschnitt 5512 072 - 5512 011 von Stat. 0,000 bil Stat. 0,503 km.

Die Länge der Abstufungsstrecke beträgt 1,579 km.

Die abzustufende Strecke beginnt an der Ecke Wall-ZBahnhol Straße und führt über Wall-, Wilhelm-Mangels-, Kolping- und F terstorsraße bis zum Einmündungsbereich B 49. Die abzustu fende Strecke ist zudem aus der auf der nächsten Seite abg druckten Skizze ersichtlich.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Abstufungsanordnung kann inn erhalb eine9 Monat nach dieser Bekanntmachung Widerspruch erhoben werdet Der Widerspruch ist bei der Verbandsgemeindeverwaltuni Montabaur, Bauamt, Konrad-Adenauer-Platz 8, Zimmer 2P" 6430 Montabaur, schriftlich oder zur Niederschrift einzuleg Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruches ist die Wide spruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Widerspruch nocl vor dem Abauf der Frist bei der Behörde eingegangen ist. Montabaur, 02.12.1988 (Siegel) Dr. Possel-Dölken,

Bürgermeister

Die Bürgerzeitung erscheint wöchentlich. Herausgeber, Druck und Val*?

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