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Nr. 40/88

sind. Würden die Übeltäter es im übrigen begrüßen, wenn das eigene Gefährt entwendet

NENTERSHAUSEN öffentliche Bekanntmachung

Bebauungsplan »Ortsmitte« der Ortsgemeinde Nentershausen Inkrafttreten gemäß § 12 des Baugesetzbuches (BauGB)

Bebauungsplan

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o Ortsgemeinderat Nentershausen am 26.05.1988 als Satzung beschlossene Bebauungsplan »Ortsmitte« wurde der Kreis- Pgdes Westerwaldkreises gemäß § 11 BauGB angezeigt.

pverwaltung hat am 14.09.1988 (Az. 6A/60, 610-13) erklärt, daß der Bebauungsplan Rechtsvorschriften nicht verletzt. ®ng wurde die Aufnahme von gestalterischen Festsetzungen in den Bebauungsplan gern. § 86 Abs. 5 der Landesbauord-

r^jpP^unterlagen können bei der VerbandsgemeindeverwaltungMontabaur, Bauamt, Konrad-Adenauer-Platz 8, Zim- I'enniTu ° nta b aur während der Dienststunden (montags, mittwochs, donnerstags und freitags von 7.30 - 12.45 Uhr und | ' üö ^° r sowie dienstags von 7.30 -12.45 und 13.30 -18.30 Uhr) von jedermann eingesehen werden.

Rr ii ^ er den Inhalt des Bebauungsplanes bzw. der Bebauungsplanänderung/-erweiterung Auskunft verlangen. Idara ^ f^tmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.

Lj^gewiesen, daß die Verletzung der in § 214 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschrif- iL* l, ist. wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde

pfflacht worden ist.