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Montabaur

Seite 14

Nr. 27/88

NENTERSHAUSEN

Spielmannszug Nentershausen Die Aktiven treffen sich am Freitagabend in der Timhalle um 19.30 Uhr zur Probe.

Da die Messungen und evtl. Nachmessungen gebührenpflichtig sind wird empfohlen, die Feuerstätten vorher zu reinigen und ggfls. für eine einwandfreie Brennereinstellung zu sorgen. Hübinger, Ortsbürgermeister

Unser Dorf spielt Fußball

Am Sonntag, 17.7.1988, findet unser diesjähriges Dorftumier statt. Der Erlös der Veranstaltung soll der Karl-Heinz-Böhm- Stiftung »Menschen helfen Menschen« zugute kommen. Wir bitten daher, im Sinne der Afrikahilfe, um rege Beteiligung der Teilnehmer sowie der Besucher. Alle Gemeindemitglieder und Interessierten sind herzlich eingeladen.

Die Mannschaftsmeldungen können bis 7. Juli bei Alfred Ar­nold oder Johannes Heibel erfolgen. Am Freitagabend, 8.7.88, um 20.00 Uhr, im G asthaus Ohly, erfolgt die Auslosung der ein­zelnen Gruppenteilnehmer.

NIEDERERBACH

Ferienspiele in den Sommerferien88 Die Helfer treffen sich am nächsten Donnerstag, 7.7.88, um 19.00 Uhr, zur Vorbereitung des Ferienspieltages in Niederer­bach.

SV 1920 Niedererbach e.V.

Grillfest der Alten-Herren

Zu einem Grillfest auf dem alten Sportplatz laden die Alten- Herren für Sonntag, 10 . 7 . 88 , ein. DieFete beginnt mit dem Früh­schoppen um 10.00 Uhr. Willkommen sind alle Mitglieder (aktiv und passiv) sowie deren Angehörige, insbesondere die Kinder. Auch alle, die uns in der Vergangenheit als Spieler ausgeholfen haben, laden wir hiermit ein.

Für das leibliche Wohl ist bestens gesorgt. Wir würden uns über eine rege Beteiligung freuen.

ELBERTGEMEINDEN

NIEDERELBERT Sitzung des Ortsgemeinderates

Die nächste Sitzungdes Ortsgemeinderates Niederelbert findet am

Donnerstag, 14. Juli 1988, um 20.00 Uhr im Sitzungsraum des Rathauses in Niederelbert statt. Tagesordnung:

I. öffentliche Sitzung

1. Beratung und Beschlußfassung über eine Vereinbarung zwischen dem Straßenbauamt der Verbandsgemeinde Montabaur und der Gemeinde Niederelbert über den Ausbau der L 327

2. Beratung und Beschlußfassung über den Anteil der Orts­gemeinde Niederelbert am beitragsfähigen Aufwand für den Ausbau der Bergstraße

3. Beratung und Beschlußfassung über die Anschaffung ei­nes weiteren Rasenmähers

4. Beratung und Beschlußfassung über das Investitionspro­gramm von 1988 bis 1992

5. Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen II. Nichtöffentliche Sitzung

1. Beratung und Beschlußfassung über die Vergabe von Tiefbauarbeiten der Gemeinde im Rahmen des Ausbaus der L 327

2. Verschiedenes Hübinger, Ortsbürgermeister

Ttermine für Fraktionssitzungen:

Fraktion Ewald Hübinger:

Montag, 11.7.1988, 20.00 Uhr, im Vereinsraum des Rathauses Fraktion Hubert Hübinger:

Montag, 11.7.1988, 20.00 Uhr, in der Fohrpilsstube.

öl- und Gasheizungen werden überprüft

Wie der zuständige Bez.-Schornsteinfegermeister Hermann Solbach mitgeteilt hat, werden ab August 1988 alle Öl- und Gas­heizungen in der Gemeinde Niederelbert überprüft.

OBERELBERT Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Oberelbert für das Jahr 1988 vom 1.7.1988

I.

Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 96 ff. der Gemeinde­ordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVBL S. 419) fol­gende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 18.5.1988 hiermit bekanntgemacht wird:

§1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1988 wird im Verwaltungshaushalt

in der Einnahme auf. 679.000,- DM

in der Ausgabe auf. 679.000,- DM

Vermögenshaushalt

in der Einnahme auf. 836.000,- DM

in der Ausgabe auf. 836.000,- DM

festgesetzt.

§2

Es werden festgesetzt

1. der Gesamtbetrag der Kredite auf .

2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungs­ermächtigungen auf.

§3

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haus­

haltsjahr wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer :

a) für die land- und forstwirtschaftlichen

Betriebe (Grundsteuer A). 220 v.H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B). 240 v.H.

2. Gewerbesteuer:

nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital. 300 v.H.

3. Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des

Gemeindegebietes gehalten werden:

für den ersten Hund . 36,- DM

für den zweiten Hund. 64,- DM

für jeden weiteren Hund. 72,- DM

§4

Der Oberflächenentwässerungsanteil für Verkehrsanlagen be­trägt 11,50 DM pro qm Verkehrsfläche.

II.

Genehmigung der Haushaltssatzung Gegen die Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Oberelbert für das Haushaltsjahr 1988 werden gemäß § 24 Abs. 2 der Gemein­deordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVBl. S. 419) keine Bedenken erhoben.

5430 Montabaur, 18. Mai 1988 Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Abt. 1 Az. 029/901-10 (S.) Im Aufträge: Mies

III.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 11.7.1988 bis 20.7.1988 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 110, öffentlich aus.

Oberelbert, 1.7.1988

(S.) Ortsgemeindeverwaltung Oberelbert Weyand, Ortsbürgermeister

Hinweis

Eine Verletzung der Bestimmungen über

1. die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und

2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO)

ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach die­ser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeich­nung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begrün­den können, gegenüber dem Ortsbürgermeister von Oberelbert oder der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur geltend ge­macht worden ist

(§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz - GemO - vom 14.12.1973 (GVBl. S. 419, BS 2020-1) zuletzt geändert durch das Landesgesetz vom 15.3.1983 (GVBL S. 31).