Einzelbild herunterladen

haur

Seite 9

Nr. 35/88

. .[von Seite 6- / aB *Äh»s6 1 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO)

iftaszug):- r ^ ef Bestimmungen über

;ÄV; JLhließimgsgründe (§22 Abs. 1) und ^'"t^Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des leinderates (§ 34)

Nächtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach der [eben Bekanntmachung der Satzung schriftlich unter Lung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung [en können, gegenüber der Gemeindeverwaltung gel­acht worden ist.

ler Bebauungsplanänderung ist es:

e Meisenstraße wird nur ein einseitiger Bürgersteig, var auf der Westseite, ausgewiesen. Die auf der Ost­seite vorgesehene Bürgersteigfläche wird als öffentliche rg flif larhe ausgewiesen.

FüJjdas bisher als »landwirtschaftliche Fläche« dargestell­te Flurstück Nr. 129 (Flur 17) - landwirtschaftlicher Be- |! trieb wird festegesetzt:

* :! als Art der baulichen Nutzung = Dorfgebiet (MD) ge­il mäß§ 6 BauNVO

" f - aldMaß der baulichen Nutzung = Grundflächenzahl ' (GBZ) 0,3 und Geschoßflächenzahl (GFZ) 0,6.

Sr Anderungsbereich ist aus der auf Seite 8 abgedruckten

jtnrttaii aur. 24.08.1988

Jisel-Dölken, Bürgermeister

Vit l/crwaftung informiert

Manöver der Bundeswehr

överraum Koblenz-Rennerod-Limburg-Altenkirchen jfin der Zeit vom 05. - 09. September 1988 ein Manöver der wehr statt.

pjgnstärke: ca. 100 Soldaten

nsatz: 30 Räderfahrzeuge, 6 Kettenfahrzeuge

ie Bevölkerung wird um Beachtung gebeten.

.ebensofindet in der Zeit vom06.-09. September 1988 im Manö- aum Montabaur-Dierdorf-Diez-Lahnstein-Montabaur ein ^ I Aktiver der übenden Einheit Rak. Bat. 360 Montabaur statt, geinsatz: 60 Räderfahrzeuge und 6 Kettenfahrzeuge starke: 200 Soldaten.

indsachen beim Kinderfest im Wildpark in Gackenbach (Samstag, 20.08.1988)

i Kinderfest sind Sachen liegengeblieben: 1 Tasche, 1 Uhr, l^icapes. Die Gegenstände können im Wildpark an der i99e>abgeholt werden.

FUNDSACHE

^ a * 5aur blauer Wellensittich (beringt) zugeflogen. * rechtmäßige Verlierer k ann sich unter folgender Tel.-Nr.

t

m

V

! 02602/90696.

Verkauf des ehemaligen Lehrerwohnhauses in Oberelbert

WH**** Oberelbert verkauft das ehemalige Lehrer- ptohaus in Oberelbert. In dem Gebäude befinden sich zwei ab- jKügssene Wohnungen mit einer Nutzfläche von jeweils 80 PMpie zwei Garagen.

Informationen durch Herrn Ortsbürgermeister Oberelbert, Tel. 02608/595 oder Verbandsgemeinde- Waltung Montabaur, Zimmer 114 a, Rathaus Montabaur, -02602/126 195.

.|g2ä02/

IBan

jj^gieru

schulbehördliche Genehmigung für die Erweiterung und Sanie- rung der Grundschule Horbach erteilt und der Kultusminister des Landes Rheinland-Pfalz den beantragten Landeszuschuß bewilligt hat, liegen nun die Voraussetzungen für den Beginn der Baumaßnahme vor. Die Verbandsgemeinde Montabaur als Schulträgerin hat bereits im Wege einer Eilentscheidung des Bürgermeisters und der Beigeordneten die ersten Aufträge für die Erd-, Trockenlegungs- und Maurerarbeiten vergeben. Mit den Bauarbeiten wird Mitte September 1988 begonnen.

Ziel der Maßnahme ist nicht nur die zur Substanzerhaltungnot­wendige Sanierung des Gebäudes, sondern auch die Verbesse­rung der Raumsituation der Grundschule durch eine Erweite­rung.

Die 1963 in der Trägerschaft der Gemeinden Horbach und Gackenbach gebaute Grundschule weist erhebliche Feuchtig­keitsschäden auf. Hauptursache ist, daß das Gebäude in einer Senke liegt und die Fundamente nicht ausreichend isoliert sind. Außerdem sind die Stahlfenster mit Einfach verglasung teil wei­se undicht und defekt, und der E strich im Flurbereich ist schad­haft.

Diese Situation erfordert, daß umgehend Maßnahmen getrof­fen werden, um die Substanz des Gebäudes langfristig zu erhal­ten:

Das Außenmauerwerk soll freigelegt, eine Drainage eingebaut und anschließend müssen die Außenanlagen wiederhergestellt werden. Ferner ist der Außenputz des Gebäudes auszubessern und der Anstrich komplett zu erneuern. Notwendige Instand­setzungen im Gebäude werden bei dieser Gelegenheit durchge­führt.

Es werden neue Fenster mit Doppelverglasung eingebaut und Sonnenjalousien auf der Südseite an den Fenstern angebracht. Die Heizungsanlage wird erneuert und das Heizungssystem von Strom auf den umweltfreundlichen Energieträger Gas um­gestellt.

Auch das Raumprogramm wird verbessert, um die Bedingun­gen für den Unterricht zu verbessern. Das Schulgebäude wurde seinerzeit als dreiklassige Volksschule konzipiert. In der Zwi­schenzeit änderte sich durch verschiedene schulorganisatori­sche Maßnahmen der Raumbedarf der Schule, was zu behelfs­mäßigen Umbauten führte. Der Mehrzweckraum und die Lehr­küche werden durch die siebenklassige Grundschule als Klas- senräume genutzt. Eine Klasse ist provisorisch im Clubraum der benachbarten Grundschule unter gebracht.

Die von der Schulbehörde genehmigte Planung sieht vor, den fehlenden Klassenraum, das Schulleiterzimmer, das Büro der Schulsekretärin, einen Abstellraum und den Heizungsraum durch einen Anbau in dem zwischen Foyer und dem ehemaligen Werkraum bestehenden Winkel neu zu schaffen. Der Mehr­zweckraum, zwei weitere Klassenräume und der Lehrmittel­raum sollen durch Umbau der zur Zeit behelfsmäßig genutzten Klassenräume geschaffen werden.

Die Ortsgemeinderäte der Gemeinden Gackenbach und Hor­bach, die sich seinerzeit am Bau der Buchfinkenlandhalle in der Trägerschaft der Verbandsgemeinde als Schultumhalle betei­ligt haben, weil auch Räume für die gesellige Nutzung durch die Vereine beider Gemeinden gebaut wurden, haben beschlossen, im Zuge der Baumaßnahme ein Stuhllager, einen überdachten Verbindungsgang zur Turnhalle und einen Jugendraum zu bauen.

Die Kosten der von der Verbandsgemeinde für die Schule durch­zuführenden Maßnahmen belaufen sich auf 525.000 DM. Das Land Rheinland-Pfalz hat dazu eine Zuweisungnach den Schul­bauförderungsrichtlinien in Höhe von 165.000 DM bewilligt. Der vom Westerwaldkreis gewährte Zuschuß beträgt 27.500 DM.

Alle oben aufgeführten Maßnahmen sollen nicht nur dazu bei­tragen, das Gebäude der Grundschule Horbach zu erhalten und seinen äußeren Eindruck zu verbessern, sondern vor allem auch die Möglichkeiten für einen zeitgerechten und optimalen Unter­richt für die Grundschüler aus D aubach, Horbach, Gackenbach und Hübingen zu schaffen.

des- und Kreiszuschüsse bewilligt 'enmg und Erweiterung der Grundschule Horbach kann 1988 begonnen werden

gierung Koblenz am 1. August 1988 die

-M

VI