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Montabaur

Seite 9

Nr. 27/88

Stadtgemeinde Montabaur schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.

Die Widerspruchsfrist (Satz 1) ist nur gewahrt, wenn der Wider­spruch noch vor Ablauf dieser Frist beim vorstehend genannten Katasteramt eingegangen ist.

Montabaur, den 27. Juni 1988

(Siegel) Der stellvertretende Vorsitzende des

Umlegungsausschusses

Hachenberg, Obervermessungsrat

was,wo

Neuer Radsportverein wird gegründet Endlich ist es soweit: Das vielfältige Angebot zur sportlichen Betätigung in Montabaur wird um eine attraktive Sportart er­weitert:

RADSPORT - ob als Wettkampfsport für Radrennfahrer oder als Breiten- und Freizeitsport für Radwanderer und Tburistik- fahrer, ideal für die ganze Familie! In der Kreisstadt wird eine RADSPORTGEMEINSCHAFT RSG Montabaur e.V. gegrün­det. Schüler, Jugendliche und Erwachsene brauchen sich nicht mehr nach Vereinen außerhalb der Verbandsgemeinde umzuse­hen, um die erforderlichen Lizenzen oder Wertungskarten zu er­haltend Und was alle Freunde des Radfahrens auch wissen soll­ten: Als Mitglieder erhalten sie durch den Bund Deutscher Rad­fahrer einen umfassenden Versicherungsschutz gegen Unfall und Haf tpflicht schaden, auch bei privater Benutzung des Fahr­rades.

Die neue Radsportgemeinschaft wird auch vom Bürgermeister der Verbandsgemeinde, Herrn Dr. Possel-Dölken begrüßt. In ei­nem Vorgespräch wurde bereits erörtert, wo sich in der Stadt ei­ne geeignete Rundstrecke für die Durchführungeiner Radsport­veranstaltung anbietet. Auch ortsansässige Geschäftsleute zeigten sich von der Initiative erfreut und sagten tatkräftige Unterstützung zu.

Am Dienstag, 30. August, unmittelbar nach den Sommerferien, wird die Gründungsversammlung stattfinden. Wer Interesse hat, wer mitmachen oder sich zunächst informieren will, kann sich an Heinz-Peter Rüffin, 6431 Holler, Moselstraße 1, Tbl.: 02602/17670 wenden.

Ausländerwoche vom 25. September 1. Oktober 1988 Thema: »Gemeinsam leben - gemeinsam entscheiden«

Für den 1.10.1988 (Samstag) ist im Rahmen der Woche des aus­ländischen Mitbürgers eine gemeinsame Veranstaltung zwi­schen ausländischen Mitbürgern und Deutschen geplant. Hier­zu bitten wir alle interessierten Gruppen - möglichst vieler Na­tionalitäten - sich mit Frau Scatorchia bei dem Caritasverband Montabaur, Tbl. 02602/4070 in Verbindung zu setzen.

Das nächste Vorbereitungstreffen findet am Dienstag, 12. Juli 1988, um 19.00 Uhr beim Caritasverband, Philipp-Gebling-Str. 4, statt.

Hausfrauenbund Montabaur

Am Montag, 18. Juli 1988, sind wir zu Gast beim Ortsverband des DHB Westerburgund nehmen gemeinsam an einer kleinen Wanderung und Floßfahrt auf dem Wiesensee teil. Abfahrt: 18.00 Uhr ab Kalbswiese. Anmeldung bei Helga Beckmann, Tb- lefon 2233.

Ausflug an die Mosel

Der Zweigverein Montabaur des Westerwald-Vereins unter­nimmt am Sonntag, 17. Juli, seinen Jahresausflug. Per Bus geht es um 9.00 Uhr ab Bahnhof Montabaur zunächst nach TYaben- TVarbach/Mosel. Von hier aus haben die Wanderer Gelegenheit durch eine herrliche Landschaft bis Beilstein zu wandern. Wer es bequemer haben möchte, fährt mit dem Schiff bis Beilstein. Dort ist bei einem guten TVopfen gemütliches Beisammensein und Abschluß des Ausflugs. Verbindliche Anmeldungen nimmt Wanderwart Walter Nagel, Tbl. 02602/17171 ab sofort entgegen. Anmeldeschluß ist am 10. Juli.

TuS 1846/1912 e.V. Montabaur Fußball-Senioren

Zur Vorbereitung auf die Saison 1988/89 findet das erste Trai­ning am Montag, 11.7.1988, um 19.00 Uhr, statt. Treffpunkt ist am Rasenstadion.

Wir suchen für die 1. Mannschaft einen Linienrichter. Gestellt werden Trainingsanzug und ein paar TUmschuhe.

Interessenten melden sich bitte beim Abteilungsleiter Fußball, Herrn Willi Pfeiffer, Siegstraße 1,5430 Montabaur (Tbl. 4619 ab 17.00 Uhr).

An alle Übungsleiter

Der Geschäftsführer bittet alle Übungsleiter um sofortige Ab­gabe der Zahlungsnachweise.

TSV Eigendorf, Abt.: Alte-Herren Am Samstag, 9.7.88, spielen wir gegen die AH von Ruppach- Goldhausen, in Großholbach. Spielbeginn 15.00 Uhr in Großhol­bach, TTeffen 14.15 Uhr »Forellenstube«.

Straßenfußballturnier »Alte-Herren Eigendorf« am 27. und 28. August

Alle Straßen, die am Fußballtumier teilnehmen möchten, bitten wir, sich bei Armin Pischel (Tbl.: 17838) oder bei Elmar Schmidt (TbL: 16909) anzumelden. Dort können Sie auch nähere Einzel­heiten zum Thmier erfahren.

Kinnes im Stadtteil Reckenthal Vom 9. bis 11. Juli 1988 feiern die Reckenthäler ihr diesjähriges Kirchweihfest.

SAMSTAG, 9. Juli

14.30 Uhr Aufstellen des Kirmesbaumes

18.30 Uhr feierliches Hochamt unter Mitwirkung des

Männergesangvereins »Waldeslust« aus Heil­berscheid

anschl. Beginn des Kirmestreibens

SONNTAG, 10. Juli

ab 10.00 Uhr traditioneller Frühschoppen MONTAG, 11. Juli

9.00 Uhr Amt für Verstorbene, Gefallene und Verun­glückte des Dorfes anschl. Frühschoppen

14.30 Uhr Beginn des Kirmeszuges

abends Kirmesausklang

Die Reckenthäler wünschen allen G ästen ein paar vergnügte Th- ge, »denn wird der Alltag dir zur Qual, feier Kirmes in Recken­thal! «

Ausflug am 23.8.1988 zu den Karl-May-Festspielen in Elspe

Am 23. August 1988 führt der Kath. Standortpfarrer Monta­baur einen Ausflug nach Elspe/Sauerland zu den Karl-May- Festspielen durch.

Gespielt wird: »Der Ölprinz«

Kosten: Fahrt und Eintritt = DM 19,-- (1. Platz) Abfahrtszeiten: - Deines-Bruchmüller-Kaseme, Lahnstein 8.30 Uhr; Westerwald-Kaserne, Montabaur 9.00 Uhr; Märchenpark, Westerburg 9.30 Uhr.

Thilnehmen können: Kinder, Jugendliche und Erwachsene. Anmeldungen bitte schriftlich oder telefonisch bis spätestens 14. Juli 1988 an:

Kath. Standortpfarrer, Westerwald-Kaserne, 5430 Montabaur, Tblefon: 02602/17014, App.: 218.

AHRBACHGEMEINDEN

HEILIGENROTH

Umlegungsausschuß Geschäftsstelle: Katasteramt Montabaur

Der Grenzregelungsbeschluß vom 31.5.1988 »Industriegebiet« ist am 5.7.1988 unanfechtbar geworden

Mit dieser Bekanntmachung wird gemäß § 83 Abs. 3 des Bauge­setzbuches (BauGB)*) der bisherige Rechtszustand durch den in dem Beschluß über die Grenzregelung vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die Bekanntmachung schließt die Ein­weisung der neuen Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke oder Grundstücksteile ein.

Soweit im Grenzregelungsbeschluß nichts anderes festgelegt ist, geht das Eigentum gemäß § 83 Abs. 3 BauGB an den ausge­tauschten oder zugewiesenen Grundstücksteilen kostenfrei auf die neuen Eigentümer über. Unschädlichkeitszeugnisse sind nicht erforderlich.