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Montabaur

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Hundesteuer

Diese wurde aufgrund einer jüngsten Entscheidung zum Tbil drastisch angehoben:

für den ersten Hund. 50,- DM

für den zweiten Hund. 130,- DM

für jeden weiteren Hund. 160,- DM

Rückblick auf das Haushaltsjahr 1987 Der Abschluß des Haushaltsjahres 1987 weist aus, daß die Ge­meinde über Rücklagenmittel (Guthaben) von ca. 275.000,- DM verfügt. Dies bedeutet, daß auch im Jahre 1987 der Guthaben­bestand ausgeweitet werden konnte (Stand 31.12.1987 234.000,- DM).

Für die Aufstellung des Haushaltes 1988 war somit eine solide Basis gegeben.

Haushalt 1988 Verwaltungshaushalt

Als augenscheinlichste Positionen des Verwaltungshaushaltes wurden in dem zum Haushaltsplan erstellten Varbericht ausge­wiesen:

1. Einnahmen und Ausgaben des Wirtschaftsbetriebes Forst (Nach dem vom Rat verabschiedeten Hauungs-und Kulturplan wird für das Forstwirtschaftsjahr 1988 mit einem Überschuß von 2.580,- DM gerechnet. Im Forstwirtschaftsjahr 1987 ergab sich ein Zuschußbedarf von 3.055,- DM).

Einnahmen und Ausgaben im SektorSteuern, Zuweisungen und Umlagen

(Der ausgewiesene Überschuß von 70 697,- DM ist im Vergleich zum Vorjahr um 12.970,- DM niedriger. Ausschlaggebend hier­für sind Mindereinnahmen bei Schlüsselzuweisungen. Dies wie­derum ist bedingt durch den erheblichen Anstieg der eigenen örtlichen Steuerkraft).

Bei Gegenüberstellung der Einnahmen und Ausgaben des Ver­waltungshaushaltes ergibt sich ein Fehlbetrag von 3.000,- DM, der nur durch eine Zuführung vom Vermögenshaushalt in glei­cher Höhe abgedeckt werden kann. Berücksichtigt man jedoch, daß für die Vermessung von Bürgersteigflächen einmalige Ko­sten von 5.000,- DM veranschlagt sind, soenechnet sich die ech­te freie Finanzspitze für 1988 - diese gibt Aufschluß über die fi­nanzielle Leistungsfähigkeit der Gemeinde mit einem Über­schuß von 2.000,- DM.

Vermögenshaushalt

Ein Volumen von 152.500,- DM prägt den Vermögenshaushalt 1988 der Ortsgemeinde Daubach.

Für folgende Investitionen und Ausgaben sind entsprechende Haushaltsmittel veranschlagt:

1. Renovierung des Rathauses

2. Zuschüsse für private Dorfemeuerungs- maßnahmen

3. Erwerb von Straßenparzellen

4. Fertigstellung des Fußweges Gartenweg

6. StraßenbeleuchtungserweiterungIn den

Gärten

6. Anlegung eines Friedhofes (Planungsko­sten)

7. Erwerb eines Fachwerkhauses

8. Umbau zu einem Gerätehaus (Planungsko­sten)

9. Ausbau von Wirtschaftswegen

10. Obstbaumpflanzung

11. Grunderwerb - allgemein -

12. Haus-und Kanalanschlußkosten für ge­meindeeigene Grundstücke im Baugebiet In den Gärten

13. Zuführung zum Verwaltungshaushalt

20.000,- DM

3.000,- DM 2.500,- DM 30.000,-DM

1.000,- DM

6.000,- DM 29.000,- DM

4.000,-DM 10.000,- DM 4.000,- DM 20.000,- DM

21.000,- DM 3.000,- DM

Finanziert wird dieser Ausgabenkatalog durch die nachfolgen­den Einnahmen:

1.

3.

4.

5.

ErschließungsbeiträgeIn den Gärten - Vorausleistungen -

Zuweisung für den Kauf des erhaltenswer­ten Gebäudes nach den Dorfemeuerungs- richtlinien der Verbandsgemeinde Zuweisung vom Naturpark Nassau für die Obstbaumpflanzung Grundstückserlöse

Entnahme aus der allgemeinen Rücklage

90.000,- DM

4.500,- DM

1.700,- DM 26.500,- DM 29.800,-DM

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Ausblick 1989 1991 Der Schwerpunkt der Investionstätigkeit für die kommenden! Jahre liegt auf dem weiteren Ausbau des örtlichen Straßenneül zes (Fertigstellung der Baustraßen im BaugebietIn den fifcl ten", Ausbau der Schulstraße und der Kißbögstraße)sow ** Schaffung eines Gerätehauses.

Ausweislich der mittelfristigen Finanzplanung können auc diese Vorhaben ohne Fremdkapital realisiert werden.

Die dauernde Leistungsfähigkeit der Ortsgemeinde drückt ad in den freien Finanzspitzen der jeweiligen Haushaltsjahre aui

1987 - Überschuß. 1.000-DK

1988 - Fehlbedarf. 3.000 -DK

1989 - Überschuß.8.00o!-DK

1990 - Überschuß. 6.00o|- DW

1991 - Überschuß. 1.000*- DU

Stahlhofen

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Müller

Teilzeitarbeit!

Die Ortsgemeinde Stahlhofen stellt ab sofort euren

Gemeindearbeiter

zur Tfeilzeitbeschäftigung ein.

Notizen aus der Sitzung des Ortsgemeinderates Stahlhofen vom 4. März 1988

Abschluß einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mitderV handsgemeinde Montabaur zugestimmt Nachdem im Frühjahr 1987 bereits einmal über den Absch] einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Inansprud me von Gemeindestraßen für Wasserversorgungs- und Ab searbeseitigungsanlagen sowie die Erstattungder Kostenfürdi Oberflächenentwässerung von Gemeindestraßen und beraten, dem Abschluß allerdings nicht zugestimmt wurdab faßte sich der Rat nun erneut mit der Angelegenheit undhA hierzu als sachverständigen Berater Bauingenieur Galke voj den Verbandsgemeindewerken Montabaur. Dieser 1 Rat erneut die Gründe dar, die den Abschluß der vorerwähnt^ Vereinbarung erfordern. Nachdem der Rat diesen Sachvoi zur Kenntnis genommen hatte und zudem Mitteilung erhi daß inzwischen alle übrigen Gemeinden der Verbandsgemeiil Montabaur dem Abschluß dieser Vereinbarungzugestimmtli[ ben, wurde auch seitens des Rates Stahlhofen dasJa erkl

Der Abschluß dieser öffentlich-rechtlichen Vereinbarung« erforderlich mit Blick auf das neu erlassene Kommunal«] bengesetz sowie die Kommunalabgabenverordnung. Daa*| war die Berechnung der Kosten für die Aufwendung der Y ' sationsleitungen und der dazugehörigen Tbile neu vorn men. Im Endeffekt ergibt sich ein geänderter Abrechnung dus, wonach künftig der Gemeinde für die Straöenentwi rung DM 11,50 je qm Straßenfläche in Rechnung gestellt« den. Zudem soll der Kostenanteil für die laufende Bewirt*» tung und Unterhaltung von bislang 1,60 DM lfd. m. ab Ulj auf 1,70 DM lfd. m erhöht werden. Diese Kostenerhöhung»' mit dem tatsächlich aufzuwendenden höheren Unterh aufwand begründet.

Keine Teilnahme am diesjährigen WettbewerbUnserDorf*j schöner werden

Einstimmig entschied der Rat, daß sich die Gemeinde Sb fen in diesem Jahr nicht an dem vom Westerwaldkreis schriebenen WettbewerbUnser Dorf soll schöner werden j teiligt.

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Voraussetzung ist: Führerschein und Umgang mit MaschiJ nen und Geräten.

Anfragen richten Sie bitte schriftlich oder telefonisch an diel Ortsgemeindeverwaltung Stahlhofen, TbL 5650 oderpersfa-f lieh an Ort sbürgermeister Fehl.

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Zuschuß für Thnzgruppe bewilligt _

Gleichfalls durch einstimmigen Beschluß erklärterer »J die Gemeinde die Bereitschaft, einen Zuschuß an die wr pe zu gewähren, für die Anschaffung von Kostümen. des Zuschusses soll bemessen sein nach den auf zu w"" Mitteln für den Ankauf des Stoffes.

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