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Nr. 8/88
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III.
L Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 29.2.1988 bis | j 1988 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus in Hontabaur, Zimmer 110, öffentlich aus. i, den 22.2.1988 emeindeverwaltung Boden |)Eulberg, Ortsbürgermeister
[nweis:
e Verletzung der Bestimmungen über [Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und MeEinberufungund die Tagesordnung von Sitzungen des Ge- »einderates (§ 34 GemO)
rt unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach die- . öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichner Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begrün- akönnen, gegenüber.dem Ortsbürgermeister von Böden oder ■er Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, geltend gelacht worden ist.
53.6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz -GemO- 1® 14.12.1973 (GVB1. S. 419, BS 2020-1) zuletzt geändert thdas Landesgesetz vom 15.3.1983 (GVBL S. 31).
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Der CDU -Gemeindeverband Montabaur Jranstaltet am 19.3.1988 ab 14.00 Uhr in der Vogelsanghalle in Heiligenroth seinen traditionellen Seniorennachmittag.
(erzu laden wir Sie recht herzlich ein und bitten um Ihre An- lldung bis zum 13.3.1988 an:
Lido Diel, Heiligenroth, TbL 02602/18953
fraer Kaiser, Ruppach-Goldhausen, TbL 02602/8498
hdi Wolf, Boden, Tbl 02602/8906.
fcrt erfahren Sie auch Einzelheiten über den Fahrdienst zu der ustaltung.
Tum- und Sportverein 1921 Ahrbach e.V.
Teilung Handball
i diesem Wochenende finden folgende Spiele statt:
en, Samstag, 27.2.1988, 16.30 Uhr TV Sinzig - TbS Ahr- Ich. Spielort: Rhein-Ahr Sporthalle B, Sinzig. Treffpunkt Vo- Isanghalle Heiligenroth um 14.45 Uhr. nen, Sonntag, 28.2.1988 if.30 Uhr RiS Ahrbach -TV Braubach. Spielort: Vogelsanghalle Heiligenroth.
pchauer sind recht herzlich eingeladen.
Ei Heiligenroth
Disco-Fete in der Vogelsanghalle Samstag, dem 27.2.1988, 20.00 Uhr steigt -so nach Aus- ; ift des M andolinenverein s Heiligenroth, in der Vogelsanghal- ?ine Disco-Fete. Eingeladen ist alles, was Beine hat.
|j Bilder von den Kappensitzungen
pBilder von den Kappensitzungen sind ausgestellt im Schauester der KSK-Filiale.
Heilungen n imm t entgegen: fer Hans Lesinski, Limburger Straße.
“tester Abgabetermin für Bildbestellungen: Samstag, '..1988.
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Eitelborn
öffentliche Bekanntmachung
^nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Eitelbom findet
Mittwoch, den 2. März 1988 19.00 Uhr im Sitzungssaal des Gemeindehauses
—h-v, Ordnung:
"■öffentlicher Tfeil:
Verabschiedung des Haushaltsplanes und dar Haushalts- Satzung der Gemeinde für 1988
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4.
Bepflanzungdes Erdwalls zwischen Sport- und Schützenplatz
Änderung der Geschäftsordnung - Einräumung von Diskussionsrecht für die Fraktionssprecher in Ausschußsitzungen
Verschiedenes, Bekanntgaben etc.
B. Nichtöffentlicher Teil:
1 . Bauanträge, Bauanfragen
2 . Verschiedenes, Bekanntgaben etc.
6411 Eitelbom, 19.2.88 Hümmerich, Ortsbürgermeister
Fraktionssitzung FWG:
Dienstag, 1.3.1988,19.30 Uhr Sitzungssaal.
Verloren - gefunden in Eitelborn
Folgende Gegenstände sind bei der Ortsgemeindeverwaltung als Fundsache abgegeben worden:
Schlüssel einzeln
Schlüsseln mit Mäppchen, verschiedenfarbig Brille mit Hülle Damen armbanduhr Geldbeträge.
Die Verlierer können diese Gegenstände gegen Nachweis des Eigentums bei der Ortsgemeindeverwaltung während der Dienststunden dienstags und donnerstags von 18.00 -19.30 Uhr abholen.
Hümmerich, Ortsbürgermeister
Kadenbach
Verloren und gefunden
Beim hiesigen Bürgermeisteramt wurde ein Damenfahrrad als gefunden abgegeben. Der Verlierer kann sich bei entsprechendem Eigentumsnachweis das Fahrrad dort abholen.
Karbach, Ortsbürgermeister
Neuhäusel
öffentliche Bekanntmachung
Zum Zwecke der Entziehung von Grundeigentum für die Verwirklichung des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes »Schul- und Sportzentrum« in der Gemarkung Neuhäusel zugunsten der Ortsgemeinde Neuhäusel hat die Verbandgemeindeverwaltung Montabaur nach den Vorschriften der §§ 85 ff des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 08.12.1986 (BGBL IS. 2253) den Antrag auf Durchführung eines Enteignungsverfahrens mit Festsetzung der Entschädigung gestellt.
Von der Maßnahme ist folgendes Grundeigentum betroffen: Gemarkung Neuhäusel:
Flur 8 , Flurstück-Nr. 71, Größe in qm 3.778, Inanspruchnahme in qm: ganz, Grundbuch Band 3, Blatt: 0121.
Der Ibrmin zur mündlichen Verhandlung über den Enteignungsantrag gemäß § 108 BauGB ist auf
Dienstag, 22. März 1988. vormittags 09.00 Uhr im Rathaus, Besprechungsraum, Zi.Nr. 214 großer Markt, 5430 Montabaur anberaumt worden.
Die, an dem Verfahren unmittelar Beteiligten haben zu diesem Tfermin eine besondere Ladung erhalten.
Alle Beteiligten, deren rechtliches Interesse berührt wild, werden hiermit gemäß § 10 Abs. 5 BauGB auf gefordert, ihre Rechte spätestens in der mündlichen Verhandlung wahrzunehmen.
Es wird darauf hingewiesen, daß auch beim Nichterscheinen der Beteiligten über den Enteignungsantrag und andere im Verfahren zu erledigende Anträge entschieden werden kann. N ach § 68 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) vom 25.05.1976 (BGBL I s. 1253) ist der Verhandlungstermin grundsätzlich n i c h t öffentlich.
362-1-11-1/88
5400 Koblenz, 12.02.1988 Bezirksregierung Koblenz Siegel I.A. Wirtz
Simmern
Lärmschutzbedürfnis der Mitbürger beachten
In letzter Zeit wurden wir vermehrt darauf hingewiesen, daß am Treffpunkt der Simmemer Jugend »Am Schulhoff« in den

