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Montabaur

Seite 20

GÖRGESHAUSEN

Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Görgeshausen vom 08.11.1988

Wirtschafts- und Ffillungsplan 1989 beschlossen Der Ortsgemeinderat genehmigte einstimmig den in der Sit­zung vorliegenden Wirtschafts- und Fällungspian 1989, der Ge­samteinnahmen in Höhe von 63.910 DM und Gesamtausgaben in Höhe von 63.910 DM sowie einen Holzeinschlag von 10 fm Ei­che, 280 fm Buche, 176 fm Fichte und 10 fm Kiefer vorsieht.

Bebauungsplanverfahren »Auf der Bitz«

Der Rat entschied über Bedenken und Anregungen im Rahmen des Beteiligungsverfahrens der TVager öffentlicher Belange und der vorgezogenen Bürgerbeteiligung. Folgende Anregungen werden berücksichtigt:

Die vom Straßenbauamt Diez geforderten Sichtflächen im Ein­mündungsbereich der Straße »Auf da- Bitz« zur L 318 werden in dem Plan übernommen. Innerhalb dises Bereiches ist eine La­gerung, ein Abstellen, ein Bewuchs oder eine Einfriedung maxi­mal nur in einer Höhe von 0,80 m zulässig.

Auf Vorschlag der unteren Landespflegebehörde wird für den Planbereich ein Grünordnungsplan aufgestellt.

Gleichzeitig stimmte der Rat dem in der Sitzung vorliegenden Bebauungsplanentwurf und dem Entwurf des Grünordnungs­planes und der Auslegung dieser Planunterlagen zu.

Bau von Umkleidekabinen am Sportplatz Der Ortsgemeinderat beschloß bei 10 Ja-Stimmen und einer Enthaltung am Sportplatz Umkleidekabinen zu bauen. Die Baukosten werden sich auf ca. 100.000 DM belaufen.

Die Finanzierung soll durch einen Gemeindezuschuß in Höhe von 30.000 DM und ein Zuschuß vom Landkreis in Höhe von 20.000 DM erfolgen. Den Reet trägt der Sportverein in Eigenlei­stung.

Zuschuß an das Rote Kreuz

Der Ortsgemeinderat beschloß mehrheitlich dem Kreisverband des Deut sehen Roten Kreuzes künftig einen J ahreszuschuß von 160,00 DM zu zahlen.

öffentliche Bekanntmachung

Aufstellung des Bebauungsplanes »Auf der Bitz« der Ortsge­meinde Görgeshausen; Offenlage der Planunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB)

Der Ortsgemeinderat von Görgeshausen hat in seiner Sitzung am 09.06.1983 beschlossen, im Bereich des Gemarkungsteiles »Auf der Bitz« den Bebauungsplan »Auf der Bitz« aufzustellen. Für das Plangebiet wird gleichzeitigem Grünordnungsplan auf­gestellt, der Bestandteil des Bebauungsplanes wird.

Der Entwurf des Bebauungsplanes einschließlich gestalteri­scher Festsetzungen und Begründung sowie der Entwurf des Grünordnungsplanes liegen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 06.12.1988 bis 06.01.1989 (einschließlich) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zi mme r 203, Konrad-Adenauer-Platz 8, 6430 Montabaur, wäh­rend der Dienstzeit (montags, mittwochs, donnerstags und frei­tags von 7.30 12.46 Uhr und 13.30 -16.00 Uhr sowie dienstags von 7.30 -12.46 Uhr und 13.30 -18.30 Uhr) sowie in den Dienst­raumen des Ortsbürgermeisters von Görgeshausen während der ortsüblichen Dienststunden öffentlich aus.

Bedenken und Anregungen können während dieser Zeit dort schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht wer­den.

Das Plangebiet ist aus der auf der nächsten Seite abgedruckten Skizze ersichtlich.

Görgeshausen, 21.11.1988 Illenseer, Ortsbürgermeister

HEILBERSCHEID

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Heilberscheid für das Jahr 1989 vom 18.11.1988 I.

Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 96 ff. der Gemeinde- ordnung für Rheinland-Pfalz vom 14. Dezember 1973 (GVBL S. 419) folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Geneh­migung durch die Kreis Verwaltung Montabaur als Aufsichtsbe­hörde vom 11.11.1988 hiermit bekanntgemacht wird.

kgiti

§1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr jggg wird im

VERWALTUNGSHAUSHALT

in der E innahm e auf.

in der Ausgabe auf.

im VERMÖGENSHAUSHALT in der Einnahme auf

552.000,-1

562.000,-r

Ci iiinaiHue aui . 341 000 r

in der Ausgabe auf. 341 J

festgesetzt. uw '

Es werden festgesetzt:

1. der Gesamtbetrag der Kredite auf. »

2. der Gesamtbetrag der

Verpflichtungsermächtigungen auf. 271000-

§3

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das R haltsjahr wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer.

a) für die land- und forstwirtschaftL Betriebe

(Grundsteuer A) .220

b) für Grundstücke (Grundsteuer B). 240 v

2. Gewerbesteuer:

nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital Die HUNDESTEUER beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden

für den ersten Hund.3^00

für den zweiten Hund.54$

für jeden weiteren Hund. 7900

§4

Der Oberflächenentwässerungsanteil für Verkehrsanlagai ragt 11,60 DM pro qm Verkehrsfläche.

IL

300 v

Genehmigung der Haushaltssatzung:

Die nach § 96 Aba 3 der Gemeindeardnung für Rhemland-P vom 14.12.1973 (GVBL S. 419) erforderliche Ge folgenden TMlen der Haushaltsatzung der Ortsgemeinde 1 berscheid für das Haushaltsjahr 1989 wird hiermit erteöfcl Zu dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermachtigungai I

in Höhe von. 212.000,-if

6430 Montabaur, 11.11.1988 Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Abt. 1 Az. 029/901-10 (S.) Im Auftrag Ma

ID.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 28.11.1988J 7.12.1988 während der allgemeinen Dienststunden im I in Montabaur, Zimmer 110, öffentlich aus. Heilberscheid, 18.11.1988 Ortsgemeindeverwaltung Heilberscheid (S.) Reichwein, Ortsbürgermeister

Hinweis:

Eine Verletzung der Bestimmungen über

1. Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und

2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzung (

Ortsgemeinderates (§ 34 GemO) I

ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach j öffentlichen Bekanntmachung dieser Satzung schriftlich» Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechts begründen können, gegenüber dem Ortsbürgennastff 1 Heilberscheid oder der Verbands gemein deverwaltung Ma baur, geltend gemacht worden ist.

(§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz-* vom 14.12.1973 (GVBL S. 419, BS 2020-1) zuletzt durch das Landesgesetz vom 16.3.1983 (GVBL & 31).

N entershausen öffentliche Bekanntmachung

Die nächste Sitzung des Ortsgememderates Nentershausffll

det am

Freitag, dem 2. Dezember 1988,19.30 Uhr in der Tbrnhalle statt.

fegesordnung:

. öffentliche Sitzung:

Beratung und Beschlußfassung über den Beba »Wiesenmorgen«; Zustimmungs- und Satzungsb gern. §§ 10 BauGB, 24 GemO.

(Fortsetzung Seite 22!)

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