Montabaur
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Hundesteuer
Diese wurde aufgrund einer jüngsten Entscheidung zum Tbil drastisch angehoben:
für den ersten Hund. 50,- DM
für den zweiten Hund. 130,- DM
für jeden weiteren Hund. 160,- DM
Rückblick auf das Haushaltsjahr 1987 Der Abschluß des Haushaltsjahres 1987 weist aus, daß die Gemeinde über Rücklagenmittel (Guthaben) von ca. 275.000,- DM verfügt. Dies bedeutet, daß auch im Jahre 1987 der Guthabenbestand ausgeweitet werden konnte (Stand 31.12.1987 234.000,- DM).
Für die Aufstellung des Haushaltes 1988 war somit eine solide Basis gegeben.
Haushalt 1988 Verwaltungshaushalt
Als augenscheinlichste Positionen des Verwaltungshaushaltes wurden in dem zum Haushaltsplan erstellten Varbericht ausgewiesen:
1. Einnahmen und Ausgaben des Wirtschaftsbetriebes Forst (Nach dem vom Rat verabschiedeten Hauungs-und Kulturplan wird für das Forstwirtschaftsjahr 1988 mit einem Überschuß von 2.580,- DM gerechnet. Im Forstwirtschaftsjahr 1987 ergab sich ein Zuschußbedarf von 3.055,- DM).
Einnahmen und Ausgaben im Sektor „Steuern, Zuweisungen und Umlagen”
(Der ausgewiesene Überschuß von 70 697,- DM ist im Vergleich zum Vorjahr um 12.970,- DM niedriger. Ausschlaggebend hierfür sind Mindereinnahmen bei Schlüsselzuweisungen. Dies wiederum ist bedingt durch den erheblichen Anstieg der eigenen örtlichen Steuerkraft).
Bei Gegenüberstellung der Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes ergibt sich ein Fehlbetrag von 3.000,- DM, der nur durch eine Zuführung vom Vermögenshaushalt in gleicher Höhe abgedeckt werden kann. Berücksichtigt man jedoch, daß für die Vermessung von Bürgersteigflächen einmalige Kosten von 5.000,- DM veranschlagt sind, soenechnet sich die echte freie Finanzspitze für 1988 - diese gibt Aufschluß über die finanzielle Leistungsfähigkeit der Gemeinde • mit einem Überschuß von 2.000,- DM.
Vermögenshaushalt
Ein Volumen von 152.500,- DM prägt den Vermögenshaushalt 1988 der Ortsgemeinde Daubach.
Für folgende Investitionen und Ausgaben sind entsprechende Haushaltsmittel veranschlagt:
1. Renovierung des Rathauses
2. Zuschüsse für private Dorfemeuerungs- maßnahmen
3. Erwerb von Straßenparzellen
4. Fertigstellung des Fußweges Gartenweg
6. Straßenbeleuchtungserweiterung „In den
Gärten”
6. Anlegung eines Friedhofes (Planungskosten)
7. Erwerb eines Fachwerkhauses
8. Umbau zu einem Gerätehaus (Planungskosten)
9. Ausbau von Wirtschaftswegen
10. Obstbaumpflanzung
11. Grunderwerb - allgemein -
12. Haus-und Kanalanschlußkosten für gemeindeeigene Grundstücke im Baugebiet „In den Gärten”
13. Zuführung zum Verwaltungshaushalt
20.000,- DM
3.000,- DM 2.500,- DM 30.000,-DM
1.000,- DM
6.000,- DM 29.000,- DM
4.000,-DM 10.000,- DM 4.000,- DM 20.000,- DM
21.000,- DM 3.000,- DM
Finanziert wird dieser Ausgabenkatalog durch die nachfolgenden Einnahmen:
1.
3.
4.
5.
Erschließungsbeiträge „In den Gärten” - Vorausleistungen -
Zuweisung für den Kauf des erhaltenswerten Gebäudes nach den Dorfemeuerungs- richtlinien der Verbandsgemeinde Zuweisung vom Naturpark Nassau für die Obstbaumpflanzung Grundstückserlöse
Entnahme aus der allgemeinen Rücklage
90.000,- DM
4.500,- DM
1.700,- DM 26.500,- DM 29.800,-DM
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Ausblick 1989 • 1991 Der Schwerpunkt der Investionstätigkeit für die kommenden! Jahre liegt auf dem weiteren Ausbau des örtlichen Straßenneül zes (Fertigstellung der Baustraßen im Baugebiet „In den fifcl ten", Ausbau der Schulstraße und der Kißbögstraße)sow ** Schaffung eines Gerätehauses.
Ausweislich der mittelfristigen Finanzplanung können auc diese Vorhaben ohne Fremdkapital realisiert werden.
Die dauernde Leistungsfähigkeit der Ortsgemeinde drückt ad in den freien Finanzspitzen der jeweiligen Haushaltsjahre aui
1987 - Überschuß. 1.000-DK
1988 - Fehlbedarf. 3.000 -DK
1989 - Überschuß.8.00o!-DK
1990 - Überschuß. 6.00o|- DW
1991 - Überschuß. 1.000*- DU
Stahlhofen
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Müller
Teilzeitarbeit!
Die Ortsgemeinde Stahlhofen stellt ab sofort euren
Gemeindearbeiter
zur Tfeilzeitbeschäftigung ein.
Notizen aus der Sitzung des Ortsgemeinderates Stahlhofen vom 4. März 1988
Abschluß einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mitderV handsgemeinde Montabaur zugestimmt Nachdem im Frühjahr 1987 bereits einmal über den Absch] einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Inansprud me von Gemeindestraßen für Wasserversorgungs- und Ab searbeseitigungsanlagen sowie die Erstattungder Kostenfürdi Oberflächenentwässerung von Gemeindestraßen und • beraten, dem Abschluß allerdings nicht zugestimmt wurdab faßte sich der Rat nun erneut mit der Angelegenheit undhA hierzu als sachverständigen Berater Bauingenieur Galke voj den Verbandsgemeindewerken Montabaur. Dieser 1 Rat erneut die Gründe dar, die den Abschluß der vorerwähnt^ Vereinbarung erfordern. Nachdem der Rat diesen Sachvoi zur Kenntnis genommen hatte und zudem Mitteilung erhi daß inzwischen alle übrigen Gemeinden der Verbandsgemeiil Montabaur dem Abschluß dieser Vereinbarungzugestimmtli[ ben, wurde auch seitens des Rates Stahlhofen das „Ja” erkl
Der Abschluß dieser öffentlich-rechtlichen Vereinbarung« erforderlich mit Blick auf das neu erlassene Kommunal«] bengesetz sowie die Kommunalabgabenverordnung. Daa*| war die Berechnung der Kosten für die Aufwendung der Y ' sationsleitungen und der dazugehörigen Tbile neu vorn men. Im Endeffekt ergibt sich ein geänderter Abrechnung dus, wonach künftig der Gemeinde für die Straöenentwi rung DM 11,50 je qm Straßenfläche in Rechnung gestellt« den. Zudem soll der Kostenanteil für die laufende Bewirt*» tung und Unterhaltung von bislang 1,60 DM lfd. m. ab Ulj auf 1,70 DM lfd. m erhöht werden. Diese Kostenerhöhung»' mit dem tatsächlich aufzuwendenden höheren Unterh aufwand begründet.
Keine Teilnahme am diesjährigen Wettbewerb „UnserDorf*j schöner werden”
Einstimmig entschied der Rat, daß sich die Gemeinde Sb fen in diesem Jahr nicht an dem vom Westerwaldkreis schriebenen Wettbewerb „Unser Dorf soll schöner werden j teiligt.
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Voraussetzung ist: Führerschein und Umgang mit MaschiJ nen und Geräten.
Anfragen richten Sie bitte schriftlich oder telefonisch an diel Ortsgemeindeverwaltung Stahlhofen, TbL 5650 oderpersfa-f lieh an Ort sbürgermeister Fehl.
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Zuschuß für Thnzgruppe bewilligt _
Gleichfalls durch einstimmigen Beschluß erklärterer »J die Gemeinde die Bereitschaft, einen Zuschuß an die wr pe zu gewähren, für die Anschaffung von Kostümen. des Zuschusses soll bemessen sein nach den auf zu w"" Mitteln für den Ankauf des Stoffes.
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