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KADENBACH öffentliche Ausschreibung
c Verbandsgemeinde 6430 Montabaur und die Ortsgemeinde Lu Kadenbach schreiben zum Neubau eines Gemeindehauses Feuerwehrgerätehaus (umbauter Raum ca. 1600 cbm) folgte Gewerke öffentlich aus:
Erd-, Maurer-, Beton und Stahlbetonarbeiten
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Baubeginn ca. 34. Woche 1988 .... 46,00 DM
.. .. Schutzgebühr
Zimmerarbeiten
Baubeginn ca. 48. Woche 1988 .... 30,00 DM
.... Schutzgebühr
Klempnerarbeiten
Baubeginn ca. 49. Woche 1988 .... 20,00 DM
. . .. Schutzgebühr
Dachdeckerarbeiten
Baubeginn ca. 49. Woche 1988 .... 30,00 DM
.. .. Schutzgebühr
Blitzschutzarbeiten
Baubeginn ca 49. Woche 1988 .... 20,00 DM
.. .. Schutzgebühr
; Angebotsunterlgen für die einzelnen Gewerke können in boppelter Ausfertigung ab 4.7.1988 bis einschließlich 11.7.1988 U Ing.-Büro Jäger, Triftstr. 16, 6411 Kadenbach, Tbl. p620/841O gegen Vorlage eines Verrechnungsschecks angefor- t oder abgeholt werden. Für die Schutzgebühr erfolgt keine Erstattung. Entsprechende Unterlagen können in ag. Büro ab [7,1988 nach telf. Absprache bis zum Abgabetag eingesehen nrden.
ingebotsabgabe bis Freitag, 22.7.1988,13.46 Uhr bei ag. Ingenieurbüro oder beim nachstehend genannten Eröffnungstermin a Bürgermeisteramt 6411 Kadenbach, Hauptstr. 28.
s Angebote sind in verschlossenem Umschlag einzureichen |ad mit deutlich sichtbarer Aufschrift über die Gewerkeart zu ehen.
f)ie Angebotseröffnung findet Freitag, dem 22.7.1988 im Bür- irmeisteramt Kadenbach, Sitzungssaal, statt, rs-, Maurer-, Beton- und
Iftahlbetonarbeiten . 14.00 Uhr
nmerarbeiten. 14.15 Uhr
Öernpnerarbeiten . 14.30 Uhr
lachdeckerar beiten. 14.40 Uhr
Blitzschutz arbeiten. 14.60 Uhr
mf Verlangen hat der Bieter Nachweis seiner Fachkunde, Lei- jtangsfähigkeit und Zuverlässigkeit zu erbringen. Der Zuschlag wird nach VOB/A Par. 25 auf das Angebot erteilt, welches pter Berücksichtigung aller technischen und wirtschaftlichen sichtspunkte das Annehmbarste ist.
Karbach, Ortsbürgermeister
Aufstellung des Bebauungsplanes »Auf der Höh - Erweiterung««
hier: Vorgezogene Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)
..c Ortsgemeinderat von Kadenbach hat in seiner Sitzung am |l.3.1988 den Beschluß gefaßt, für den für nichtig erklärten Tteil »Bebauungsplanes »Auf der Höh« den Bebauungsplan »Auf ir Höh - Erweiterung« aufzustellen (vgl. vorstehende öffentliche Bekanntmachung).
lach § 3 Abs. 1 BauGB sind die Bürger möglichst frühzeitig Iber die allgemeinen Ziele und Zwecke der Pla n u n g und die vor- Vichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu untersten; ihnen ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu (eben.
r 1 diesem Zweck wird Einsichtnahme in die Entwurfsskizze gelahrt in der Zeit vom 11.7. bis 25.7.1988 (einschließlich) bei der Fbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer A Konrad-Adenauer-Platz 8, 5430 Montabaur, wahrend der pnststunden (montags, mittwochs, donnerstags und freitags
von 7.30 bis 12.45 und 13.30 bis 16.00 Uhr sowie dienstags von 7.30 bis 12.45 und 13.30 bis 18.30 Uhr) sowie im Dienstzimmer des Ortsbürgermeisters in Kadenbach während der ortsüblichen Dienststunden.
Das Plangebiet ist aus der auf der nächsten Seite abgedruckten Skizze ersichtlich.
Kadenbach, den 24.6.1988
Karbach, Ortsbürgermeister
Aufstellung des Bebauungsplanes »Auf der Höh - Erweiterung« der Ortsgemeinde Kadenbach
hier: Veröffentlichung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)
Auf Antrageines Grundstückseigentümers innerhalb des Baugebietes »Auf der Höh« hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in 1986 den Bebauungsplan »Auf der Höh« insoweit für nichtig erklärt, als er den Bereich südlich der Limesstraße betrifft.
Der Ortsgemeinderat von Kadenbach hat in seiner Sitzung am 21.3.1988 den Beschluß gefaßt, für diesen für nicht erklärten Tfeil des Bebauungsplanes einen (neuen) Bebauungsplan mit der Bezeichnung »Auf der Höh - Erweiterung« aufzustellen.
Das Plangebiet umfaßt den Bereich zwischen
- der Limesstraße im Norden
- der Römerstraße im Osten
- der K 114 im Süden
- dem Flurstück Nr. 43/1 im Westen.
Der Aufstellungsbeschluß des Ortsgemeinderates wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekanntgemacht. Kadenbach, den 24.6.1988
Karbach, Ortsbürgermeister
SIMMERN Verloren • gefunden
Folgende Fundsachen wurden abgegeben:
- Ein Schlüsselbund mit mehreren Schlüsseln
- Ein Schlüsselbund mit Mäppchen und Geldinhalt
- Eine Herrenarmbanduhr (im Haus Siebenbom)
Die Verlierer können die Fundsachen bei der Ortsgemeindeverwaltung während den Dienststunden (dienstags und donnerstags 18.30 bis 19.30 Uhr) in Empfang nehmen.
Schneider, Ortsbürgermeister
MGV »Mozart« 1880 e.V. Eitelborn
Am Freitag, dem 1.7.1988 besuchen wir das Sängerfest bei den Sangesfreunden in Stromberg. Zur Abfahrt m it dem Bus treffen wir uns um 19.30 Uhr am Kirmesplatz.
Bei dieser Gelegenheit möchten wir auf unser diesjähriges Sommerfest am Samstag/Sonntag, dem 9./10.7.1988 ander Grillhütte am Erlenweg hinweisen.
Tennisclub Eitelborn
Zur Teilnahme an den diesjährigen Clubmeisterschaften, welche am 7.7.1988 beginnen, laden wir alle Clubmitglieder herzlich ein. Die Auslosungerfolgt am Mittwoch, dem6.7.1988 um 20.00 Uhr im Clubhaus.
Anmeldeschluß ist am 6.7.1988,18.00 Uhr.
Hallo Jahrgang 1963
Wir sind jetzt ein Viertel jahrhundertalt und haben uns gedacht, das wäre einew Feier wert!
Wir treffen uns am 8. Juli 1988 um 20.00 Uhr zur Planung im Westerwälder Hof.

