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SC Großholbach
Freitag, dem 17 - 6 - 1988 veranstaltetder SC Großholbach 1 alljährliches Dorftumier.
f Seine, Clubs etc. die an diesem Türmer teilnehmen möch- l werden gebeten, sich bis zum 1.6.88 bei Thomas oder Peter * 1 ' ff rieh anzumelden.
Fanfarenzug Großholbach [ pjufarenzug Großholbach wird 1989 30 Jahre alt. Aus die- “ jt.ulaß wurde das Jubiläumsfest auf den 18./19. und
01989 festgelegt.
InächsteFestaueschußsitzungfindet aml6.6.1988, um 20.00 , r in der Gaststätte Eisbach statt. Um vollzähliges Erschei- L«iid höflich gebeten. Der Treff der Mitgliederfrauen findet inftig mittwochs abends statt.
Großholbach/Girod
Alte Herren Eisbachtal G.G.
Lsamstag, dem 21.6.1988, um 16.00 Uhr spielen wir bei unse- ISportkameraden in Sessenhausen. Spielkleidung; rot. Ab- ■ ab Dorf schänke 16.16 Uhr.
Heilberscheid
Country Time mit Friedei Joc & Co 1^22.5.1988, Pfingstsonntag- in Horhausen bei Holzappel. 1 1 20.00 Uhr. Eintritt: 6,00 DM.
Heilberscheid
Seniorenfahrt nach Bonn [bereits angekündigte Fahrt nach Bonn findet am Donners- 1 dem 9.6.88 statt. Abfahrt ist um 12.30 Uhr an der alten lile. Der genaue Ablauf der Fahrt wird noch mitgeteilt. ^Senioren ab dem 65. Lebensjahr (bzw. ein Ehepartner) sind purecht herzlich eingeladen.
Ten der weiteren Vorbereitung der Fahrt bitte ich alle die untren wollen, sich bis Sonntag,den 29.5.1988 beim Ortsbürger- Jster anzumelden, fchwein, Ortsbürgermeister
Fahrt nach Vieux-Berquin Slbilnehmer an der Fahrt nach Vieux-Berquin am 10.6. - [,1988 treffen sich zur letzten Besprechung Montag, den 8 , um 20.00 Uhr im Pfarrhaus Nentershausen. Weitere [nehmer können sich melden bei Gertrud Metz, Koblenzer e 11, da noch Plätze frei sind.
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Niederelbert
Öffentliche Bekanntmachung
[ächste Sitzung des Ortsgemeinderates Niederelbert findet
Donnerstag, 26. Mai 1988, um 17.00 Uhr It TVeffpunkt des Ortsgemeinderates und des Bauausschus- ft auf dem Rathausvorplatz, isordnung
Bfentliche Sitzung:
geratung und B eschlußf assung über die Pflasterart für die [Bürgersteige an der H auptstr aße n ach vorheriger Besichti- Ignng der Neubaumaßnahmen Wallmerod, Nombom und pad Schwalbach
[Beratung und Beschlußfassung über die Zustimmung zu [einer Vereinbarung zwischen Land, Verbandsgemeinde wd Ortsgemeinde zum Ausbau der Ortsdurchfahrt (Wie- perholung des Tagesordnungspunktes vom 28.04.1988) Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen |erelbert, 16.5.1988 ■ Ortsbürgermeister
öffentliche Bekanntmachung p Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Niederelbert für das Jahr 1988 vom 9.5.1988
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■esgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeinde- |®8 für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419)
folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreis Verwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 4.5.1988 hiermit bekanntgemacht wird:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1988 wird im Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf. 1.371.000,- DM
in der Ausgabe auf. 1.371.000;-DM
Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf. 932.000,- DM
in der Ausgabe auf . 932.000,-DM
festgesetzt.
§2
Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf. 571.000,- DM
.§3
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen
Betriebe (Grundsteuer A). 220 v.H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B). 240 v.H.
2. Gewerbesteuer
nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital . 300 v.H.
3. Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:
für den ersten Hund. 50,00 DM
für den zweiten Hund. 100,00 DM
für jeden weiteren Hund . 150,00 DM
§4
Der Oberflächenentwässerungsanteil für Verkehrsanlagen beträgt 11,50 DM pro qm Verkehrsfläche.
H.
Genehmigung der Haushaltssatzung:
Genehmigt gemäß § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pf alz.
5430 Montabaur, 4. Mai 1988 Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Im Aufträge (S.) Mies
III.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 24.05.1988 bis 3.6.1988 während der allgemeinen Dienst stunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 110, öffentlich aus.
Niederelbert, 9.5.1988 Ortsgemeindeverwaltung Niederelbert (S.) Hübinger, Ortsbürgermeister Hinweis:
Eine Verletzung der Bestimmungen über
1. Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und
2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Ortsgemeinderates (§ 34 GemO)
ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber dem Ortsbürgermeister von Niederelbert oder der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, geltend gemacht worden ist.
(§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz -GemO- vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419, BS 2020-1) zuletzt geändert durch das Landesgesetz vom 15.3.1983 (GVB1. S. 31).
Oberelbert
öffentliche Bekanntmachung Abstufungsanordnung für die Kreisstraße (K) Nr. 170 in der Gemarkung Oberelbert zu einer Gemeindestraße Die in der Gemarkung Oberelbert verlaufende K170 hat nicht mehr die Verkehrsbedeutung einer Kreisstraße
Die K170 wird daher gemäß § 3 Ziffer 2 in Verbindung mit § 38 Abs. 2 des Landesstraßengesetzes für Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 01.08.1977 (GVB1. S. 273), zuletzt geändert durch Landesgesetz vom 27.10.1986 (GVB1. S. 277) zum 01.06.88 zuei- ner Gemeindestraße abgestuft. Die abzustufende Strecke ist aus der auf Seite 20 abgedruckten Skizze ersichtlich.
(Lesen Sie bitte weiter auf Seite 22! . .

