Montabaur
Seite 12
ELBERTGEMEINDEN
NIEDERELBERT öffentliche Bekanntmachung
Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes »Auf der Schla« der Ortsgemeinde Niederelbert für das Grundstück Flur 24, Flurstück 149 gemäß § 13 des Baugesetzbuches (BauGB) Bekanntmachung gemäß § 12 des Baugesetzbuches (BauGB). Der Ortsgemeinderat von Niederelbert hat in seiner Sitzung am 28.04.1988 die vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes »Auf der Schla« gemäß § 13 BauGB beschlossen.
Die Änderung hat zum Inhalt:
Die überbaubare Grundstücksfläche für das Grundstück Nr. 149, Flur 24 im nördlichen und westlichen Bereich wird erweitert. Der Mindestabstand Hochstraße muß mind. 6 m betragen. Die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises hat der vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes gemäß § 24 GemO zugestimmt.
Die Bebauungsplan/-änderungs/-erweiterungsunterlagen können bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, B auamt, Konrad-Adenauer-Platz 8, Zimmer 219, 5430 Montabaur während der Dienststunden (montags, mittwochs, donnerstags und freitags von 7.30 -12.45 Uhr und 13.30 -16.00 Uhr sowie dienstags von 7.30 • 12.45 und 13.30-18.30 Uhr) von jedermann eingesehen werden.
Jedermann kann über den Inhalt des Bebauungsplanes bzw. der Bebauungsplanänderung/-erweiterung Auskunft verlangen. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft. Es wird darauf hingewiesen, daßdie Verletzung der in § 214 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften dann unbeachtlich ist, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist.
Mängel der Abwägung sind ebenfalls unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von sieben Jahren seit dieser Bekanntmachung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind.
Der Sachverhalt, der die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften oder den Mangel der Abwägung begründen soll, ist darzulegen.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan eintretenden Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.
§ 44 Abs. 3 BauGB (Auszug)
Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlangen, wenn die in den §§ 39 bis 42 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruches dadurch herbeiführen, daß er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt.
§ 44 Abs. 4 BauGB:
Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Abs. 3 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches her beigeführt wird.
§ 24 Abs. 6 Gemeindeordnung f Ur Rheinland-Pfalz (GemO) (Auszug):
Eine Verletzung der Bestimmungen über
1. Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1) und
2. dieEinberufungunddieTägesordnungvon Sitzungen des Gemeinderates (§ 34)
ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber der Gemeindeverwaltung geltend gemacht worden ist.
5431 Niederelbert, 11. Juli 1988 Ortsgemeinde Niederelbert Hübinger, Ortsbürgermeister
Nr. 28/8i .
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Änderung der Sprechstunden
Während der Sommerferienzeit fallen die Montagssprechstut den des Ortsbürgermeisters aus.
Sprechstunden sind demnach vom 15.07. bis zum 01.09.198 Am ® nur donnerstags von 18.00 bis 20.00 Uhr. Hahn-
Hübinger, Ortsbürgermeister
OBERELBERT 1
öffentliche Bekanntmachung wirm
Widmung von Verkehrsflächen im Bereich der Hauptstraft statt!
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Gemäß § 36 Abs. 1 und 2 des Landesstraßengesetzes ft) Es spi Rheinland-Pfalz - LStrG - in der Fassung vom 1.8.1977 werde; /® 611 ^ die nachfolgenden Verkehrsflächen (§ 3 Abs. 1 Nr. 3 a LStrG) g 4 er B< mäß dem Beschluß des Ortsgemeinderates Oberelbert vot 29.1.1988 dem öffentlichen Verkehr gewidmet. 8 er M
Bezeichnung verlaufend von bi mersc
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Hauptstraße Parz. 1 bzw. 214 bi Ü Kinde
(K 169) Bürgersteig Parz. 4 bzw. 2i Spiel
17.00
Als 1hg der Verkehrsübergabe gilt der 1.1.1987. ggjQ j
Rechtsbehelfsbelehrung: 17.07.
Gegen diese Anordnung kann innerhalb eines Monats nach Bi /gebac kanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch iij 6 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur (Bauamt Konrad-Adenauer-Platz 8,5430 Montabaur, schrif tbch oder zu Am S;
Niederschrift einzulegen. einsai
5431 Oberelbert, 7. Juli 1988 blenz
Ortsgemeinde Oberelbert teind
(S.) Wey and, Ortsbürgermeister Leithi
WELSCHNEUDORF Benutzung Kurfürstenhalle
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WELSCHNEUDORF
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Während den Sommerferien bleibt die Kurfürstenballe i Welschneudorf geschlossen.
Heiden, Ortsbürgermeister
Trainingsbeleuchtung auf dem Sportplatz
In der vergangenen Woche hat der Sportverein in Eigenleistui zwei Flutlichtmasten für eine IVainingsbeleuchtung erstell Danken möchte ich an dieser Stelle all den tatkräftigen Sport lern, diemitgeholfen haben, den Masten aufzustellen. In dieser Zusammenhang möchte ichdarauf hinweisen, daß der Sportve ein aus eigenen Mitteln die Kosten für dieTVainingsbeleuchtuii übernommen hat. Ich hoffe sehr, daß bis zum Herbst das Sport platz gelände an die Stromversorgung angeschlossen ist.
Da nun bessereTVainingsmöglichkeiten geschaffen werden, hol l fe ich sehr, daß unsere Sportler verstärkt motiviert der nächste Saison entgegensehen und weitere Erfolge an ihre Fahnen hd ten können.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Helmut Heiden, Ortsbürgermeister
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Arbeitsplan der VHS liegt vor
Der Arbeitsplan der VHS der Verbandsgemeinde Montaba» Vom für das kommende Wintersemester liegt bei der Geschäftsstell Der F und bei allen Ihnen bekannten Anlegestellen vor. yfc> n d
Wir hoffen auf Ihr Interesse und freuen uns auf Ihre Anmeldui Rg mB zu den verschiedenen Kursen. 16.00
Geschäftsstelle der VHS, Tbl. 02602/126.105.
NIEDERELBERT ^
Schuljahrgang 1957/58 10.15
Wir wollen einen erneuten Anlauf zu einem Klassentreffen (Aul flug) nehmen, deshalb treffen wir uns am Samstag, 16.7.1981 j 7 qq um 8.00 Uhr in der Gaststätte Keul. Über den weiteren Verla» Mont des Abends werden wir gemeinsam beratschlagen. 10.30
Sportverein Blau-Weiß Niederelbert DerF
Der Sportverein Blau-Weiß Niederelbert lädt alle Helfer, # } m & zum Gelingen des 80jährigen Gründungsfestes beigetragen In & i c h w ben, zu einer Nachfeier am 22. Juli, ab 19.00 Uhr ins Sportle i ^j e j p heim ein. A
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