Montabaur
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Der Plan (Zeichnungen und Erläuterungen) und ein Merkblatt zur Information über das Verfahren liegen in der Zeit vom 25.04.1988 bis 24.05.1988 (einschließlich) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Konrad-Adenauer-Platz 8, Zimmer 203, 6430 Montabaur, während der Dienststunden (montags, mittwochs, donnerstags und freitags von 7.30 -12.46 und 13.30 -16.00 Uhr sowie dienstags von 7.30 -12.46 Uhr und 13.30 -18.30 Uhr) zur allgemeinen Einsichtnahme aus.
1. Jeder, der sich von dem geplanten Bauvorhaben betroffen fühlt, kann bis spätestens zwei Wochen nach Beendigung der Auslegung, das ist bis zum 07.06.1988 (einschließlich) bei der Verbandgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 203, Konrad-Adenauer-Platz 8, 6430 Montabaur, oder bei der Bezirksregierung, Kurfürstenstr. 12-14, Zimmer 106,6400 Koblenz, Einwendungen schriftlich oder zur Niederschrift erheben.
2. Werden gegen den Plan Einwendungen erhoben, so werden diese in einem Tfennin erörtert, der noch ortsüblich/öffentlich bekanntgemacht wird. Bei Einwendungen, die von mehr als 60 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Tfexte eingereicht werden (gleichförmige Eingaben), ist ein Unterzeichner mit Namen, Beruf und Anschrift als Vertreter der übrigen Unterzeichner zu bezeichnen. Diejenigen, die Einwendungen erhoben haben, bzw. bei gleichförmigen Eingaben der Vertreter werden von dem Tfermin gesondert benachrichtigt. Werden von mehr als 300 Beteiligten Einwendungen erhoben, so können diese Beteiligten durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden.
3. Durch Einsichtnahme in die Planungsunterlagen entstehende Kosten können nicht erstattet werden.
4. Die Zustellung des Planfeststellungsbeschlusses kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 300 Zustellungen vorzunehmen sind.
6. Entschädigungsansprüche sind, soweit über sie nicht bereits in der Planfeststellung dem Grunde nach zu entscheiden ist, nicht Gegenstand dieser Erörterung, sondern eines gesonderten Entschädigungsverfahrens.
Beginn und Ende der Planfeststellung sind vorstehend beschrieben sowie außerdem aus der nachstehend veröffentlichten Übersichtskarte ersichtlich.
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Montabaur, 11. April 1988 Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister
Bodennutzungshaupterhebung und Erhebung über Arbeitskräfte in landwirtschaftlichen Betrieben 19$
Anfang Mai 1988 führt das Statistische Landesamt die Bor nutzungshaupterhebung und die Erhebung über Arbeitskr 1 in landwirtschaftlichen Betrieben durch. Beide Statistiken j gesetzlich vorgeschrieben und berücksichtigen die
- Nutzung der Bodenflächen, untergliedert nac i|
Hauptnutzungs-, Kultur- und Fruchtarten, 801 *
- Betriebsinhaber und ihre auf dem Betrieb le
enangehörigen sowie ihre Beschäftigung im April i_
- familienfremden Arbeitskräfte und ihre BeschäftieunBimi April 1988
Um den Aufwand möglichst gering zu halten, wird der pntJ Tfeil der Sachverhalte nur in zufällig ausgewählten Betrieben d] Stichprobe erhoben. 1
Auskunfspflicht besteht für land- und forstwirtschaftliche B triebe ab 1 ha Betriebsfläche und Gesamtflächen ab 1 ha, cL ganz oder teilweise land- oder forstwirtschaftlich genutzt*»] den. Außerdem für Betriebe unter 1 ha Betriebsfläche und Gef samtfläche unter 1 ha einschließlich der Betriebe ohnelandwirfc schaf tlich genutzte Fläche, deren natürliche Erzeugungseinheii ten mindestens dem durchschnittlichen Wert einer jährlich® landwirtschaftlichen Markterzeugung von 1 ha genutzter Fl« che entsprechen. Ferner gehören zum Erhebungsbereich all] Flächen, auf denen Reben, Obst, Gemüse, Zierpflanzen odgj Baumschulerzeugnisse für den Verkauf angebaut werden. Die Daten der einzelnen Betriebe unterliegen der Gehen tung und werden geschützt. Eine Weiterleitung oder Ausi tung zu steuerlichen Zwecken ist nicht statthaft. Auskunftsverweigerungen sowie nicht rechtzeitig erteilte Am künfte stellen nach dem Gesetz eine Ordnungswidrigkeit Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz
Vie, 1/crtMQltunq informiert
Personenstandsfälle im März 1988
Geburten:
Andreas Cramer, Montabaur, Heideweg 9 Sara Hoffmann, Heiligenroth, Dresdener Straße 6 Anna-Lena Ludwig, Montabuar, Westerwaldstr. 33 Theresa Doris Diel, Heiligenroth, Dresdener Straße 3 Anne Beatrix Künzer, Montabaur, Baumbacher Straße9 Ferdi Biskin, Montabaur, Köppelstraße 4 Alexander Schughart, Montabaur, Rosenstraße 1 Patrick Morr, Montabaur, Barbarastraße 9 Stefanie Parente, Montabaur, Asterstraße 18a Gunnar Paolo Gerres, Ruppach-Goldhausen, St.Barbarastr.l| Recep Akdere, Daubach, Hauptstr. 3 Saskia Wüst, Montabaur, Colletstraße 14 Monique Schuth, Großholbach, Bergstraße 6 Simon Fein, Heilberscheid, Eichheider Straße 7 Eheschließungen:
Jürgen Gerhard Langer, Ruppach-Goldhausen, Bodener Wegl] und Regine Weier, Brechen, Wilhelmstraße 4 Hans Josef Dahlmanns undBarbara Henkes, Montabaur,Berlj ner Straße 9
Heinz Peter Surwehme und Phloy Hongsung, Montabaur, I chenstraße 2
Klaus Helmut Eberth und Gerlinde Gertrud Schreiber gei| Merfels, Girod, Schulstraße 18 ^
Georg Kohlhaas, Heiligenroth, Bergstraße 1 und HiltrudEMl de Mai, Nombom, Hohlweg 1 J
Jörg Alte, Amöneburg, Keilmarkstraße 11 und Christa GwJ Frink, Montabaur, Wiedstraße 20.
Verkürzung der Sperrzeit an den Kirmestagej
Die allgemeine Spenrzeit für Schank- und Speisewirtschaf sowie für die öffentlichen Vergnügungsstätten im Verbandsgemeinde Montabaur wind nach § 4 Abs. 1 der Lan verordnungzur Regelung der Sperrzeit für die Schank- unda Bewirtschaften sowie für öffentliche Vergnügungsstai
(Gaststätten-Sperrzeit VO) vom 12.07.1972 (GVB1. S. 2561, (Lesen Sie bitte weiter auf Seite 8!)
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