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Montabaur

Seite 14

öffentliche Bekanntmachung

Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes »Auf der Nörr« der Ortsgemeinde Girod für die Grundstücke Flur 1, Flurstücke 380,381/1,382,383,371,372,373 tlw. gemäß § 13 desBaugesetz- buches (BauGB)

Bekanntmachung gemäß § 12 des Baugesetzbuches (BauGB). Der Ortsgemeinderat von Girod hat in seiner Sitzung am 31.05.1988 die vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes »Auf der Nörr« gemäß § 13 BauGB beschlossen.

Die Änderung hat zum Inhalt:

1. Die öffentliche Grünfläche im nördlichen Bereich der Grundstücke Nr. 380, 381/1, 382 und 383 wird auf ca. 9 m Breite reduziert und die überbaubare Fläche entsprechend erweitert.

2. Die öffentliche Grünfläche im östlichen Bereich der Grund­stücke 371,372 und ein Tfeil der Grünfläche im Bereich des Grundstückes 373 wird herausgenommen (insgesamt ca. 170 qm) und die überbaubare Fläche erweitert.

Die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises hat gegen die vor­stehende Satzung gemäß § 24, Äbs. 2 GemO keine Bedenken er­hoben.

Die Bebauungsplan/-änderungs/-erweiterungsunterlagen kön­nen bei der VerbandsgemeindeverwaltungMontabaur, B auamt, Konrad-Adenauer-Platz 8, Zimmer 219, 6430 Montabaur wäh­rend der Dienststunden (montags, mittwochs, donnerstags und freitags von 7.30 -12.45 Uhr und 13.30 -16.00 Uhr sowie diens­tags von 7.30 -12.45 und 13.30 -18.30 Uhr) von jedermann einge­sehen werden.

Jedermann kann über den Inhalt des Bebauungsplanes bzw. der Bebauungsplanänderung/-erweiterung Auskunft verlangen. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft. Es wird darauf hingewiesen, daß die Verletzung der in § 214 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvor­schriften dann unbeachtlich ist, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist.

Mängel der Abwägung sind ebenfalls unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von sieben Jahren seit dieser Bekanntmachung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind.

Der Sachverhalt, der die Verletzung von Verfahrens- und Form­vorschriften oder den Mangel der Abwägung begründen soll, ist darzulegen.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 B auGB über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan eintretenden Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.

§ 44 Abs. 3 BauGB (Auszug)

Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlan­gen, wenn die in den §§ 39 bis 42 bezeichneten Vermögensnach­teile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs da­durch herbeiführen, daß er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt.

§ 44 Abs. 4 BauGB:

Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Abs. 3 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.

§ 24 Abs. 6 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) (Aus­zug)

Eine Verletzung der Bestimmungen über

1. Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1) und

2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Ge­meinderates (§ 34) ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb ei­nes Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber der Gemeinde­verwaltung geltend gemacht worden ist.

Girod, 22.09.1988 Hannappel, Ortsbürgermeister

Geldbetrag gefunden

Von einem 9-jährigen Mädchen wurde ein Geldbetrag als Fund­sache auf dem Bürgermeisteramt abgegeben. Der Verlierer kann denselben gegen entsprechenden Eigentumsnachweis während der Dienststunden auf dem Bürgermeisteramt abholen.

GROSSHOLBACH Flaggen für Großholbach

Anläßlich der 750-J ahrfeier hatte die Ortsgemeii, mit dem Wappen von Großholbach herstellen lassen n 11 gen sind nun restlos vergriffen. 1(8

In der letzten Zeit wird jedoch immer wieder nach ein Flagge nachgefragt, insbesondere viele Neubürger yj 611 fes möchten ihr Wohnhaus an Festtagen gerne befla** Die Ortsgemeinde ist bereit, erneut einen Auftrag lungzu geben. Um einen annehmbaren Preis erzielen J ist es jedoch erforderlich, daß mindestens 50 Intem,!!! sammenkommen. Ab einer Bestellmenge von 50 Sty2 Preis etwa 60,00 DM betragen. *

Interess Röther.

Fundsachen

1. Herrenfahrrad, Farbe: Silber, Marke: »Hanseatic«

2. grüne Mülltonne

Die Eigentümer mögen sich bitte beim Ortsbürg den. Übrigens: »Die Kameraden«, die in der Nacht vonS« dem 24.09.1988 auf Sonntag, den 25.09.1988 ihrUnwesay ben haben, brauchen sich nicht zu wundem, wenn die digten Strafanzeige wegen Diebstahl und Sachbeschädi stattet haben. Es muß mit aller Deutlichkeit daraufh: sen werden, daß es sich bei diesen Aktionen nicht um t Scherze, sondern um Straftaten handelt, chen Nr. 1 und 2 wurden weitere Sachen ent wendet unM digt. Es müßte sich in der Zwischenzeit henungespn ben, daß die meisten Mitbürgerinnen und Mitbürger^ sinnlose Zerstörungswut nicht mehr bieten lassen und# reit sind, Täter namentlich zu benennen, wenn sie nicht, die Geschädigten sind. Würden die Übeltäter esünübr grüßen, wenn das eigene Gefährt entwendet und i würde?

Röther, Ortsbürgermeister

NIEDERERBACH öffentliche Bekanntmachung

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Niedere^ det am

Freitag, dem 7. Oktober 1988, um 20.00 Ub in der Dorfgemeinschaftshalle statt. Tägesordnung I. öffentliche Sitzung

1. Genehmigung der Sitzung des Rates vom (

2. Beratung und Beschlußfassung über die Erroite Straßenbeleuchtung »Am Asberg«

3. Beratungund BescMußfassungüber den Wirtsch^ Fällungsplan 1989 und Bekanntgabe der Betrieb nisse für das Haushaltsjahr 1987

4. Beratung und Beschlußfassung über die Ausb nes Wirtschaftsweges

5. Kenntnisnahme von imerheblichen über- und £ mäßigen Ausgaben für das Haushaltsjahr 1981

6. Zust immung zur Leistung erheblicher über- unc planmäßiger Ausgaben für das Haushaltsjahr lWi

7. Verschiedenes

II. Nichtöffentliche Sitzung:

1. Auftragsvergabe

2. Zuschußantrag

3. Beitragsangelegenheit

4. Verschiedenes Niedererbach, 26.09.1988 Zey, Ortsbürgermeister

Anliegerversammlung für das Baugewj »»Hehlberg«« in Niedererbach

Die Ortsgemeinde beabsichtigt, im Spätherbst 19# ßen im Baugebiet »Hehlberg« ausbauen zu lassen.

In der Anliegerversammlung im Herbst 1987 war sicht der Ortsgemeinde mit den Betroffenen schone® kutiert worden.

Um die Ausbauart,den Zeitablauf etc. werden die Grundstückseigentümer für

Dienstag, den 11. Oktober 1988,20.00 Uhr ins Sportlerheim, Waldstraße, zu einem Information»! ein geladen.

Zey, Ortsbürgermeister