Montabaur
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1. ) Heizungsinstallation
Baubeginn ca. 7. Wb. 1989 Schutzgebühr .. . 30,00 DM
2. ) Sanitäre Installation
Baubeginn ca. 9. Wa 1989 Schutzgebühr . . . 30,00 DM
3. ) Elektroinstallation
Baubeginn ca. 11. Wa 1989 Schutzgebühr . . 30,00 DM
4. ) Verputzarbeiten
Baubeginn ca. 14 Wa 1989 Schutzgebühr . .. 30,00 DM
5. ) Schreinerarbeiten
Baubeginn ca. 15 Wa 1989 Schutzgebühr .. . 35,00 DM
6. ) Fliesenarbeiten
Baubeginn ca. 17 Wd 1989 Schutzgebühr . . . 30,00 DM
7. ) Estricharbeiten
Baubeginn ca. 18 Wo. 1989 Schutzgebühr ... 25,00 DM
8. ) Malerarbeiten
Baubeginn ca. 19 Wa 1989 Schutzgebühr ... 25,00 DM
9. ) Bodenbelagsarbeiten
Baubeginn ca. 22 Wd 1989 Schutzgebühr... 20,00 DM
Die Angebotsunterlagen für die einzelnen Gewerke können in doppelter Ausfertigung ab Dienstag, den 13.12.1988 bis einschL Freitag, den 6.1.1989 bei Ing.-BüroHermann Jäger, Tdftstr. 15, 6411 Kadenbach, TfeL02620/8410 gegen Vorlage eines V-Schecks an gef ordert oder abgeholt werden. Für die Schutzgebühr erfolgt keine Erstattung. Entsprechende Unterlagen können in ag. Büro nach teL Absprache bis zum Abgabetermin eingesehen werden.
Angebotsabgabe bis Dienstag, den 10.1.1989,14.30 Uhr bei ag. Ingenieurbüro oder bis zum nachstehend genannten Eröffnungstermin im Bürgermeisteramt 5411 Kadenbach, Hauptstr. 28. Die Angebote sind in verschlossenem Umschlag einzureichen und mit deutlich sichtbarer Aufschrift über die Gewerkeart zu versehen.
Die Angebotseröffnung findet am Dienstag, dem 10.1.1989 im Bürgermeisteramt Kadenbach, Sitzungssaal statt:
Heizungsinstallation. 16.00 Uhr
Sanitäre Installation. 16.10 Uhr
Elektroinstallation. 16.20 Uhr
Verputzarbeiten. 15.30 Uhr
Schreinerarbeiten. 16.40 Uhr
Fliesenarbeiten. 16.50 Uhr
Estricharbeiten . 16.00 Uhr
Malerarbeiten. 16.10 Uhr
Bodenbelagsarbeiten. 16.20 Uhr
Auf Verlangen hat der Bieter Nachweis seiner Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit zu erbringen. Der Zuschlag wird nach VOB/A Par. 25 auf das Angebot erteilt, welches unter Berücksichtigung aller technischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkte das Annehmbarste ist.
Karbach, Ortsbürgermeister
Bekanntmachung
Hiermit wird gemäß §§ 18, 23, 79 Abs. 4 Tierseuchengesetz (TierSG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.03.1980 (BGBl. I S. 386) in Verbindung mit § 7 der Verordnung zum Schutz gegen die Leukose der Rinder (Leukose-Verordnung- Rinder) vom 02.04.1980 (BGBL IS. 417) mit Einverständnis des Ministeriums für Umwelt und Gesundheit angeordnet, daß alle über 1 Jahr alten Rinder aus Beständen, die bis zum 31.01.1989 noch nicht auf Leukose untersucht wurden, zwischen dem 01.02.1989 und dem 31.12.1989 zu untersuchen sind. Dies hat durch Blutprobenentnahme und Untersuchung dies«: Proben auf Leukose zu erfolgen.
Eine Untersuchung der Rindermastbestände ohne eigene Aufzucht entfällt.
Die Rinderhalter wenden sich zur Blutprobennahme an einen praktischen Tierarzt. Die Blutprobennahme in Beständen, die bis einschließlich 31.01.1989 noch nicht untersucht wurden, wird hiermit den Tierärzten übertragen, die mit der Durchführung der Impfung gegen die Maul- und Klauenseuche beauftragt sind.
Den Rinderhaltem entstehen keine Kosten. Die Rinderhalter sind zur Mithilfe bei der angeordneten Probennahme verpflichtet.
Alle Rinder eines Bestandes, der auf Leukose untersucht wurde, müssen dauerhaft durch Ohrmarken gemäß § 19a Viehverkehrs- Verordnung gekennzeichnet sein.
Wer gegen die vorstehende Anordnung verstößt, handelt ordnungswidrig. Die OrdnungsWidrigkeit kann mit einer G eldbuße bis zur Höhe von 30.000,- DM geahndet werden (§ 76 Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 3 Tierseuchengesetz).
Begründung:
Bei der Leukose handelt es sich um eine anzeigeDfli u- che der Rinder. N ach den gemachten Erfahrungenioia ^' zugehen, daß anläßlich von Untersuchungen Bestand* 1 koseinfizierten Rindern festgestellt werden. Nicht Bestände stellen daher EG-weit eine potentielle Seuch düng dar. Aus Gründen der Seuchenbekämpfung zum 31.12.1989 eine Untersuchung aller bisher noch S ° 1 ?] tersuchten Rinderbestände geboten, um das Ziel des vo * digen Veterinärausschuß am 27.01.1988 in Brussel beschl! nen Tilgungsprogrammes (Laufzeit vom Ol.Oiiaail 31.12.1989) zu erreichen. Eine Weigerung einzelner Rindl ter würde den Erfolg der gesamten Maßnahme gefährd»? ist demzufolge nicht vertretbar.
Veterinäramt Montabaur
6430 Montabaur, 01.12.1988 Kieisverwall
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Bürgermeister Dr. Possel-Dölkj Ihr
Gesprächspartn
Am Dienstag, dem 131 zember 1988 haben ä der Zeit von 17.00 bisl Uhr Gelegenheit, auf] zem Weg - per Ifelefon] persönlich - mit Bür- ster Dr. Possel-Döll Anliegen zu bespn Sie finden den Bür, im Rathaus-Erweih bau, 2. Stock, Zii oder erreichen ihn untc der TbLNr. 02602/126 i
Manöver der Bundeswehr
In der Zeit vom 12.12. -13.12.1988, findet im Manöver senau, Bad Emser Stadtwald, Staatswald Neuhäusel,Mal eher Bachtal, Pfaffendorf er Wald ein Manöver der T~ heit Panzerbataillon 153, Koblenz statt. Truppenstärke: 40 Soldaten, Fahrzeugeinsatz: 4 Räderfal ge, Kettenfahrzeuge, Hubschrauber.
Ebenso findet im Zeitraum vom 13.12.-14.12.1983 imMs raum Koblenz/MontabaunWesterburg ein Manöwl Übungseinheit Panzergrenzbataillon 340 Koblenz statt I Truppenstärke: 160 Soldaten, 6 Räderfahrzeuge, 20 Y M zeuge.
Die Bevölkerung wird um Beachtung gebeten!
Volkshochschu
»»Ökologie-Schwerpunktthema: Wa
In Verbindung mit dem BUND wird am Mittwoch, Hl ber 1988, um 19.30 Uhr in der Bürgerhalledes Rathans®
baur die Vortragsreihe »Ökologie-Schwerpunkttheffl£ fortgesetzt Thema des Abends: »Die Lebenswelt eine sers als Anzeiger für seine Wasserqualität« Referenten: S. Perk. D. Schuckart.
Alle Interessentei sind ganz herzlich eingeladai. Die Teilnahme ist kostenlos!

