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Nr. 36/88
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19 q 1988 Chorprobe um 18.45 Uhr, Donnerstag,
)8 Chorprobe um 21.00 Uhr. Am Montag, 19.8.1988, Chorprobe aus.
TM »Zur Dorfschänke 73«; Hübingen «tag 10. Sept. 1988, spielen wir in Nassau gegen Die- itloielbegmn 15-00 Uhr. Wir treffen uns bereits um 13.30 ßEr üfschgelegenheiten nach dem Spiel sind in Nassau vor-
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öffentliche Bekanntmachung
blegung der Vorschlagsliste für die Schöffenwahl " (Geschäftsjahre 1989 bis 1992) vom Ortsgemeinderat beschlossene Vorschlagsliste zur >1 der Schöffen im Amtsgerichtsbezirk Montabaur für die Äsjahre 1989 bis 1992 liegt gern. § 36 Abs. 2 GVG in der tvSn 12. September 1988 bis 18. September 1988 zu jeder- sIS insicht beim Ortsbürgermeister und darüber hinaus .jr'Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, ner 205, während der Dienststunden aus.
|ie Vorschlagsliste kann binnen einer Woche, gerechnet de der Auslegungsfrist, schriftlich oder zu Protokoll mit _ jriindung Einspruch erhoben werden, daß in die Vor- chlagSiste Personen auf genommen wurden, die nach § 32 GVG licht auf genommen werden durften oder nach §§33 und 34 GVG icht aufgenommen werden sollten, d, Ortsbürgermeister
GÖRGESHAUSEN öffentliche Bekanntmachung
Regung der Vorschlagsliste fUr die Schöffenwahl (Geschäftsjahre 1989 bis 1992) vom Ortsgemeinderat beschlossene Vorschlagsliste zur Sr Schöffen im Amtsgerichtsbezirk Montabaur für die chäftsjahre 1989 bis 1992 liegt gern. § 36 Abs. 2 GVG in der ^om 12. September 1988 bis 18. September 1988 zu jeder- fcfEinsicht beim Ortsbürgermeister und darüber hinaus Ri der IVerbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, ““ Der .206, wahrend der Dienststunden aus.
|ie Vorschlagsliste kann binnen einer Woche, gerechnet »Ende der Auslegungsfrist, schriftlich oder zu Protokoll mit Eründung Einspruch erhoben werden, daß in die Vorigste Personen auf genommen wurden, die nach § 3 2 GVG |icht auf genommen werden durften oder nach §§33 und 34 GVG Ücht aufgenommen werden sollten.
, 5.9.88
*, Ortsbürgermeister
GÖRGESHAUSEN
öffentliche Bekanntmachung EINLADUNG
pnächste Sitzung des Ortsgemeinderates Görgeshausen fin- “ Mittwoch, 14. September 1988 um 20.00 Uhr im Rathaus
Ordnung: jtUche Sitzung
itung und Beschlußfassung über die Einrichtung ei- rarkehrsabhängig gesteuerten Ampelanlage an der 'ißzer Straße.
une von imerheblichen über- und außerplan- k, 7 — 3 8 fl ben für das Haushaltsjahr 1987
um oÜ 3 ,P unun 8 z u erheblichen über- und außerplanmäßi-
gn^usgaben für das Haushaltsjahr 1987 * 5 ?eute Beratung und Beschlußfassung über die Sanie- iwJ SS Leichenhallendaches.
, atua 8 und Beschlußfassung über die An- 6mer uluhtrischen Läuteanlage.
11 ° n ü ^ >er ^ ^ mrüstun 8 der Straßenbeleuch-
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7. Verschiedenes, Bekanntgaben II. Nichtöffentliche Sitzung:
1. Verschiedenes, Bekanntgaben Görgeshausen, 5.9.88 Illenseer, Ortsbürgermeister
GROSSHOLBACH öffentliche Bekanntmachung
Auslegung der Vorschlagsliste für die Schöffenwahl (Geschäftsjahre 1989 bis 1992)
Die vom Ortsgemeinderat beschlossene Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffen im Amtsgerichtsbezirk Montabaur für die Geschäftsjahre 1989 bis 1992 liegt gern. § 36 Abs. 2 GVG in der Zeit vom 12. September 1988 bis 18. September 1988 zu jedermanns Einsicht beim Ortsbürgermeister und darüber hinaus bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, Zimmer 205, während der Dienststunden aus.
Gegen die Vorschlagsliste kann binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auslegungsfrist, schriftlich oder zu Protokoll mit der Begründung Einspruch erhoben werden, daß in die Vorschlagsliste Personen auf genommen wurden, die nach § 3 2 GV G nicht auf genommen werden durften oder nach §§ 33 und 34 GVG nicht aufgenommen werden sollten.
Großholbach, 5.9.1988 Röther, Ortsbürgermeister
HEILBERSCHEID Öffentliche Bekanntmachung
Auslegung der Vorschlagsliste für die Schöffenwahl (Geschäftsjahre 1989 bis 1992)
Die vom Ortsgemeinderat beschlossene Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffen im Amtsgerichtsbezirk Montabaur für die Geschäftsjahre 1989 bis 1992 liegt gern. § 36 Abs. 2 GVG in der Zeit vom 12. September 1988 bis 18. September 1988 zu jedermanns Einsicht beim Ortsbürgermeister und darüber hinaus bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, Zimmer 205, während der Dienststunden aus.
Gegen die Vorschlagsliste kann binnen einer Woche, gerechnet vomEnde der Auslegungsfrist, schrif tlich oder zu Protokoll mit der Begründung Einspruch erhoben werden, daß in die Vorschlagsliste Personen auf genommen wurden, die nach § 32 GVG nicht auf genommen werden durften oder nach §§33 und 34 GVG nicht aufgenommen werden sollten.
Heilberscheid, 5.9.1988 Reichwein, Ortsbürgermeister
NENTERSHAUSEN Öffentliche Bekanntmachung
Auslegung der Vorschlagsliste für die Schöffenwahl (Geschäftsjahre 1989 bis 1992)
Die vom Ortsgemeinderat beschlossene Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffen im Amtsgerichtsbezirk Montabaur für die Geschäftsjahre 1989 bis 1992 liegt gern. § 36 Abs. 2 GVG in der Zeit vom 12. September 1988 bis 18. September 1988 zu jedermanns Einsicht beim Ortsbürgermeister und darüber hinaus bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, Zimmer 206, während der Dienststunden aus.
Gegen die Vorschlagsliste kann binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auslegungsfrist, schriftlich oder zu Protokoll mit der Begründung Einspruch erhoben werden, daß in die Vorschlagsliste Personen auf genommen wurden, die nach § 32 GVG nicht auf genommen werden durften oder nach §§33 und 34 GVG nicht auf genommen werden sollten.
Nentershausen, 5.9.1988 Perne, Ortsbürgermeister
NIEDERERBACH Öffentliche Bekanntmachung
Auslegung der Vorschlagsliste für die Schöffenwahl (Geschäftsjahre 1989 bis 1992)
Die vom Ortsgemeinderat beschlossene Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffen im Amtsgerichtsbezirk Montabaur für die Geschäftsjahre 1989 bis 1992 liegt gern. § 36 Abs. 2 GVG in der Zeit vom 12. September 1688 bis 18. September 1988 zu jedermanns Einsicht beim Ortsbürgermeister und darüber hinaus bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, Zimmer 205, während der Dienststunden aus.

