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Nr. 45/88
görgeshausen
Verkauf eines Baugrundstückes in Görgeshausen
rtsgemeinde Görgeshausen bietet ein gemeindeeigenes undstück zum Verkauf an. Interessenten können sich mit Wtsbürgermeister Illenseer, TbL 06485/222 oder der Ver- Jtfflmeindeverwaltung Montabaur, Liegenschaftsamt, Tbl. 1)126 196 in Verbindung setzen.
NENTERSHAUSEN Bericht über die Sitzung des sgemeinderates Nentershausen vom 20 . 10.1988
jchafts- und Fällungsplan 1989 wurde beschlossen rtsgemeinderat genehmigte den in der Sitzung vorliegen- fcirtschafts- und Fällungsplan 1989, der Gesamteinnah- jiHöbe von 214.050DM und Gesamtausgaben in Höhe von Io dm sowie einen Holzeinschlag von 90 fm Eiche, 1.065 juche, 416 fm Fichte und 100 fm Kiefer vorsieht.
gelungsv erfahren für Grundstücks teile an der Berg-
tsgemeinderat beschloß einstimmigfür die Grundstücke l^lächen der Flurstücke 64/5,63/2,62/2,61/2und 69/4 ein regelungsverfahren nach den §§ 80 ff BauGB durchzufüh- ilit der Durchführung der Grenzregelung wird das r-amt als Umlegungsbehörde/Umlegungsausschuß bendstücke befinden sich innerhalb des Geltungsberei- i rechtsverbindlichen Bebauungsplanes »Steinbitz«, jtzige Zuschnitt der Grundstücke läßt eine Bebauung i, Die Grenzregelung soll bewirken, daß eine ordnungsge- Bebauung herbeigeführt wird.
Bgsbeschluß für Bebauungsplan »Wiesenmorgen« wegen luBunfähigkeit nicht zustande gekommen [Sitzung konnte der Satzungsbeschluß für den Bebau- »Wiesenmorgen« nicht gefaßt werden.
Sem Tagesordnungspunkt hatten 5 Ratsmitglieder Son- - m Da weitere 3 Ratsmitglieder an der Sitzung nicht . o, sank die Zahl derAnwesenden auf 7, d.h. unter die klicbe Zahl der Hälfte der gesetzlichen Zahl der Ratsmit- llbei 16 Ratsmitgliedem wären dies 8). Es konnte somit 'Schluß gefaßt werden.
Nächsten Ortsgemeinderatssitzung besteht mm die Mög- jUen Beschluß zu fassen, da über die Beschlußfähigkeit " ~?zu dem gleichen Beratungsgegenstand die Zahl on Ratsmitglieder dann ohne Bedeutung ist.
iluß für die Änderung des Bebauungsplanes gefaßt
Pgwneinderat stimmte der Änderung an der Bergstraße |J der Flurstücke 69/4,61/2,62/2,63/2 und 64/6 teilwei- |‘»nticheVer kehrsfläche für die Anlegung eines Bürger- ^szuweisen, einstimmig zu. Die Notwendigkeit der “"'Dg sah der Rat darin, den Erfordernissen des fußläu- Rechnung zu tragen.
,8 der Verkehrsverhältnisse an der Hauptschule zugestimmt
«rfung der Verkehrsverhältnisse im Bereich der -jj an der Hauptschule sollen zwei Aufpflasterungen Mt S0 ^ a ' >er vorher geprüft werden, ob der gleiche a, der Aufstellung von Blumenkübeln erreicht
SblV* 1 ^den Schwellen wird noch bei einem Tbr- vrbsgemeinde, der Polzei und der SchuUeitung fest-
Bekanntmachung
Uber die Offenlegung des Liegenschaf tskatasters gemäß §3 Katastergesetz vom 7. Dez. 1959 (GVB1. S. 243,1960 S. 29), zuletzt geändert durch Landesgesetz vom 23. Dezember 1977 (GVB1. S. 459), BS 219-0
Das Liegenschaftskataster der Gemeinde Nentershausen, Gemarkung Nentershausen ist aus Anlaß der Aufstellung des automatisierten Liegenschaftskatasters erneuert worden.
Die Ergebnisse der Erneuerung werden anstelle einer besonderen Mitteilung durch Offenlegung der Flurkarten und des automatisierten Liegenschaftskatasters in den Diensträumen des Katasteramtes Montabaur, Schloßweg 6 vom 15. Dezember 1988 bis 14. Januar 1989 während der Dienststunden von 8.00 bis 12.00 Uhr den Grundstückseigentümern und den Inhabern grundstücksgleicher Rechte bekanntgegeben.
Mit Ablauf der Offenlegungsfrist treten die in das Liegenschaftskataster übernommenen Angaben an die Stelle der bisherigen Angaben des Liegenschaftskatasters.
Rechts behelf 6belehrung:
Gegen die in das Liegenschaftskataster übernommenen Angaben kann innerhalb eines Monats nach Beendigung der Offen- lgung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei dem oben genannten Katasteramt schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs ist die Widerspruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor dem Ablauf dieser Frist bei der Behörde ein gegangen ist.
Montabaur, den 04. November 1988 Katasteramt
Siegel Reichling, Obervermessungsrat
was-owfgwo
TuS Girod/Kleinholbach e.V.
Am Sonntag, 13. Nov. 1988, müssen wir im Lokalderby gegen den TUS Ahrbach antreten. Spielbeginn: 14.30 Uhr in Ruppach- Goldhausen. Zuschauer sind herzlich eingeladen.
GROSSHOLBACH/GIROD
Abteilung Alte Herren Eisbachtal Am Samstag, 12.11.1988, um 16.45 Uhr spielen wir bei unseren Sportfreunden in Horressen. Spielkleidung: grün/weiß.
GROSSHOLBACH
Volkstrauertag
Am Sonntag, dem 13. November 1988, gedenken wir in besonderer Weise unserer Ibten und Gefallenen, der Opfer von Kriegen und Gewaltherrschaft. Zur Kranzniederlegung am Ehrenmal, unmittelbar nach dem Sonntagsgottesdienst, sind alle Bürgerinnen und Bürger unseres Dorfes eingeladen.
GÖRGESHAUSEN
Schi-Club Görgeshausen
Am Dienstag, dem 15.11.1988, führen wir unsere diesjährige Nacht Wanderung durch. Dazu laden wir alle Mitglieder und interessierte Nichtmitglieder herzlich ein. TYeffpunkt ist um 19.00 Uhr am Rathaus.
Grün-Weiß e.V. Görgeshausen
Das nächste Spiel von Grün-Weiß Görgeshausen ist am Sonntag, 13. November 1988, um 14.30 Uhr gegen Nombom in Görgeshausen.
HEILBERSCHEID
Eisbachtaler Sportfreunde
a) Jugend
Samstag, den 12.11.1988
13.45 Uhr E-Jgd.: Oberelbert-Eisbachtal in Oberelbert
14.30 Uhr C-Jgd.-Leistungsklasse: Eisbachtal-Puderbach in Nentershausen
16.30 Uhr B-Jgd.-Gruppenliga: Eisbachtal - Oberbieber in Nentershausen
Sonntag, den 13.11.1988
13.00 Uhr A-Jgd.-Verb.-Liga: BC Ahrweiler-Eisbachtal in Ahrweiler (nicht Bad Neuenahr)!
Das für Buß- und Bettag vorgesehene A-Jgd.-Spiel Eisbachtal- Andemach ist wegen des Aufenthaltes der. -A-Jugend*. y[ Rheinlandauswahl in Berlin auf Sonntag, den 18.12.88, 11.00 Uhr in Nentershausen verlegt worden.
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