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Eitelborn
Jubiläumsfeierlichkeiten
Jlich des 10-jährigen Bestehens unserer Patenschaft, verluden mit der Einweihung unseres Dorfplatzes |e schon im Februar an gleicher Stelle angekündigt, erwartet |s anläßlich des 10jährigen Bestehens unserer Patenschaft ler Stabskompanie der Panzerbrigade 34 in Koblenz eine 9 gemeinsamer Veranstaltungen und Festlichkeiten, ibskompanie, Ortsgemeindevertretung wie Ortsvereinsring Iben gemeinsam ein Programm aufgestellt, das nicht nur Un- Ihaltung und Überraschungen verspricht, dieser Veanstaltungsreihe ist, den Gedanken der Paten- : t, die am 14.5.1978 durch den gegenseitigen Urkundenaulusch begründet wurde, Bundeswehr und Zivilbevölkerung [ander näher zu bringen, zu einer wachsenden Verständigung jsichen beiden Parteien beizutragen, sowie die gegenseitigen ndschaftlichen Verbindungen im Geiste der Verständigung |dzum wohl der Bundeswehr und unserer Gemeinde zu för-
I und zu pflegen.
Ls diesen und anderen Gründen ist es geboten, das 10-jährige Cht nur freundschaftliche, sondern auch höchst aktive Paten- naftsverhältnis in gebührendem Rahmen zu feiern, jrmeinen aber auch, daß sich keine bessere Gelegenheit bietet, seren neuen Dorfplatz, auf dem sich die Mehrzahl der Pro- npunkte abwickelt, seiner Bestimmung, ihn also den Bür-
II und Bürgermen unserer Gemeinde offiziell zu übergeben, •m kommt die Bundeswehr - kommen unsere Patenfreunde
|uns, in ihre Patengemeinde.
wohl aus zwingenden Gründen diese Veranstaltungsreihe schließlich auf Wochentage gelegt werden muß, versteht es hvon selbst, daß Sie, verehrte Eitelborner an diesen Veranlagen zahlreich teilnehmen, daß Sie unseren Patenfreun- ndurch Ihre Anwesenheit Ihre Verbundenheit mit den Solda- Ihr Interesse an dem bestehenden Verhältnis dokumentie-
f Veranstaltungen werden vorwiegend für Sie, als Einwohner serer Gemeinde abgehalten.
liu Appell an Sie zur Te ilnahm e darf ich an Sie in meiner Eigenst als Vertreter der Zivilgemeinde in gleichem Maße wie als pitzender unseres Ortsvereinsrings richten.
|bstverständlich sind auch die Einwohner unserer Nachbarin sehr herzlich eingeladen.
Mn Sie, machen Sie Ihren Spaziergang, Ihre Wanderung pahmsweise einmal nach Eitelborn, gönnen Sie sich einen ‘oen, unterhaltungsreichen 1hg in unserer Gemeinde und / Sie mit uns unser Patenschaftsjubiläum.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch!
Und so sieht die Programmfolge aus:
Ntag, 14.5.1988
Führ Patenschaftsschießen mit Mannschaften des
Ortsgemeinderates, des Ortsvereinsrings gegen die Patenfreunde,
anschl. Siegerehrung mit Abschlußbesprechung in gemütlicher Runde auf dem Feuerwehrplatz tag, 17.5.1988
1 Uhr Fußballspiel Mannschaft der Offiziere und
Führungskräfte der Patenfreunde gegen Mannschaft Ortsgemeinderat/Ortsvereinsring
anschl. Fußballspiel I. Mannschaft der Patenschaftskompanie gegen I. Mannschaft Eitelbom/Neuhäusel.
Die Siegerehrung findet anschließend in gemütlicher Runde im Sportlerheim statt.
Mittwoch, 18.5.1988
09.00 Uhr Einrücken der Kompanie in Eitelborn
10.30 Uhr Feldgottesdienst auf dem Dorfplatz
hierzu sind alle Einwohner unserer wie der Nach- bargemeinden eingeladen
11.15 Uhr Eröffnung der Spielstraße in der verkehrsberuhigten Unterdorf Straße, für unsere Kleinsten und Kleinen aus Kindergärten und Schule gleichzeitig: Eröffnung des Bierbrunnens für die Erwachsenen
12.00 Uhr Mittagessen - Erbseneintopf - heute sollte die Kü
che kalt bleiben, Sitzgelegenheit ist vorhanden, während des gesamten Thges, ab 11.15 Uhr Bundeswehrgeräteschau auf dem ehern. Rathausplatz
17.00 Uhr Platzkonzert - HMK 300 mit Appell der Stabs- „ kompanie
Platzeinweihung sowie Jubiläumsansprachen zur Patenschaft
19.30 Uhr großer bunter Abend mit Thnz und Unterhaltung
unter Mitwirkungder örtlichen Vereine, verschiedener Tanzgruppen und unserer Patenfreunde in der Augst-Halle
Speisen und Getränke zu mehr als zivilen Preisen.
Ihnen allen schon jetzt viel Vergnügen und ein herzliches Willkommen.
Hümmerich, Ortsbürgermeister und Vorsitzender des Ortsvereinsrings Eitelborn
Neuhäusel
Wildes Parken in der Westerwaldstraße an der Augst-Halle
Die sattsam bekannte Bequemlichkeit der Kraftfahrer treibt auch im Umfeld der Augst-Halle ihre Blüten. Statt die auf dem Schul- bzw. Hallengelände eingerichteten Parkplätze anzufahren, stellen motorisierte Besucher der Augst-Halle ihre Fahrzeuge willkürlich in der Westerwaldstraße auf dem Bürgersteig und sogar auf unbebauten Grundstücken ab. Die Anwohner werden dabei in einem die Grenze des Zumutbaren übersteigenden Maße belästigt. Sie fühlen sich inmitten eines Parkplatzes wohnhaft und können ihre Freizeit in den Abendstim den und an den Wochenenden weder im Garten noch auf der Tferrasse verbringen, weil Lärm und Abgase der Stunden vor undnach den Veranstaltungen an- und abfahrender Fahrzeuge unerträglich sind. Die bisher zur Verbesserung der Stiuation getroffenen Maßnahmen sind ohne erkennbare Wirkung geblieben. Die Hinweisschilder auf die Parkplätze auf dem Schul- bzw. Hallengelände bleiben unbeachtet, die eingerichtete Parkverbotszone rechtsseitig der Westerwaldstraße zwischen der Eitelborner Straße und dem Höhenweg wird überhaupt nicht zur Kenntnis genommen.
In dieser für die betroffenen Anwohner in der Westerwaldstraße recht unerfreulichen Situation richte ich an alle motorisierten Besucher der Augst-Halle die dringende Bitte, Ihre Fahrzeuge ab sofort nur noch auf den im Schul- bzw. Hallenbereich eingerichteten Parkplätzen abzustellen und das Parken auf den unbebauten Grundstücken und innerhalb der vorgenannten Parkverbotszone zu unterlassen. Gleichzeitig wird vorsorglich darauf aufmerksam gemacht, daß ab sofort verstärkt Kontrollen durch den Vollzugsdienst der Ortspolizeibehörde in diesem Bereich durchgeführt und bei verbotswidrigem Parken Geldbußen verhängt werden.
Es bleibt zu hoffen, daß die motorisieten Besucher der Augst- Halle Einsicht und Verständnis für die Situation der betroffenen Anwohner aufbringen und durch ihr Verhalten polizeiliche Maßnahmen in Zukunft entbehrlich machen.
H ümm erich, Ortsbürgermeister
Simmern
öffentliche Bekanntmachung
Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Simmern für das Jahr 1988 vom 04.05.1988
Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeinde- Ordnung für Rheinland-Pfalz vom 14. Dezember 1973 (GVB1. S. 419) folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 28.04.1988 hiermit bekanntgemacht wird.

