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Görgeshausen

Bürgerversammlung in Görgeshausen

t, wird nochmals darauf hingewiesen, daß am Dienstag, dem l Mai 1988 , um 20 Uhr in der Gaststätte »Zum Westerwald« p diesjährige Bürgerversammlung der Gemeinde Görgeshau- L stattfindet. Der Ortsbürgermeister sowie der 1 . Beigeordne- K r Verbandsgemeinde werden Bericht über aktuelle Maß- lahmen, die die Gemeinde betreffen, erstatten. Im Anschluß Iferan besteht die Möglichkeit zur Diskussion und Fragestel­ler die Bürger.

urlbiinahme an dieser Versammlung sind alle Bürger und Ein­ser herzlich eingeladen.

Lgeer, Ortsbürgermeister

Goldene Hochzeit

L m 28 . Mai 1988 feiern die Eheleute Susanne und Alois Brühl, Ergeshausen, »Goldene Hochzeit«. Dem Kreis der Gratulan- |n möchte sich die Ortsgemeinde Görgeshausen anschließen Indfür den weiteren Lebensweg alles Gute wünschen.

Iiez, Illenseer, Ortsbürgermeister

Nentershausen Öffentliche Bekanntmachung

Bebauungsplanänderung und -erweiterung »Steinbitz« der Ortsgemeinde Nentershausen lier: Inkrafttreten gemäß § 12 des Baugesetzbuches (BauGB) hie vom Ortsgemeinderat Nentershausen am 10.12.1987 als Mzung beschlossene Bebauungsplanänderung/-erweiterung ISteinbitz« wurde der Kreis Verwaltung des Westerwaldkreises § 11 BauGB angezeigt. Die Kreisverwaltung hat am 1.1988 (Az. 6a/60, 610-13) erklärt, daß die Bebauungsplan- fcderung/-erweiterung Rechtsvorschriften nicht verletzt.

BieBebauungsplanänderung/-erweiterungsunterlagen können |ei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, d-Adenauer-Platz 8 , Zimmer 219, 5430 Montabaur, wäh- Ind der Dienststunden (montags, mittwochs, donnerstags und ]eitags von 7.30 -12.45 Uhr und 13.30 -16.00 Uhr sowie diens- Ig 9 von 7.30 -12.45 und 13.30-18.30 (Jhr) von jedermann einge- fchen werden. Jedermann kann über den Inhalt des Bebauungs- jianes bzw. der Bebauungsplanänderung/-erweiterung Aus- nft verlangen.

Bit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.

Iswird darauf hingewiesen, daß die Verletzung der in § 214 Abs. 1 |r. 1 und 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvor- iriften dann unbeachtlich ist, wenn sie nicht innerhalb eines es seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der jemeinde geltend gemacht worden ist. fängel der Abwägung sind ebenfalls unbeachtlich, wenn sie Echt innerhalb von sieben J ahren seit dieser Bekanntmachung legenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind.

ler Sachverhalt, der die Verletzung von Verfahrens- und Form- prschriften oder den Mangel der Abwägungbegründen soll, ist 'zulegen.

Inf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 lauGB über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan litretenden Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit pddas Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche m hin gewiesen.

IWAbs. 3 BauGB (Auszug):

I er Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlan- |n,wenn die in den §§ 39 bis 42 bezeichneten Vermögensnach- lileeingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs da- Iwh herbeiführen, daß er die Leistung der Entschädigung thriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt.

Abs. 4 BauGB:

in Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb F drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in ® Satz l bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten , die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.

|24 Abs. 6 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO)

luszug):

Verletzung der Bestimmungen über IJ^hließungsgründe (§ 22 Abs. 1) und [w Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des I Geraeinderates (§ 34)

l^beachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach der Tätlichen Bekanntmachung der Satzung schriftlich unter rTOhnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung l^den können, gegenüber der Gemeindeverwaltung gel- ® Stacht worden ist.

Nr. 21/88

Der Änderungs-/Erweiterungsbereich ist aus der nachstehend abgedruckten Skizze ersichtlich (s. Seite 28).

Nentershausen, 19. Mai 1988 Perne, Ortsbürgermeister

Nomborn

Besprechung

Die Anlieger der Mittel- und Bornstraße lade ich für Montag, 30. Mai 1988, um 20.00 Uhr zu einer Besprechung über den Ausbau und die Gestaltung der Straßen ins Gemeindehaus ein.

Brach, Ortsbürgermeister

was - gWo

Großholbach

SG Großholbach

Am Freitag, dem 12. Juni 1988, veranstaltet der SG Großhol­bach sein alljährliches D'orftumier. Alle Vereine, Clubs, Gast­stätten etc., die an der Tteilnahme interessiert sind, können sich noch bis zum 1 . Juni 1988 bei Thomas oder Peter Hommrich an­melden. Gespielt wird mit 7er Mannschaft.

Fanfarenzug Großholbach

Der Fanfarenzug Großholbach wird 1989 30 Jahre alt. Aus

diesem Anlaß wurde das Jubiläumsfest auf den 18./19. und 20.8.1989 festgelegt. Die nächste Festausschußsitzung findet am 16.6.88 um 20 Uhr in der Gaststätte Eisbach statt. Um voll­zähliges Erscheinen wird höflichst gebeten. Der Treff der Mit­gliederfrauen findet zukünftig mittwochs abends statt.

Gymnastikgruppe

Am 28.5.88 findet unser diesjähriger Thgesausflug statt. Treff­punkt ist in Großholbach beim Feuerwehrhaus, Abf. 11.15 Uhr.

Großholbach - Girod Alte Herren Eisbachtal Großholbach-Girod Am Samstag, 28.5.88, fahren wir zu den Sportkameraden nach Neitersen, Spielbeginn 16 Uhr, Abf. ab Dorf schänke: 14.45 Uhr. Am Dienstag, 31.5.88, um 20.15 Uhr, bringen wir unserem Sportkamerad Wendelin Henkes und seiner Frau Elfriede an­läßlich ihrer Silberhochzeit ein Ständchen. Um vollzähliges Er­scheinen wird gebeten.

Heilberscheid

MGV »Waldeslust« Heilberscheid

Am Samstag, 28.5., um 20 Uhr, findet unser diesjähriges Wald­fest statt. Die Chöre aus Großholbach, Ettersdorf, Hübingen und Isselbach sowie die Musikkapelle »Tbp Secret« aus Nom- bom werden dieses Fest mitgestalten.

Nentershausen

Schuljahrgang 1957/58

Wir starten am Samstag, 25. Juni, 9 Uhr, zu einer munteren Planwagenfahrt ins Lahntal. Anmeldung und nähere Auskünf­te bis Freitag, 3. Juni, bei Marliese Egenolf, Tbl. 06485/4231.

Niederer bach

Sportwoche des SV 1920 Niedererbach e. V. vom 28. Mai bis zum

5. Juni 1988

Programmfolge:

28.5.88 ab 14.00 Uhr Spiele der Senioren und Alt-Herren- Mannschaften

29.5.88 ab 10.00 Uhr Fußballturnier der Senioren mit 8 Mannschaften

01.6.88 ab 18.30 Uhr A-Jugendspiel und Spiel der 1. Mann­schaft gegen Dreikirchen

02.6.88 ab 13.00 Uhr »Spiel in kleinen Grenzen« mit 11 Dorf­mannschaften

04.6.88 ab 14.00 Uhr Jugendspieltag (F- bis B-Jugend)

05.6.88 ab 10 Uhr Dorfturnier mit folgenden Mannschaften: Kirmesburschen, SPD, Theaterfreunde, 'Ibrnados, Verschönerungsverein

Für das leibliche Wohl ist an allen Veranstaltungstagen bestens gesorgt. Wir laden Sie herzlich ein und würden uns über Ihren Besuch freuen.

Nomborn

Freiw. Feuerwehr Nomborn

Die nächste Übung der Gruppe I findet am Samstag, dem 28.5.88, um 15.30 Uhr statt.

Die nächste Übung der Gruppe II ist am Sonntag, dem 29.5.88, um 9.45 Uhr. Um vollzähliges Erscheinen wird gebeten.