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Montabaur

Seite 12

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10.30 Uhr A-Jugend: JSG Ahrbach - JSG Bad Ems 13.00 Uhr II. Mannschaft: TUS Ahrbach II -TbS Montabaur II 16.00 Uhr I. Mannschaft: TUS Ahrbach I - SVG Steinefrenz II Mittwoch, 14.9.1988

18.16 Uhr I. Mannschaft: SV Horbach I - TUS Ahrbach I

Pfarrgemeinde Ruppach-Goldhausen Im Auftrag des Katholischen Bildungswerkes Westerwald fin­det im Pfarrzentrum ein Bibelabend statt. Alle, die das Buch der Bücher noch wichtigund zeitgemäß finden, treffen sich am Don­nerstag, 16. September 1988, um 20.00 Uhr. Besprochen wirdein Tfext aus dem Markus-Evangelium.

Zur Vorbereitung des Gemeindebriefes IV788 treffen sich die Mitglieder des Öffentlichkeitsausschusses amMontag, 12. Sep­tember 1988, um 20.00 Uhr im Pfarrzentrum. Wer Interesse an der Mitarbeit und an der Herstellung des Gemeindebriefes hat, ist herzlich eingeladen.

EITELBORN

öffentliche Bekanntmachung

Auslegung der Vorschlagsliste für die Schöffenwahl (Geschäftsjahre 1989 bis 1992)

Die vom Ortsgemeinderat beschlossene Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffen im Amtsgerichtsbezirk Montabaur für die Geschäftsjahre 1989 bis 1992 liegt gern. § 36 Abs. 2 GVG in der Zeit vom 12. September 1988 bis 18. September 1988 zu jeder­manns Einsicht beim Ortsbürgermeister und darüber hinaus bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, Zimmer 206, während der Dienststunden aus.

Gegen die Vorschlagsliste kann binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auslegungsfrist, schriftlich oder zu Protokoll mit der Begründung Einspruch erhoben werden, daß in die Vor­schlagsliste Personen auf genommen wurden, die nach § 3 2 GVG nicht auf genommen werden durften oder nach §§ 33 und 34 GVG nicht aufgenommen werden sollten.

Eitelbora, den 6.9.1988 Hümmerich, Ortsbürgermeister

KADENBACH öffentliche Bekanntmachung

Auslegung der Vorschlagsliste für die Schöffenwahl (Geschäftsjahre 1989 bis 1992)

Die vom Ortsgemeinderat beschlossene Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffen im Amtsgerichtsbezirk Montabaur für die Geschäftsjahre 1989 bis 1992 liegt gern. § 36 Abs. 2 GVG in der Zeit vom 12. September 1988 bis 18. September 1988 zu jeder­manns Einsicht beim Ortsbürgermeister und darüber hinaus bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, Zimmer 206, während der Dienststunden aus.

Gegen die Vorschlagsliste kann binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auslegungsfrist, schriftlich oder zu Protokoll mit der Begründung Einspruch erhoben werden, daß in die Vor­schlagsliste Personen auf genommen wurden, die nach § 3 2 GVG nicht auf genommen werden durften oder nach §§33 und 34 GVG nicht auf genommen werden sollten.

Kadenbach, den 5.9.1988 Karbach, Ortsbürgermeister

NEUHÄUSEL öffentliche Bekanntmachung

Auslegung der Vorschlagsliste für die Schöffenwahl (Geschäftsjahre 1989 bis 1992)

Die vom Ortsgemeinderat beschlossene Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffen im Amtsgerichtsbezirk Montabaur für die Geschäftsjahre 1989 bis 1992 liegt gern. § 36 Abs. 2 GVG in der Zeit vom 12. September 1988 bis 18. September 1988 zu jeder­manns Einsicht beim Ortsbürgermeister und darüber hinaus bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, Zimmer 206, während der Dienststunden aus.

Gegen die Vorschlagsliste kann binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auslegungsfrist, schriftlich oder zu Protokoll mit der Begründung Einspruch erhoben werden, daß in die Vor- :sliste Perso:

nicht auf genommen werden durften oder nach §§ 33^. nicht aufgenommen werden sollten.

Neuhäusel, den 5.9.1988 Hümmerich, Ortsbürgermeister

Sprechstunde der Ortsgemeindeverwaltung ver|. Wegen anderweitiger terminlicher Inanspruchnahn« bürgermeisters wird die Sprechstunde der Ortsgei waltung am Montag, 12. September 1988, auf Dienstag tember 1988, von 18.00 -19.30 Uhr verlegt. ^ Hümmerich, Ortsbürgermeister

Verloren - gefunden Bei der Ortsgemeindeverwaltung Neuhäusel wurdenjJ Zeit folgende Fundsachen abgegeben: f

verschiedene Schlüssel, 1 kleines Täschchen mit einen] trag, 1 Brille.

Die Verlierer können die Fundsachen bei entspreche], gentumsnachweis bei der Ortsgemeindeverwaltung |y abholen.

Hümmerich, Ortsbürgermeister

öffentliche Bekanntmachung

Änderung des Bebauungsplanes »MontabaurerStn Änderung und Erweiterung« der Ortsgemeinde M Veröffentlichung des Änderungsbeschlussea | gemäß § 2 Abs. 1 + 4 des Baugesetzbuches ( Der Ortsgemeinderat Neuhäusel hat in seiner Sitni 4.8.1988 folgende Änderungen des Bebauungspl an« .) baurer Straße - Änderung und Erweiterung« beschlos

Die im östlichen Planbereich vorgesehene Stichst wird

- in einer Breite von 6,00 m

- in verkehrsberuhigter Form ausgewiesen.

2. Im östlichen Planbereich wird entlang der B < Breite von 6 m ein Wall ausgewiesen.

3. Die überbaubare Fläche wird der Planänderungzolj gepaßt.

Der Änderungsbeschluß des Ortsgemeinderates wixdlf gemäß § 2 Abs. 1 + 4 BauGB öffentlich bekanntgemid Neuhäusel, 1. September 1988 Hümmerich, Ortsbürgermeister

1

öffentliche Bekanntmachung

|H£ (Mitfwoi isele

littel:

Änderung des Bebauungsplanes »Lampertslocbi|uer:

der Ortsgemeinde Neuhäusel; citung; Veröffentlichung des Änderungsbeschlusses' gemäß § 2 Abs. 1 + 4 des Baugesetzbuches (

Der Ortsgemeinderat von Neuhäusel hat in seiner Siti 4.8.1988 den Beschluß gefaßt, den Bebauungsplan »Li loch« wie folgt zu ändern bzw. zu ergänzen:

»In die Ibxtfestsetzungen wird auf genommen, daß im Plangebiet Wohngebäude nicht mehr als 2 Wohnungtsl dürfen«.

Das Plangebiet »Lampertsloch« umfaßt den Bereich zu,

B 49 (Montabaurer Straße)/Lahnstraße/Römerstnlf pertsweg.

Der Beschluß des Ortsgemeinderates wird hiermit geil'

Abs. 1 und 4 BauGB öffentlich bekanntgemacht. pwirdnoc Neuhäusel, 1. September 1988 «tag, 9.9.

Hümmerich, Ortsbürgermeister tatag.lQ

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öffentliche Bekanntmachung ivärili

schlagsüste Personen aufgenommen wurden, die nach § 32 GVG Zimmer 203, Konrad-Adenauer-Platz 8, 6430 Montab®

Änderung/Ergänzung des Bebauungsplanes »Lampei der Ortsgemeinde Neuhäusel; öffentliche Auslegung der Änderungs-/Ergänzungsua| nach § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB)

Der Ortsgemeinderat von Neuhäusel hat in seiner Sitf 4.8.1988 den Beschluß gefaßt, in die Tbxtfestsetzung®' bauungsplan aufzunehmen, daß im gesamten Plan gebiet' gebäude nicht mehr als 2 Wohnungen haben dürfen.

Der Ortsgemeinderat hat gleichzeitig beschlossen, gezogene Bürgerbeteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB) zu d a sich die Planänderung auf das Plangebiet und dieNai biete nur unwesentlich auswirkt. 1 jQmr

Die Unterlagen zur Ergänzung des Bebauungsplanes mäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit "nn tt.

vom 19.9.1988 bis 19.10.1988 (einschließlich) , unr bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, bi

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