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Helfer am Bau richtig versichern
pbw. Viele Bauherren bekommen tatkräftige Unterstützung von Verwandten, Freunden und Bekannten, die zum Nulltarif mauern, dachdecken, verputzen, tapezieren... Doch auf manchen Häuslebauer, der sich so helfen läßt, wartet nach vollendetem Werk eine herbe Überraschung: eine Rechnung von der Berufsgenossenschaft. Wie die Landesbausparkasse (LBS) mitteilt, muß auch ein Bauherr, der seinen Bau selbst in die Hand nimmt, die Arbeitskräfte, die auf seiner
Baustelle tätig sind, bei der Berufsgenossenschaft anmelden und für sie Versicherungsbeiträge abführen. Unfälle sind nämlich schnell passiert - vor allem, wenn auch Amateure am Werk sind. Werden die Helfer bezahlt, dann richten sich die Beiträge nach der Lohnsumme. Der Bauherr muß dafür Arbeitsstunden und Löhne aufschreiben. Aber auch wenn die Helfer umsonst arbeiten, ist die Berufsgenossenschaft dabei. Der Gegenwert ihrer Arbeitsleistung wird geschätzt - daraus errechnet sich dann die Beitragshöhe. Nach Auskunft der LBS sind Helfer nur dann beitragsfrei versichert, wenn
- ihre Hilfe unentgeltlich ist,
- das Bauvorhaben öffentlich gefördert oder steuerbegünstigt ist, und
- der Eigenleistungs-Anteil mindestens 1,5 Prozent der Baukosten beträgt.
Träger der Unfall Versicherung sind dann allerdings nicht mehr die Berufsgenossenschaften, sondern die Gemeinde-Unfallversicherungsverbände. Foto: LBS/pbw
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