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Nr. 18/88
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Freiwillige Feuerwehr Nombom lioMontag, dem 9. Mai findet um 19.00 Uhr eine Übung für die r der Gruppe 2 statt.
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Oberelbert
Ausfall der Bürgermeistersprechstunde
gen Verhinderung des Ortsbürgermeisters fällt am Freitag, fo.1988, die Sprechstunde aus.
[ch bitte um Beachtung.
Welschneudorf Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Welschneudorf vom 27.04.1988
Rgstimmung zur Änderung der öffentlich-rechtlichen Vereinba- ng mit der Verbandsgemeinde Montabaur erklärt 3. Male befaßte sich der Rat mit dem Beschlußvorschlag (JerVerbandsgemeindeverwaltungMontabaur, bezogen auf den Abschluß einer Änderung zur öffentlich-rechtlichen Vereinba- fl g über die Inanspruchnahme von Gemeindestraßen für IVasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen sowie s Erstattung der Kosten für die Oberflächenentwässerung ran Gemeindestraßen und -wegen. In voran gegangenen Sitzun- i hatte der Rat wegen noch offenstehender Fragen seine Zustimmung zu dieser Vereinbarung versagt. In der Sitzung am |7.4.1988 legte nunmehr Bauingenieur Galke von den Ver- ndsgemeindewerken die Gründe dar, die den Abschluß der »genannten Vereinbarung erfordern. Daraufhin erklärte der lat mehrheitlich seine Zustimmung zum Abschluß dieser Ver- inbarung, die zugleich auch von allen übrigen Ortsgemeinden nerhalb der Verbandsgemeinde Montabaur befürwortet würfle, Die Änderung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung würfe erforderlich, nach Inkrafttreten des neuen Kommun alabga- mgesetzes.
Hiernach sind die Kosten für Aufwendungen der Kanalisations- feitungen und der dazugehörigen Tfeile neu zu ermitteln. Im Erlebnis wurde ein geänderter Abrechnungsmodus festgelegt. Künftig werden die Kostenanteile für die Straßenentwässerung {eit 11,50 DM je qm Straßenfläche angesetzt (der frühere Ab- xhnungsmodus ging von 26 % der Baukosten des Straßenka- ftals aus).
pariiber hinaus wurde der Kostenanteil für die laufenden tschaftungs- und Unterhaltungskosten einschL der Folgten mit Wirkung zum 01.01.1988 erhöht von bislang 1,50 DM/lfdm auf 1,70 DM/lfdm.
{Neue Satzungen für das Friedhofs- und Bestattungswesen erlassen
N Vorschlag der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur pitschied der Ortsgemeinderat sowohl über den Erlaß einerneu- 1 Friedhofssatzung als auch über die Verabschiedung einer lüuen Friedhof sgebührensatzung. Die neu erstellte Friedhofs- jstzung wurde vom Rat in imveränderter Form akzeptiert. Zur pgründung für deren Erlaß wurde darauf verwiesen, daß die ' ze 't geltende Friedhofssatzung aus dem Jahre 1976 ent- Kanmt. Die neu erarbeitete Satzung soll sowohl der Anpassung jndie heutige Rechtslage als auch an das seit Jahren praktizier- f Verfahren auf dem Friedhof dienen. Als wesentlichste Ände- Vergleich zu der bislang gültigen Satzung ergibt sich, ui künftig Grabgrößen und Gestaltungsvorschriften nicht lehr in der Satzung selbst, sondern in einem Belegungsplan “gesetzt werden.
|ü der im Entwurf vorgelegten Friedhofsgebührensatzungent- ^“ed der Rat abweichend vom Vorschlag der Verwaltung, eini- , Gebührensätze zu ändern.
pgesamt wurde die Satzung mehrheitlich befürwortet. Zur fgründung für deren Erlaß wurde darauf verwiesen, daß die r ze U geltende mehrfach geänderte Gebührensatzung zum Löblich überholt und außerdem von der Gebührenkalkula- ■ anzupassen ist.
Der Vorschlagder Verwaltung zielte darauf ab, die Gebührensätze so auszurichten, daß eine Kostendeckung gewährleistet ist.
Nachtragsplan zum Forstwirtschaftsplan beschlossen Einstimmig billigte der Rat den von der Forstverwaltung erstellten ersten Nachtragsplan zum Forstwirtschaftsplan 1988. Dieser beinhaltet die M ittelbereitsteUung für die Durchführung einer Dünge- und Wegebaumaßnahme in verschiedenen Abteilungen des Gemeindewaldes. Insgesamt sollen 29.121,- DM bereitgestellt werden. Deren Finanzierung ist gesichert durch einen Landeszuschuß in Höhe von 18.200,- DM. Der darüber hinausgehende Kostenanteil ist von der Gemeinde zu übernehmen und wird finanziert aus dem Mehrerlös beim Holzverkauf sowie aus Erstattungsleistungen für Manöverschäden.
Die Düngemaßnahme soll zum Schutz gegen Immissionsschä- den dienen. Die Ausbringung des Düngemittels (Kalk) erfolgt per Hubschrauber, um eine möglichst genaue und gleichmäßige Verteilung zu erreichen.
Vorschlag zur Schöffenwahl unterbreitet In diesem Jahr stehen wiederum die Wahlen für die Schöffen an. Seitens der Gemeinde wurde hierzu die Unterbringung eines Vorschlages erbeten. Der Rat nominierte für dieses Amt Eduard Thimm. Als möglichen Nachfolger bzw. Stellvertreter winde Günter Dommermuth benannt.
Die Wahl der Schöffen wird von einem gesonderten, beim Gericht zu bildenden Gremium vollzogen. Diese werden ihre Auswahl unter Zugrundelegung sämtlicher von den Gemeinden zu unterbreitenden Vorschläge treffen.
Weitere Entscheidungen des Rates Nachfolgend entschied der Rat noch über den Abschluß einer Vereinbarung zur Pflege von Pflanzflächen im Gemeindebereich. Darüber hinaus wurde die Gestattung zur Aufstellung von zwei Flutlichtmasten am Sportplatz ausgesprochen.
Letztlich nahm der Rat noch Kenntnis von der Planung zur Organisation anläßlich des Besuchs von Mitgliedern des Gemeinderates Durrenentzen am 14. und 16. Mai 1988.
Zentraler Blumeneinkauf
Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger!
Die Gemeinde Welschneudorf beabsichtigt auch in diesem J ahr, wieder zentral Blumen zu beschaffen. Dadurch ist es möglich, Geranien, Fuchsien und Margeriten zum Preis von 2,00 DM und Betunien, Fleißige Lieschen sowie Begonien für -,60 DM pro Stück abzugeben.
Ich bitte, die Bestellungen bei Herrn Josef Höhn, Ttel. 836 aufzugeben.
Mit freundlichen Grüßen Helmut Heiden, Ortsbürgermeister
Durchführung der Blindensammlung
In der vergangenen Woche wurde im Bereich der Ortsgemeinde eine Blindensammlung von den »Ihmermädchen« durchgeführt. Für das gezeigte Engagement darf ich mich an dieser Stelle bei allen Sammlerinnen, insbesondere bei Frl. Elvi Höhn, recht herzlich bedanken.
Heiden, Ortsbürgermeister
Straßenreinigung
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
verschiedentlich mußte ich zu meinem Bedauern feststellen, daß einige Einwohner ihrer Pflicht zur Reinigung der Bürgersteige und Straßen nicht oder nicht in dem gebotenen Umfang nachkommen.
In diesem Zusammenhang muß ich mit Nachdruck auf die Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen in der Gemeinde Welschneudorf vom 10.2.1967 hinweisen.
Die Straßenreinigungspflicht obliegt den Eigentümern der bebauten oder unbebauten Grundstücke, die durch diese Straßen erschlossen werden oder die an diese Straße angrenzen.
Ich appelliere an alle, insbesondere aber an die, die ihre Pflichten bisher vernachlässigt haben, dazu beizutragen, daß das schöne Ortsbild von Welschneudorf erhalten bleibt.
Ich bitte um Beachtung!
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Helmut Heiden, Ortsbürgermeister

