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Nr. 37/88

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Helfer am Bau richtig versichern

pbw. Viele Bauherren bekommen tatkräftige Unterstützung von Verwandten, Freunden und Be­kannten, die zum Nulltarif mau­ern, dachdecken, verputzen, tape­zieren... Doch auf manchen Häuslebauer, der sich so helfen läßt, wartet nach vollendetem Werk eine herbe Überraschung: eine Rechnung von der Berufs­genossenschaft. Wie die Landes­bausparkasse (LBS) mitteilt, muß auch ein Bauherr, der seinen Bau selbst in die Hand nimmt, die Arbeitskräfte, die auf seiner

Baustelle tätig sind, bei der Berufsgenossenschaft anmelden und für sie Versicherungsbeiträge abführen. Unfälle sind nämlich schnell passiert - vor allem, wenn auch Amateure am Werk sind. Werden die Helfer bezahlt, dann richten sich die Beiträge nach der Lohnsumme. Der Bauherr muß dafür Arbeitsstunden und Löhne aufschreiben. Aber auch wenn die Helfer umsonst arbeiten, ist die Berufsgenossenschaft dabei. Der Gegenwert ihrer Arbeitsleistung wird geschätzt - daraus errechnet sich dann die Beitragshöhe. Nach Auskunft der LBS sind Helfer nur dann beitragsfrei versichert, wenn

- ihre Hilfe unentgeltlich ist,

- das Bauvorhaben öffentlich ge­fördert oder steuerbegünstigt ist, und

- der Eigenleistungs-Anteil min­destens 1,5 Prozent der Baukosten beträgt.

Träger der Unfall Versicherung sind dann allerdings nicht mehr die Berufsgenossenschaften, sondern die Gemeinde-Unfallversicherungs­verbände. Foto: LBS/pbw

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