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Nr. 41/88

'T'. oungsgebiet ist in einem Auszug aus der Flur- S Aeiaen Bestandteil dieses Beschlusses bildet, derskenfltlich gemacht und erstreckt sich auf fol-

id^^^jjeüigenröth Grundbuchbezirk: Heiligen-

-Hvke-4/14, 8/4, 9/5,10/6,10/7,11/1,11/5,112/1, tfSs H4/1.115/4,116/1,118/1,119,120,121,

2l 2 3 123/1.126/1,4069/1,4070. i «Fall daß der Umlegungsausschuß für die Er- neder den beteiligten Grundeigentümern an der ET hnesmasse zustehenden Anteile von dem Verhält- K Flächen ausgeht, verlangt der Ortsgemeinderat UFlächenbeitrag gemäß § 68 Abs. 1 Baugesetzbuch

feihg team Umlegungsverfahren und Aufforderung / zur Anmeldung von Rechten

Ls BauGB sind im Umlegungsverfahren Beteiligte: lEiraitüiner der im Umlegungsgebiet gelegenen

^Inhaber e i n «* 1 im Grundbuch eingetragenen oder KhEintragung gesicherten Rechts an einem im Umle- eseebiet ge l og enen Grundstücks oder an einem das jfdstück belastenden Recht,

Inhaber eines nicht im Grundbuch eingetragenen Mht 9 an dem Grundstück oder an einem das Grund- ick belastenden Recht,

Anspruchs mit dem Recht auf Befriedigung aus dem

tndstück _ .

Rüchen Rechts, das zum Erwerb, Besitz oder zur Etzung des Grundstücks berechtigt oder den Verpflich- 1 a in der Nutzung des Grundstüdes beschränkt, i Ortsgemeinde Heiligenroth.

I Verbandsgemeinde Montabaur.

' r 3 . bezeichneten Personen werden zu dem Zeitpunkt «, in dem die Anmeldung ihres Rechts dem Umlegungs- ui3 zugeht. Die Anmeldtmg kann bis zur Beschlußfas- Iber den Umlegungsplan (§ 66 Abs. 1 BauGB) erfolgen, i Zweifel an einem angemeldeten Recht, so wird der [sausschuß dem Anmeldenden unverzüglich eine u, Glaubhaftmachung seines Rechts setzen, luchtlosem Ablauf der Frist ist er bis zur Glaubhaftma- i Rechts nicht mehr zu beteiligen (§ 48 Abs. 3

die aus dem Grundbuch nicht ersichtlich sind, aber zur g am Umlegungsverfahren berechtigen, sind binnen uat nach der Bekanntmachung des Umlegungsbe- !9 bei dem Umlegungsausschuß anzumelden.

Hechte erst nach Ablauf eines Monats angemeldet oder lauf der durch den Umlegungsausschuß gesetzten Frist t gemacht, so muß der Berechtigte die bisherigen Ver­bund Festsetzungen gegen sich gelten lassen, wenn igungsausschuß dies bestimmt, abereines im Grundbuch nicht ersichtlichen Rechts, das igung am Umlegungsverfahren berechtigt, muß die eines vor der Anmeldung eingetretenen Fristablaufs gen sich gelten lassen, wie der Beteiligte, dem gegen- =Frist durch Bekanntmachung zuerst in Lauf gesetzt list.

JfUgungs- und Veränderungssperre 151 BauG dürfen von der Bekanntmachung des Umle- jBschlusses bis zur Bekanntmachung der Unanfechtbar­es Umlegungsplanes (§ 71 BauG) im Umlegungsgebiet pt schriftlicher Genehmigung des Umlegungsausschus-

jGnmdstück geteilt oder Verfügungen über ein pdstück und über Rechte an einem Grundstück ge- Vereinbarungen abgeschlossen werden,

P e ®toem anderen ein Recht zum Erwerb, zur Nut- IS 0®!; Bebauung eines Grundstücks oder Grund- (Ksteus eingeräumt wird,

P® gegründet, geändert oder aufgehoben werden, iouche Veränderungen der Erdoberfläche oder we- ^steigernde sonstige Veränderungen der Ostücke vorgenommen werden,

oehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflich- r steigernde bauliche Anlagen errichtet oder | werden 6 ^ nt * erun 8 en solcher Anlagen vorgenom-

ppmgs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtige Ir, plagen errichtet oder geändert werden.

die vor dieser Bekanntmachung baurechtlich agt worden sind, Unterhaltungsarbeiten und die Hegemer bisher ausgeübten Nutzung werden von güngs- und Veränderungssperre nicht berührt.

IV. Vorbereitende Maßnahmen

Den Beauftragten der zuständigen Behörden ist gern. § 209 BauGB zur Vorbereitung der von ihnen nach diesem Gesetz zu treffenden Maßnahmen das Recht eingeräumt, alle dem Verfah­ren unterworfenen Grundstücke zu betreten, um Vermessun­gen, Abmarkungen, Bewertungen oder ähnliche Arbeiten aus­zuführen.

Beginn der vorbereitenden Maßnahmen wird rechtzeitig be­kanntgegeben.

V. Auslegung von Bestandskarte und Bestandsverzeichnis Die Bestandskarte und das Bestandsverzeichnis, in denen der Nachweis des Grundbuchs und Liegenschaftskatasters für alle Grundstücke des Umlegungsgebietes aufgeführt ist, liegen in der Zeit vom 25.10. bis 24.11.1988 bei der Verbandsgemeinde­verwaltung Montabaur, Zimmer 203, während der Dienststun­den öffentlich aus.

Eine Bekanntmachung des Umlegungsbeschlusses und ein Duplikat der Bestandskarte können im gleichen Zeitraum auch beim Ortsbürgermeister während der Sprechstunden eingese­hen werden.

Der Umlegungsbeschluß gilt am 17.10.1988 als bekanntge­macht.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen den Umlegungsbeschluß kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Wider­spruch ist bei dem Katasteramt, Schloßweg 6,5430 Montabaur als Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses der Ortsge­meinde Heiligenroth schriftlich oder zur Niederschrift zu erhe­ben.

Die Widerspruchsfrist (Satz 1) ist nur gewahrt, wenn der Wider­spruch noch vor dem Ablauf dieser Frist beim vorstehend ge­nannten Katasteramt eingegangen ist.

Montabaur, den 07. Oktober 1988

Vorsitzende des Umlegungsausschusses (S.) Reichling, Obervermessungsrat (Skizze hierzu siehe nächste Seite)

Verloren - gefunden

Im Gemeindebereich wurden diverse Schlüssel gefunden. Unter anderem wurde ein Schlüsselring mit zwei neuen Autoschlüs­seln der Marke »Ford« abgegeben. Die Fundsachen können wäh­rend der Sprechstunden im Bürgermeisteramt abgeholt werden, außerdem wurde auf dem Waldweg zur Ahrbach-Mühle ein Plüschtier »Alf« gefunden.

Zerfas, Ortsbürgermeister

9

was»wo

Busfahrplan zum Seniorennachmittag der Verbandsgemeinde Montabaur am 21.10.1988 in der Augsthalle Neuhäusel XI 14.10 Uhr Boden, Schulbushaltestelle 14.16 Uhr Ruppach, Kirche 14.15 Uhr Goldhausen, Bergmannsklause 14.25 Uhr Heiligenroth, Feuerwehrhaus Rückfahrt gegen 18.00 Uhr ab Augsthalla Deutsches Rotes Kreuz

Die Kleidersammlung des Deutschen Roten Kreuzes findet am Samstag, dem 22.10.1988, ab 8.00 Uhr statt. Die Bevölkerung wird gebeten, die Kleidersäcke erst morgens gegen 8.00 Uhr an die Straßen zu stellen. Siehe Bericht unter Vereine und Ver­bände.

RUPPACH-GOLDHAUSEN

MGV »Cäciüa« Ruppach Goldhausen 85 Jahre Jubiläumskonzert

am 15.10.1988,20.00 Uhr in der Turnhalle Ruppach-Goldhausen. Teilnehmer. Musikfreunde »St. Beatus« Koblenz MGV »Cäcilia« Ruppach-Goldhausen Rock + Poesie Synchronidty Armin + Juan.

Konzert Freitag, den 14.10.1988, um 20.00 Uhr in der Turnhalle Ruppach-Goldhausen

MGV »Cäcilia« Ruppach-Goldhausen PROGRAMM

Freitag, 14.10.1988, 20.00 Uhr

Rock und Poesie mit der Band Synchronicity und dem Lieder­macherduo Armin und Juan Samstag, 15.10.1988,20.00 Uhr

Chor- und Orchesterkonzert mit dem Orchester »Musikfreunde St. Beatus« Koblenz und dem »MGV Cäcilia« Ruppach- Goldhausen

Sonntag, 16.10.1988, nach dem Gottesdienst musikalischer Frühschoppen mit dem MGV aus Ennerich und den Westerwälder Muikanten.

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