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Montabaur

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Nr. 2'

Neue Führung für Großholbach

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v.li.n.re.: I. Beigeordneter Heinz Reusch, VG Montabaur, Ortsbürgermeister Winfried Röther, I. Beigeordneter Stefan Quirmbach,

II. Beigeordneter Otto Ferdinand.

In der letzten Sitzung des Gemeinderates vom 11. Mai 1988 wur­de die komplette Spitze der Ortsgemeinde Großholbach neu ge­wählt. Ortsbürgermeister ist nun Winfried Röther, I. Beigeord­neter Stefan Quirmbach, II. Beigeordneter Otto Ferdinand.

öffentliche Bekanntmachung

1. Herr Heiz Ackermann, Sudetenstr. 33,6254 Elz und Herr Erich Herrschaft, Friedrich-Ebert-Str. 11,6264 Elz, bean­tragen die nachträgliche Planfeststellung zur Errichtung und Betreibungeiner bestehenden Fischteichanlage in der Gemarkung Görgeshausen, Flur 5, Flurstück Nr. 490. Die Anlage besteht aus einem Teich mit einer Wasserfläche von ca. 150 qm bei einer mittleren Wassertiefe von ca. 1,96 m.

Hierfür ist gern. § 31 des Gesetzes zur Ordnungdes Wasser­haushalts vom 30.09.1986 (BGBl. IS. 1529), 72,105II und 114ff. des Landeswassergesetzes vom 04.03.1983 (GVB1. S. 31) sowie §§ 7 2 ff. des Verwaltungsverfahrensgesetzes vom 25.05.1976 - jeweils in der derzeit gültigen Fassung - die Durchführung eines förmlichen Planfeststellungsverfah­rens erforderlich. Die Zuständigkeit der Bezirksregierung Koblenz ergibt sich aus den §§ 72 VII, 106 IILWG.

2. Näheresüber Art und Umfangder beantragten Maßnahme kann den Antrags- und Planunterlagen (Zeichnungen, Plä­ne und Erläuterungen) entnommen werden, die wie folgt zu jedermanns Einsichtnahme ausgelegt werden.

Die Planunterlagen liegen aus

vom 30.5.1988 bis 30.6.1988 einschließlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur -Bauamt- 6430 Montabaur, Konrad-Adenauer-Platz 8 Dienstzimmer Nr. 203

3. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt v kann bis 2 Wochen nach Ablauf der o.g. Auslegung schriftlich oder zur Niederschrift Einwendungen i den Plan erheben.

Diese Einwendungen müssen also bis spätestens] schließlich 14.7.1988 entweder bei der unter 2. gena Behörde oder bei der Bezirksregierung Koblenz, Sti mannstr. 3-5, 5400 Koblenz, erhoben werden.

Das Datum des Eingangs bei den erwähnten Behörde] maßgebend. Mit Ablauf der Einwendungsfrist werdei Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf privat« chen Titeln beruhen.

4. Nach Ablauf der Einwendungsfrist werden dierechtzl erhobenen Einwendungen gegen den Plan und die Stell« □ahme der Behörden zu dem Plan mit dem TVäger des] haben, den Behörden und den Personen, dieEinwendiu erhoben haben, erörtert.

Dieser Erörterungstermin wird mindestens 1 Woche! her ortsüblich bekanntgemacht. Die Behörden, der Tri des Vorhabens und diejenigen, die Einwendungen erhj haben, werden von dem Erörterungstermin tigt.

Bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterung] min kann auch ohne ihn verhandelt werden.

5. Bei mehr als 100 vorzunehmenden Benachrichtig oder Zustellungen

- können die Personen, die Einwendungen erhobaihaDj von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekam machung benachrichtigt werden,

- kann die Zustellung der Entscheidung über die Ein«

düngen auch durch öffentliche Bekanntmachung e werden.

Im Auftrag: Rittig