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Nr. 17/88
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Wenn zwei heiraten
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Lassen Sie sich Ihren Brautstrauß kunstvoll und individuell von uns gestalten. In unserem Hocjhzeitsjoumal finden Sie vom modisch extravaganten bis zum klassischen Brautstrauß alles was das Herz
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H Tel. 02602/12934
Hochzeitsgeschenk vom Staat
(NBB) Jung verheiratete Ehepaare, die Wohneigentum anstreben, bekommen in den ersten fünf Jahren ihrer Ehe ein besonderes Geschenk vom Staat.
Sie dürfen nämlich in dieser Zeit erheblich mehr verdienen, als später, um noch staatliche Förderungsmittel beantragen zu können. Beide Ehepartner müssen allerdings jünger als 40 Jahre sein.
Die Bausparkasse Schwäbisch Hall empfiehlt darum allen „jungen Ehepaaren”, einmal genau zu prüfen, ob sie für diese staatliche Förderungsmaßnahme infrage kommen.
Für die staatliche Wohnbauförderung werden die Einkommensgrenzen nach § 25/11 Wohnbaugesetz zugrundegelegt. Danach darf ein
Ehepaar ein Einkommen bis zu 31.800 Mark pro Jahr haben, hinzu kommen je 8.000 Mark pro Kind (früher 6.300 Mark), außerdem für die ersten fünf Ehejahre ein Zuschlag von 8.400 Mark.
Für die Förderung mit sogenannten Aufwendungsdarlehen, die sich besonders gut mit einem Bausparvertrag kombinieren lassen, liegen die Einkommensgrenzen oft noch höher: sie betragen in den meisten Bundesländern bis zu 44.520 Mark für das Ehepaar zuzüglich 11.200 Mark pro Kind.
Der Zuschlag für Jungverheiratete beträgt bei diesem Modell 11.760 Mark.
Bei der Antragstellung ist jede Schwäbisch Hall Beratungsstelle behilflich.
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5430 Montabaur, Werbhausgasse 1, Telefon: 02602/3302

