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Nr. 41/88
BODEN
*cv »Deutsche Eiche« 1927 e.V. Boden A 15 Oktober 1988, kommt es in der Ahrbachhalle "ön 30 Uhr zum Lokalderby. Die Kampfgemeinschaft “ »Mannschaft aus Niederelbert.
schaft der KG Boden/Rübenach muß zum Aus- pfzuo Ringerclub Neuwied, dem Favoriten der Lan-
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hmals darauf aufmerksam gemacht, daß das Ju- ^ n0C ff dienstags von 18.00 bis ca. 19.45 Uhr stattfindet. Kinder aus den Nachbarorten trainieren bereits in 9 iten Platz finden. Selbstverständlich sind , unserer ausländischen Mitbürger willkommen, atischen und ringerischen Übungen der 5- bis werden von erfahrenen Übungsleitern überwacht.
heiligenroth
SV Heiligenroth e.V.
»enden Wochenende finden folgende Spiele statt: iTl6.10.l988
ir Heiligenroth II - Horbach II r« Ahrbach I - Heiligenroth I
mag muß die 1. Mannschaft in Ruppach-Goldhausen an-
uer sind zur Unterstützung unserer Mannschaften will- •2. Mannschaft)
Abt. Alte Herren Utag, 16.10.1988, erwarten wir unsere Sportfreunde aus
BQ.
16.00 Uhr in Heiligenroth. Auch zu diesem Spiel sind
Jugendfußball udE Jugend hat ihre Vorrunde bereits abgeschlossen, ade beginnt am 29.10.1988.
AUGST
EITELBORN Aus der Arbeit des Rates der Ortsgemeinde Eitelborn
Satzung über die Reinigungs-, Reinhaltungs- und fiumungspflicht öffentlicher Straßen und Wege in die g verwiesen.
[ug war den Ortsgemeinderäten die Zeitspanne vor der 1 dieneue Ortssatzungüber die Reinigung, Reinhaltung toeeräumung unserer Straßen durchzuarbeiten. Einst beschloß der Rat, die endgültige Beschlußfassung in ute Sitzung zu verweisen; somit wird ausreichend Bera
tend außerplanmäßige Ausgaben für 1987 genehmigt Matur waren die Beschlüsse, die zu früher verausgab- r m d außerplanmäßigen Kosten nachgeholt werden n.Diesen Mehrausgaben waren Einzelbeschlüsse im Jah- Jvorausgegangen.
[ r Dorf soll schöner werden, auch finanzieller Erfolg «Abschneiden unserer Gemeinde bei der Aktion »Unser Ischöner werden« hat sich auch finanziell gelohnt, lamahme am Kreis- und Bezirkswettbewerb sowie als Ip 6 gutß Plazierung(1. Platz in der Sonderklasse) konn-
I .meindekasse 2.400,- DM gutgeschrieben werden.
pichnung unserer Gemeinde mit der Urkundenverlei- P ^ 26.11.1988 in Hattert statt.
djagd für weitere 12 Jahre weiterverpachtet L e emer Weiterverpachtung der Waldjagd an den bis- t ® n bgegenstehen, sind und waren nicht vorhan-
,«at verwies vielmehr auf die nun schon seit mehr als 20 guten Verbindungen zwischen Ortsge-
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Aachen i
Bei seiner einstimmigen Entscheidung ging der Rat davon aus,
daß die bisher problemlose Zusammenarbeit auch in Zukunft fortgeführt wird.
Widersprüchen im Umlegungsverfahren »Buchenstück« abgeholfen
UmfangreichezusätzlicheBauarbeiten durch die Verlegungvon vorhandenen Erschließungsanlagen, die ungleich hohe Mehrkosten verursachen, unverhältnismäßig langer Zeitaufwand wäre nicht zu verhindern gewesen undnicht zuletztzu schaffende eingeengte Ausbaumöglichkeiten im Straßenbereich veranlaßten den Rat, den Widersprüchen einiger Anlieger im Umlegungsverfahren »Buchenstück« Rechnung zu tragen und den Bebauungsplan entsprechend zu ändern.
Hümmerich, Ortsbürgermeister
KADENBACH Einladung zur Sitzung der Jagdgenossenschaft Kadenbach
Am Mittwoch, dem 9.11.1988,19.00 Uhr findet im Bürgermeisteramt von Kadenbach eine Sitzung der Jagdgenossenschaft statt.
Tagesordnung
1. Neuwahl des Jagdvorstandes
2. Verschiedenes
Eingeladen und teilnahmeberechtigt sind die Grundstückseigentümer, die Eigentümer von bejagbaren Flächen in der Gemarkung Kadenbach sind. Bejagbare Grundstücke sind alle Eigentumsflächen, die nicht bebaut sind.
Bei Grundstücken, die mehreren Personen gehören, kann das Stimmrecht nur durch einen Bevollmächtigten ausgeübt werden. Jeder Jagdgenosse (Grundstückseigentümer) kann sich durch eine andere, mit schriftlicher Vollmacht versehene volljährige Person vertreten lassen (besonders zu beachten ist dies, wenn bei Eheleuten das Grundeigentum auf einen Ehepartner eingetragen ist.) Mehr als 3 Vollmachten darf kein Jagdgenosse in seiner Person vereinigen.
Ortsgemeinde Kadenbach Karbach, Jagdvarsteher
SIMMERN
öffentliche Bekanntmachung
Aufstellung des Bebauungsplanes »Oben aufm Hühnerberg« der Ortsgemeinde Simmem
Offenlage der Planunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB).
Der Ortsgemeinderat Simmem hat in seiner Sitzung am 3.8.1978 die Aufstellung des Bebauungsplanes »Oben aufm Hühnerberg« beschlossen. Zunächst wurde die vogezogene Bürgerbeteiligung nach § 2 a Abs. 1 und 2 des Bundesbaugesetzes (BBauG) und das Beteiligungsverfahren derTkäger öffentlicher Belange nach § 2 Abs. 5 BBauG durchgeführt. Im Rahmen des letztgenannten Verfahrens ergab sich, daß die Verbandsgemeinde Vallendar wegen fehlender Aufnahmekapazität die Entsorgung der Schmutzwasser nicht sicherstellen konnte, so daß das Bebauungsplanverfahren zunächst nicht fortgeführt wurde. Nachdem nunmehr die Ableitung der Schmutzwasser sichergestellt ist, wird das Bebauungsplanverfahren mit der Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB fortgeführt.
Der Entwurf des Bebauungsplanes einschließlich Ibxtfestset- zungen und Begründung sowie der Entwurf des Grünord- nungsplanes liegen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 24.10. bis 24.11.1988
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Konrad-Adenauer-Platz 8, 6430 Montabaur, während der Dienststunden (montags, mittwochs, donnerstags und freitags von 7.30 Uhr bis 12.46 Uhr und von 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr, dienstags von 7.30 Uhr bis 12.45 Uhr und von 13.30 Uhr bis 18.30 Uhr) sowie in den Diensträumen des Ortsbürgermeisters in Simmem während der ortsüblichen Dienststunden öffentlich aus.
Bedenken und Anregungen können während dieser Zeit bei der Verbandsgemeindeverwaltungund der Ortsgemeinde Simmern schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.
Das Plangebiet liegt im Gemarkungsteil »Oben aufm Hühnerberg« an der Gemarkungsgrenze zu Vallendar; das Plangebiet ist zudem aus der auf der nächsten Seite abgedruckten Skizze ersichtlich.
6411 Simmem, 10. Okt. 1988 Schneider, Ortsbürgermeister

