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Nr. 48/88

KADENBACH Bericht über die Sitzung des pgemeinderates Kadenbach vom 17.11.88

.atzung und Friedhofsgebtthrensatzung beschlossen m3 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen beschloß der Ortsge- 1 die in der Sitzung vorliegende Friedhofssatzung, die its im Haupt- und Finanzausschuß vorberaten wurde.

> Friedhofsgebührensatzung wurde bei 6 Gegenstimmen Lheitlich beschlossen. Die öffentliche Bekanntmachung .beiden Satzungen wird nach der Vorlage bei der Kreisver- Jmg im Wochenblatt erfolgen.

_ j von Parkflächen in den verkehrsberuhigten

** Straßen »In der Eck» und »Untere Triftstraße« und »Kirchstraße«

i einer ausführlichen Beratung war der Ortsgemeinderat heinig.daßin der »UnterenTVif tstraße«, in der »Kirchstraße« jIn der Eck« Parkflächen ausgewiesen werden sollen. Der juausschuß wurde hierzu beauftragt, vor Ort die Stellen zu jmzeichnen und eine Skizze anzufertigen. Die Ergebnisse des Ausschusses werden dann dem Ortsgemeinderat nochmal

jelegt.

SIMMERN

öffentliche Bekanntmachung

ieSitzung am 03.12.1988 fällt aus.

ienächste Sitzungdes Ortsgemeinderates Simmera findet am Freitag, dem 9. Dezember 1988, um ca.17.00 Uhr itel »Waldhof« statt.

jesordnung:

Öffentliche Sitzung:

Beratungund Beschlußf assvmgüber die Genehmigung des f Wirtschafts- und Fällungsplanes 1989 I Beratung und Beschlußfassung über die Haushaltsrech­nung 1987 und die Entlastungserteilung für das Haus­haltsjahr 1987

und Beschlußfassung über den Entwurf des Haushaltsplanes 1989 'Verschiedenes

Nichtöffentliche Sitzung:

Erlaßantrag ; Verschiedenes mera, 29.11.1988 rneider, Ortsbürgermeister

Einladung zur Sitzung der Jagdgenossenschaft Simmern

enstag, dem 20.12.1988, 20.15 Uhr findet in der Bauern- länke Walter Wirges, Simmern, Hauptstr. 37, eine Sitzung 'Jagdgenossenschaft statt.

Mwdnnng;

Jeuwahl des Jagdvorstandes Verschiedenes

i und teilnahmeberechtigt sind die Grundstücksei- Wiimer, die Eigentümer von bejagbaren Flächen in der Ge- pwng Simmern sind. Bejagbare Grundstücke sind alle Ei- pmsflächen, die nicht bebaut sind.

^Grundstücken, die mehreren Personen gehören, kann das recht nur durch einen Bevollmächtigten ausgeübt wer- 1 Jeder Jagdgenosse (Gnmdstückseigentümer) kann sich ch eine andere, mit schriftlicher Vollmacht versehene voll- J'pPlwson vertreten lassen (besonders zu beachten ist dies, "o bei Eheleuten das Grundeigentum auf einen Ehepartner fragen ist). Mehr als 3 Vollmachten darf kein Jagdgenosse ®er Person vereinigen.

Jagdvorsteher

was-^wjwo

EITELBORN

MGV »Mozart« 1880 e.V. Eitelborn ymenden Samstag, dem 03.12.1988,20.00 Uhr findet un- wesjährige Jahreshauptversammlimg im Vereinslokal ftrone " statt. Hierzu werden alle aktiven und inaktiven

Mitglieder recht herzlich eingeladen. Da in diesem Jahr Neu­wahlen anstehen und wichtige Themen zu besprechen sind, wäre es wünschenswert, wenn recht viele Mitglieder dieser Einla­dung Folge leisten würden.

Männergesangverein Eitelbora 1866 Meisterchor des Sängerbundes Rheinland-Pfalz 1979 und 1984 Wir laden herzlich ein zum

KONZERT am Sonntag, dem 4. Dezember 1988,16.30 Uhr in der Augst-Halle

Mitwirkende:

Frauenchor Plaidt e.V.

Leitung Chordirektor ADC Karl-Heinz Kohns Michael Waldenmaier (Ttenor)

Staatstheater Wiesbaden

Hans Campman (Klavierbegleitung)

Männergesangverein Eitelbom 1866 Leitung Ulrich Wallroth.

Eintritt: 6,00 DM - Jugendliche und Schüler 3,00 DM Kartenvorverkauf bei allen Aktiven des MGV Eitelbom 1866 Tfelefonische Kartenvorbestellungen unter der Nr. 02620/8841.

Frauengemeinschaft Eitelbom

Zu einer besinnlichen Adventfeier am Mittwoch, dem 7. Dezem­ber um 19.30 Uhr im Gasthaus »Krone/Vogt«, sind alle Mitglie­der herzlich eingeladen.

KADENBACH

Sportfreunde Germania Kadenbach Am kommenden Wochenende haben unsere Fußballer der Kreisliga B ein Heimspiel, wenn die Platzverhältnisse es zulas­sen.

Gegner ist der BSC Kaltenengers. E ine entsprechende Zuschau- erzahl könnte die Mannschaft zusätzlich motivieren. Spielbe­ginn Sonntag, 14.00 Uhr. Die SG Kadenbach/Simmern hat eben­falls ein Heimspiel auf dem Sportplatz in Kadenbach. Gegner ist der SV Sayn. Spielbeginn Sonntag, 4.12. um 11.00 Uhr.

Noch ein Hinweis an alle Vereinsmitglieder:

Am Samstag, 3.12. wird in Eigenleistung der Kanalanschluß vom Wasserwerk bis zum Sportplatz verrohrt. Um rege Tfeilnah­me von Helfern wird gebeten.

Freiwillige Feuerwehr Kadenbach Am Sonntag, dem 11. Dezember 1988, um 15.30 Uhr kommt der Nikolaus zu allen Kindern der Mitglieder des »Verein der Freun­de und Förderer der Freiwilligen Feuerwehr Kadenbach e.V.« Auch die Eltern sind dazu herzlich eingeladen und es wird gegen einen kleinen Unkostenbeitrag Kaffee und Kuchen gereicht. Die Nikolausfeier findet im kleinen Saal des Gasthauses »Zur Augst« Inh.: I. Stein statt.

Ein Kassierer der FF W wird den Preis für die Nikolaustüten ein- sammeln.

Der Vorstand des »Verein der Freunde und Förderer der Freiwilli­gen Feuerwehr Kadenbach e.V. » muß unbedingt in diesem Jahr noch e inm al zu einer Vorstandssitzung Zusammenkommen, um die Ereignisse des Gerätehausneubaus zu erörtern. Weiterhin muß für die JHV 1989 vorgeplant werden, die am 14.01.1989 stattfinden solL

Gott zur Ehr* dem Nächsten zur Wehr

Kolpingfamilie Kadenbach

Am Samstag, dem 3.12.1988, feiern wir den Kolpinggedenktag. Wir wollen diesen Thg in besonderer Weise begehen.

Zunächst feiern wir um 19.00 Uhr mit Herrn Pfarre^ Ernst einen G ottesdienst, der von der Kolpingfamilie mitgestaltet wird. An­schließend findet im adventlich geschmückten Jugendheim un­sere schon zur Tradition gewordene Feierstunde mit gemütli­chem Beisammensein statt.

Nach dem offiziellen Tteil mit Ansprachen etc. erwartet uns ein kaltes Büfett, an dem wir uns nach Herzenslust bedienen kön­nen. Auch St. Nikolaus wird uns wieder besuchen. Er hält für je­den von uns eine Überraschung bereit.

Zur teil weisen Deckung der Unkosten erheben wir einen Beitrag von 4,00 DM pro Person.

Alle Mitglider sind mit ihrem Ehepartner (Freund, Freundin) recht herzlich zu dem Gottesdienst und der Veranstaltung im Jugendheim eingeladen.

Mit Eurer Anwesenheit würdet Ihr uns eine sehr große Freude bereiten.