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Nr. 8/88

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III.

L Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 29.2.1988 bis | j 1988 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus in Hontabaur, Zimmer 110, öffentlich aus. i, den 22.2.1988 emeindeverwaltung Boden |)Eulberg, Ortsbürgermeister

[nweis:

e Verletzung der Bestimmungen über [Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und MeEinberufungund die Tagesordnung von Sitzungen des Ge- »einderates (§ 34 GemO)

rt unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach die- . öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeich­ner Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begrün- akönnen, gegenüber.dem Ortsbürgermeister von Böden oder er Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, geltend ge­lacht worden ist.

53.6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz -GemO- 1® 14.12.1973 (GVB1. S. 419, BS 2020-1) zuletzt geändert thdas Landesgesetz vom 15.3.1983 (GVBL S. 31).

2 .

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Der CDU -Gemeindeverband Montabaur Jranstaltet am 19.3.1988 ab 14.00 Uhr in der Vogelsanghalle in Heiligenroth seinen traditionellen Seniorennachmittag.

(erzu laden wir Sie recht herzlich ein und bitten um Ihre An- lldung bis zum 13.3.1988 an:

Lido Diel, Heiligenroth, TbL 02602/18953

fraer Kaiser, Ruppach-Goldhausen, TbL 02602/8498

hdi Wolf, Boden, Tbl 02602/8906.

fcrt erfahren Sie auch Einzelheiten über den Fahrdienst zu der ustaltung.

Tum- und Sportverein 1921 Ahrbach e.V.

Teilung Handball

i diesem Wochenende finden folgende Spiele statt:

en, Samstag, 27.2.1988, 16.30 Uhr TV Sinzig - TbS Ahr- Ich. Spielort: Rhein-Ahr Sporthalle B, Sinzig. Treffpunkt Vo- Isanghalle Heiligenroth um 14.45 Uhr. nen, Sonntag, 28.2.1988 if.30 Uhr RiS Ahrbach -TV Braubach. Spielort: Vogelsanghalle Heiligenroth.

pchauer sind recht herzlich eingeladen.

Ei Heiligenroth

Disco-Fete in der Vogelsanghalle Samstag, dem 27.2.1988, 20.00 Uhr steigt -so nach Aus- ; ift des M andolinenverein s Heiligenroth, in der Vogelsanghal- ?ine Disco-Fete. Eingeladen ist alles, was Beine hat.

|j Bilder von den Kappensitzungen

pBilder von den Kappensitzungen sind ausgestellt im Schau­ester der KSK-Filiale.

Heilungen n imm t entgegen: fer Hans Lesinski, Limburger Straße.

tester Abgabetermin für Bildbestellungen: Samstag, '..1988.

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Eitelborn

öffentliche Bekanntmachung

^nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Eitelbom findet

Mittwoch, den 2. März 1988 19.00 Uhr im Sitzungssaal des Gemeindehauses

h-v, Ordnung:

"öffentlicher Tfeil:

Verabschiedung des Haushaltsplanes und dar Haushalts- Satzung der Gemeinde für 1988

3

4.

Bepflanzungdes Erdwalls zwischen Sport- und Schützen­platz

Änderung der Geschäftsordnung - Einräumung von Dis­kussionsrecht für die Fraktionssprecher in Ausschußsit­zungen

Verschiedenes, Bekanntgaben etc.

B. Nichtöffentlicher Teil:

1 . Bauanträge, Bauanfragen

2 . Verschiedenes, Bekanntgaben etc.

6411 Eitelbom, 19.2.88 Hümmerich, Ortsbürgermeister

Fraktionssitzung FWG:

Dienstag, 1.3.1988,19.30 Uhr Sitzungssaal.

Verloren - gefunden in Eitelborn

Folgende Gegenstände sind bei der Ortsgemeindeverwaltung als Fundsache abgegeben worden:

Schlüssel einzeln

Schlüsseln mit Mäppchen, verschiedenfarbig Brille mit Hülle Damen armbanduhr Geldbeträge.

Die Verlierer können diese Gegenstände gegen Nachweis des Ei­gentums bei der Ortsgemeindeverwaltung während der Dienst­stunden dienstags und donnerstags von 18.00 -19.30 Uhr abho­len.

Hümmerich, Ortsbürgermeister

Kadenbach

Verloren und gefunden

Beim hiesigen Bürgermeisteramt wurde ein Damenfahrrad als gefunden abgegeben. Der Verlierer kann sich bei entsprechen­dem Eigentumsnachweis das Fahrrad dort abholen.

Karbach, Ortsbürgermeister

Neuhäusel

öffentliche Bekanntmachung

Zum Zwecke der Entziehung von Grundeigentum für die Ver­wirklichung des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes »Schul- und Sportzentrum« in der Gemarkung Neuhäusel zugunsten der Ortsgemeinde Neuhäusel hat die Verbandgemeindeverwal­tung Montabaur nach den Vorschriften der §§ 85 ff des Bauge­setzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 08.12.1986 (BGBL IS. 2253) den Antrag auf Durchführung ei­nes Enteignungsverfahrens mit Festsetzung der Entschädi­gung gestellt.

Von der Maßnahme ist folgendes Grundeigentum betroffen: Gemarkung Neuhäusel:

Flur 8 , Flurstück-Nr. 71, Größe in qm 3.778, Inanspruchnahme in qm: ganz, Grundbuch Band 3, Blatt: 0121.

Der Ibrmin zur mündlichen Verhandlung über den Enteignungsantrag gemäß § 108 BauGB ist auf

Dienstag, 22. März 1988. vormittags 09.00 Uhr im Rathaus, Besprechungsraum, Zi.Nr. 214 großer Markt, 5430 Montabaur anberaumt worden.

Die, an dem Verfahren unmittelar Beteiligten haben zu diesem Tfermin eine besondere Ladung erhalten.

Alle Beteiligten, deren rechtliches Interesse berührt wild, wer­den hiermit gemäß § 10 Abs. 5 BauGB auf gefordert, ihre Rechte spätestens in der mündlichen Verhandlung wahrzunehmen.

Es wird darauf hingewiesen, daß auch beim Nichterscheinen der Beteiligten über den Enteignungsantrag und andere im Verfah­ren zu erledigende Anträge entschieden werden kann. N ach § 68 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) vom 25.05.1976 (BGBL I s. 1253) ist der Verhandlungstermin grundsätzlich n i c h t öf­fentlich.

362-1-11-1/88

5400 Koblenz, 12.02.1988 Bezirksregierung Koblenz Siegel I.A. Wirtz

Simmern

Lärmschutzbedürfnis der Mitbürger beachten

In letzter Zeit wurden wir vermehrt darauf hingewiesen, daß am Treffpunkt der Simmemer Jugend »Am Schulhoff« in den