HiBWtaur
Seite 17
Nr. 36/88
ELBERTGEMEINDEN
NIEDERELBERT
Kirmes in Niederelbert!
Mitbürgerinnen und Mitbürger!
^bia 12. September feiern wir in diesem J ahr in Niedereller Kirchenweihfest.
lenken an die Weihe unserer Pfarrkirche im Jahre 1910 wir dieses Fest als Heimatfest des Jahres.
Kinnes im Verbandsgemeindebereich ist für viele un- Nachbam ein Anlaß, sich unter dem Elberter Kirmes- 1 1 treffen. An Stelle einer fehlenden Kirmesgesellschaft ffiesem Jahre die Freiwillige Feuerwehr dankenswerteres Protektorat für die Festtage übernommen, und Ihren Gästen darf ich für die Festtage viel Vergnügen _ ien.
livald Hübinger, Ortsbürgermeister
{ öffentliche Bekanntmachung
Uegung der Vorschlagsliste für die Schöffenwahl (Geschäftsjahre 1989 bis 1992) vom Ortsgemeinderat beschlossene Vorschlagsliste zur idei Schöffen im Amtsgerichtsbezirk Montabaur für die Bschä/tsjahre 1989 bis 1992 liegt gern. § 36 Abs. 2 GVG in der ä it vom 12. September 1988 bis 18. September 1988 zu jeder- rhiiuli IsBJefjinsicht beim Ortsbürgermeister und darüber hinaus '‘Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, 206, während der Dienststunden aus. die Vorschlagsliste kann binnen einer Woche, gerechnet iHe der Auslegungsfrist, schriftlich oder zu Protokoll mit indung Einspruch erhoben werden, daß in die Vor- ste Personen auf genommen wurden, die nach § 3 2 GVG lufgenommen werden durften oder nach §§ 33 und 34 GVG ^ausgenommen werden sollten. aSbert, 6.9.88
täbinger, Ortsbürgermeister
OBERELBERT
■J
T^ftemeinde hat die möglichen Sicherungsmaßnahmen 0111 Thich beim Sportplatz getroffen seiner Sitzung am 5. August 1988 befaßte sich der Ortsge- at Oberelbert mit einer Unterschriftenliste, die das D a- ym 12. April 1988 trägt und am 20. Juli 1988 bei der Ver- “jmeindeverwaltungin Montabaur eingegangen ist. Dar- irdauf den Unfall verwiesen, der am 31.3.88 in dem Weiher _ derspielplatz (Nähe Sportplatz) eingetreten ist, und zweijähriges Kind fast ertrunken wäre. In dieser Un- jpl^ftenliste werden Sicherungsmaßnahmen von der Orts- linde gefordert.
ler Sitzung des Ortsgemeinderates wies Ortsbürgermeister 'ald Weyand darauf hin, daß nach einem Unfall im Jahr 1982 ohlaer Versicherungsverband für Gemeinden- und Gemein- bände als auch der Gemeindeunfallversicherungsverband galtet worden sind und von den Fachleuten dieser Ver- ISicherungsmaßnahmen vorgeschlagen wurden. Die einde hat seinerzeit in Abstimmung mit Versiche- yerband und Gemeindeunfallversicherungsverband den sraBfeich mit dicken Steinen so befestigt, daß ein Hineinglei- ■aden tieferen Bereich nicht möglich ist. Weitergehende Si- »nmrämaßnahmen wie z. B. eine Umzäunung des Tbiches ■■(len (seinerzeit diskutiert, von den Fachleuten aber verwor- weusieihrerseits wieder Gefahren für spielende Kinder her- .,^ nnten - Insbesondere war man der Auffassung, daß jj||wäunen der Anlage nicht zweckmäßig ist.
30163giP*p* s gemeiiiderat war - nachdem Ortsbürgermeister Wey- uT. ^^^P^benden Schreiben verlesen hatte - einstimmig Bd fhrl? 3Un ^’ seitens der Ortsgemeinde alle möglichen ^Jpckmäßigen Sicherungsmaßnahmen ergriffen worden
»flichtS V6 rM , ^ eS ^ ^* esem Zusammenhang auf die Aufsichts- ^^er Eltern für Kleinkinder. Es sei nicht zu verantworten, j Kindergarten alter oder noch jünger unbeauf-
61 und nur unter der Aufsicht anderer Kinder an dieser I
jrson, im 1 ^'
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Anlage spielen zu lassen. Der Ortsgemeinderat forderte die Eltern auf, Kleinkinder nicht ohne Aufsicht Erwachsener in diesem Bereich spielen zu lassen. Die Tteichanlage wurde seinerzeit bewußt als Angebot für ältere Kinder, aber auch zur Steigerung des Freizeitwertes in der Ortsgemeinde Oberelbert geschaffen. Sie ist bei zweckgerechter Benutzung völlig imgefährlich und soll deshalb nach dem Willen des Ortsgemeinderates nicht verändert werden.
öffentliche Bekanntmachung
Auslegung der Vorschlagsliste für die Schöffenwahl (Geschäftsjahre 1989 bis 1992)
Die vom Ortsgemeinderat beschlossene Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffen im Amtsgerichtsbezirk Montabaur für die Geschäftsjahre 1989 bis 1992 liegt gern. § 36 Abs. 2 GVG in der Zeit vom 12. September 1988 bis 18. September 1988 zu jedermanns Einsicht beim Ortsbürgermeister und darüber hinaus bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, Zimmer 205, während der Dienststunden aus.
Gegen die Vorschlagsliste kann binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auslegungsfrist, schriftlich oder zu Protokoll mit der Begründung Einspruch erhoben werden, daß in die Vorschlagsliste Personen auf genommen wurden, die nach § 3 2 GVG nicht auf genommen werden durften oder nach §§ 33 und 34 GVG nicht ausgenommen werden sollten.
Oberelbert, 5.9.88 Weyand, Ortsbürgermeister
95jähriges Bestehen des Männergesangsvereins iiLiederkranz« Oberelbert
Der Männergesangverein »Liederkranz« Oberelbert feiert vom Freitag, dem 16. September 88 bis Sonntag, den 18. September 88 sein 95jähriges Bestehen.
Im Namen aller Mitbürger von Oberelbert darf ich unserem Gesangverein zu diesem stolzen Jubiläum die herzlichsten Glückwünsche übermitteln.
Chorgesang ist eine Ausdrucksform die jeder versteht. Er beruht auf Zusammenklang und schafft Harmonia Er bietet daher einen notwendigen Ausgleich für Mißklänge, die das Leben leider begleiten. Chorgesang-sollte daher nicht nur gehört also passiv auf genommen werden, er sollte auch aktiv gepflegt werden.
Daß die Gründer des Männergesangvereins »Liederkranz» Oberelbert dies erkannt haben und daß über 95 Jahre nun Oberelberter Bürger nach dieser Erkenntnis gehandelt haben, bleibt ein Verdienst, für den man dankbar sein kann.
Gerade in unserer hektischen Zeit ist es erfreulich, daß Männer zur Pflege des Chorgesanges und des deutschen Liedes einen erheblichen Tbil ihrer Freizeit opfern, um dieses alte Kulturgut zu bewahren und der Jugend weiterzugeben.
Aus diesem Grunde gebührt heute allen Sängern, die dem Verein seit vielen Jahren die Tfreue halten - und der Vereinsführung für ihr stetes Engagement - mein besonderer Dank.
Dank und Anerkennung aber auch für ihre Mitwirkung bei vielen Anlässen, bei Festen und Veranstaltungen der Gemeinde! Möge unser Männergesangverein viele weitere Jahre blühen, wachsen und gedeihen zu unser aller und seiner eigenen Freude! Ich hoffe; daß die Festtage, an denen sich die gesamte Dorfgemeinschaft beteiligt, harmonisch und würdig verlaufen.
Allen auswärtigen Sangesfreunden und Gästen entbiete ich ein herzliches Willkommen und wünsche Ihnen allen angenehme Stunden in unserer Gemeinschaft.
Den Mitbürgerinnen und Mitbürgern unserer Gemeinde wünsche ich Stunden der Freude und Geselligkeit.
Oswald Weyand, Ortsbürgermeister
Verkauf eines Wohnhauses in Oberelbert Die Ortsgemeinde Oberelbert verkauft das ehemalige Lehrerwohnhaus in Oberelbert zum Preis von 260.000,00 DM VB. In dem Gebäude befinden sich zwei abgeschlossene Wohnungen mit einer Nutzfläche von jeweils 80 qm sowie zwei Garagen. Nähere Informationen durch Ortsbürgermeister Weyand, Oberelbert, Tbl. 02608/595 oder Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Zimmer 114 a, Tbl. 02602/126195.
WELSCHNEUDORF Öffentliche Bekanntmachung
Auslegung der Vorschlagsliste für die Schöffenwahl (Geschäftsjahre 1989 bis 1992)
Die vom Ortsgemeinderat beschlossene Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffen im Amtsgerichtsbezirk Montabaur für die Geschäftsjahre 1989 bis 1992 liegt gern. § 36 Abs. 2 GVG in der

